Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Die österreichischen Archive im 19. Jahrhundert

Die österreichischen Archive im 19. Jahrhundert 37 erhalten, während alles andere in einem neu zu errichtenden Reichsarchiv, zu dem das Archiv des Ministeriums des Innern ausgestaltet werden könnte, zusammengefaßt werden sollte. In einem zwei Jahre später in derselben Zeitschrift erschienenen Bei­trag bringt er Ergänzungen zu diesen Vorschlägen. Er halte eine enge Verbindung zwischen dem Reichsarchiv und den Provinzialarchiven für geboten, wünsche aber, daß alle Urkunden bis 1400 in Wien konzentriert werden sollten45). Die letzte Konsequenz wäre eine völlige Zerschlagung der Archive gewesen, ja er beklagt es sogar, daß man an den Wünschen Privater nach dauernder Erhaltung ihrer Deposita nicht werde vorüber­gehen können. Neue Ausblicke und den Auftakt zu einer diesmal auch von Erfolgen begleiteten Entwicklung eröffnete ein Antrag, den der Präsident der Zen­tralkommission für Kunst und historische Denkmale Freiherr von Helfert am 15. März 1893 im Herrenhause des österreichischen Reichsrates stellte 46): 1. Anknüpfend an die Archivenquete von 1869 sind die staatlichen Archive der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder einer den heutigen Anforderungen der Wissenschaft und der Archivtechnik entsprechenden Organisierung zu unterziehen. 2. Als Vorbereitung dazu ist für die Anstellung als Beamter im staatlichen Archivdienst akademische Bildung als Voraussetzung zu verlangen. 3. Es ist Vorsorge für Kredite zu treffen, um den staatlichen Archi­ven zu ermöglichen, gefährdete Archivalien zu erwerben. 4. Sofortige Erlassung einer Verordnung, daß Skartierungen (=t= Ak­tenausscheidungen) ohne Ermächtigung der Zentralstellen und ohne Zustimmung der Zentralkommission für Kunst und historische Denkmale nicht vorgenommen werden dürfen. In der Sitzung vom 23. März 1893 begründete Helfert eingehend sei­nen Antrag. Vorher hatte er den Herrenhausmitgliedern eine Zusammen­stellung über die in anderen Staaten geltenden Bestimmungen für das Archivwesen, die im Wege des Ministeriums des Äußern beschafft worden waren, eingehändigt. Dem habe man in Österreich nichts entgegenzusetzen. Das Herrenhaus wählte am 23. November 1893 eine neungliedrige Spe­zialkommission zur Beratung des Gegenstandes47). Als Obmann fungierte 45) Zur Organisation der österreichischen Archive. Ebd., 9 (1890), 328—347. 46) DieAction des Herrenhauses der im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder in Angelegenheit der staatlichen Archive. Mitt. d. 3. (Archiv-) Sektion d. k. k. Zentralkommission f. Kunst u. hist. Denkmäler 2 (1894), 271 bis 306. Dazu Helfert, Staatliches Archivwesen. Ebd., 2, 148 mit den Ergeb­nissen der Rundfragen über die Organisation der ausländischen Archive. Zur Biogr. Helferts: L h o t s k y, a. a. 0., 4. 47) Die Protokolle über ihre Beratungen erliegen in der Kanzlei des Präsi­denten des Nationalrates (Parlamentsarchiv): Herrenhaus, Karton 24b.

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