Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)
Die österreichischen Archive und die Geschichtswissenschaft
Die österreichischen Archive und die Geschichtswissenschaft 93 am Institut betrieben wurden. Es dauerte allerdings lange, bis sich das in der Praxis auswirkte. Arneth hat davon niemals Notiz genommen 87). Doch hat bei der Organisierung des Wiener Universitätsarchivs (1874) Sickel mit Nachdruck die Berücksichtigung des Herkunftsgrundsatzes gefordert88), der 7 Jahre später durch das Regulativ von Kóser für die preußischen Staatsarchive verbindlich gemacht wurde und schließlich mit der Bezeichnung „preußisch-holländisches System“ zu einem landläufigen Begriff geworden ist89). In Österreich hat man sich in jenen Jahren mit theoretischen Fragen des Archivwesens wenig beschäftigt90), gelegentlich wurden organisatorische Fragen angeschnitten, die auch in dem später begründeten k. k. Archivrat durchaus im Vordergrund standen. Gerade eine praktischorganisatorische Angelegenheit, die Gefährdung des Hofkammerarchivs durch die Teilungsansprüche der Ungarn, zwang nicht nur zu taktischen Gegenmaßnahmen, Presseerklärungen, Parlamentsinterpellationen, sondern trug auch zur Besinnung auf tiefgreifende Probleme des Archivwesens bei91). So hat die Akademie der Wissenschaften in einer Denkschrift sehr deutlich das Provenienzprinzip in den Vordergrund gerückt02), das nun allmählich trotz gelegentlicher Einwände93) auch in den österreichischen 87) Bittner, a. a. 0., 144*. Im Gegensatz dazu steht die lebhafte Anteilnahme, mit der er die wissenschaftliche Benützung förderte. Vgl. Bittner, ebd., K. Th. H e i g e 1, Geschichtsforschung und Archivwesen. Geschichtliche Bilder und Skizzen (1897), 185. P. Christoph, Neue österr. Biogr. 10, 58 f. 88) Er sagt dazu: „Für die beste Ordnung halte ich nämlich die, daß jeder nur noch einigermaßen vollständige und zusammenhängende Aktenkörper . . . in seiner alten Ordnung bleibe, resp. wieder in dieselbe gebracht werde, eine Ordnung, welche durchaus nicht die Anlage von übersichtlichen Generalrepertorien ausschließt.“ Und an einer anderen Stelle: „Vom archivalischen Standpunkt ist aber solche Zerreißung eines historisch zusammengehörigen und zusammengewachsenen Archivbestandes absolut zu verwerfen.“ (Universitätsarchiv Wien: Nachlaß Sickel; Konsistorialakten: Archiv; Doktorenkollegien.) 89) Bittner, a. a. 0., 149* ff.; H. O. Meis ner, Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit (1950), 91 ff.; ders., Bemerkungen zur Archiv- und Aktenkunde. Schriftenreihe d. Instituts f. Archivwissenschaft 2 (1952), 107—119; Schwineköper, Zur Geschichte des Provenienzprinzips. Forschungen aus mitteldeutschen Archiven. Zum 60. Geburtstag von Hellmut Kretzschmar (1953), 48—65. 90) In den Mitt. d. Inst. 12, 359 f., hat Budin szky die Archivlehre von Löher kurz besprochen. 91) Inventar des Wiener Hofkammerarchivs, XXVIII ff. Zahlreiche Zeitungsausschnitte über diese Frage befinden sich im Nachlaß Gustav Winter (Haus-, Hof- u. Staatsarchiv). 92) Beschlossen in der Gesamtsitzung der Akademie vom 13. Juli 1906. Das im Archiv der Akademie erliegende Konzept (ZI. 681/1910) ist mit Schreibmaschine geschrieben und der Verfasser daher nicht feststellbar. 93) So M. Vancsa in d. Deutschen Geschichtsblättern 2, 254—257. Ein Nichtarchivar, H. Steinacker, sagte bei Besprechung des Repertoriums d.