Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)
Schatzgewölbe und Kanzleiarchive
Schatzgewölbe und Kanzleiarchive 17 reichische Regierung von 1523 spricht gleichfalls von Säcken und Kamieren (.Partheyen gedechtnus sackh, Sack der verhör Sachen, ain kernyer der stet waal Sachen) 92). Bei der Teilung des Wiener Schatzgewölbes im Jahre 1565 erhielt der Beauftragte des Erzherzogs Karl die Weisung, die Karniere, in denen die für Karl bestimmten Urkunden verwahrt sind, in ein oder zwei Fässer zu packen und nach Graz zu überführen 93 94). Ebenso kommen die Synonyma für Faszikel (Bündel) Puschen oder Büschel, auch PinkelM), vor. Diese Bezeichnungen gehören aber dem beginnenden Aktenzeitalter an und reichen demgemäß nicht über den Beginn des 16. Jahrhunderts zurück. Zur Sicherung gegen Verluste konnte man zur Transsumierung besonders wichtiger Stücke greifen, womit allerdings noch keine archivarische Tätigkeit verbunden sein mußte95 96). Fast durchwegs läßt sich dies aber bei der Anlage von Kopialbüchern annehmen, die einerseits der Vorbeugung von Verlusten ihre Entstehung verdanken, zugleich aber mit einer Ordnung des Urkundenvorrates Hand in Hand gehen "). Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts kommt es immer häufiger zur Abfassung von Kopialbüchern, die manchmal auch mit Aufzeichnungen urbarialen Charakters oder mit Nekro- logien verbunden sind 97). Für die Archivgeschichte bedeutsam werden diese Quellen aber erst dann, wenn sich der Übergang vollzieht von einer Kopierung des vollen Textes der Urkunden zu einer immer gedrängteren auszugsweisen Inhaltsangabe der einzelnen Stücke, weil damit der erste und wesentliche Schritt getan ist zur Anlage reiner Archivrepertorien. Diese regestenartige Aneinanderreihung, die mit gleichartigen auf den Originalen angebrachten Vermerken gleiohläuft, ist bereits eine archivarische Tätigkeit. Am ältesten Kopialbuch des Stiftes Mattsee läßt sich etwa zeigen, daß zunächst die weniger wichtigen Stücke nicht in vollem Wortlaut enthalten sind, sondern nur mit summarischen Inhaltsangaben erscheinen 98). Letzten 92) (Starzer), Beiträge zur Geschichte der niederösterreichischen Statthalterei (1897), 34 f. Vgl. Stundner, Die Kanzlei d. Regiments der nö. Lande. Jahrb. f. Landesk. v. Niederösterreich, NF. 331 (1953/54), 95—112. 93) Thiel, 43, nr. 6. Diese Verwahrungsart reicht weit herauf. Vgl. Zahn, Zur Geschichte des landschaftlichen Archivwesens in Steiermark. Jah- resber. d. Steierm. Landes-Archivs zu Graz 1 (1869), 16. Dort wird noch heute ein solcher Aktensack verwahrt. Vgl. B. Seuffert, Drei Register aus den Jahren 1478—1519 (1934), 41, Anm. 114. 94) Stolz, 124, 135; Lose rth, 14. 9ä) So gestattet Papst Calixt III. dem Abt von Melk, die Originale der Klosterprivilegien vidimieren zu lassen. Originalurkunde im Stiftsarchiv Melk von 1456 1 8: . ... ne dum originalia saepius exhibentur, destruantur. 96) Eine gute Übersicht für die Diözesen Salzburg und Passau ergeben die bei A. Brackmann, Germania pontificia I, enthaltenen Bemerkungen über die Archive jener österreichischen Klöster, die über hochmittelalterliche Papsturkunden verfügen. 97) Z i b e r m a y r, 10 ff. 98) Dominik Müller, Das Archiv des Kollegiatstiftes Mattsee, a. a. O. 353; Inhaltsverzeichnisse über die abgeschriebenen Urkunden finden sich auch in den Salzburger Kammerbüchern. Kaltenb runner, 485 ff. Goldinger: Geschichte des österr. Archivwesens. 2