H. Koller: Ergänzungsband 4. Das Reichsregister König Albrechts II. (1955)
Vorwort
VI künden, die gekürzt im Reichsregister vorhanden sind, wurden von der Edition, um Irrtümer zu vermeiden, unverändert in ihrer kurzen Fassung veröffentlicht. Die mit vollem Wortlaut aufscheinenden Stücke werden in Regestenform wiedergegeben, wenn sie bereits in einem Druck vorliegen, bezw. sich stark an das Formular halten. Urkunden, die vom Formular abweichen und ungedruckt sind, wurden prinzipiell unverändert und ungekürzt ediert. Dem Benützer mag es am ersten Blick Vorkommen, als ob alle diese voll abgedruckten Urkunden an ein Formular gebunden sind; an dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen. daß diese Annahme nicht stimmt. Die Reichskanzlei hielt sich selten sklavisch an Vorlagen, wohl aber hatte sie einen unvorstellbaren kleinen Wortschatz. In den Briefen findet man eine Freiheit der Formulierung und Wortbildung, in den Urkunden dagegen wird eine am Ausdruck klebende Juristensprache verwendet, die jede Möglichkeit, die Reichskanzlei als sprachformendes Element zu betrachten, von vornherein ausschließt. Die vorliegende Arbeit überschreitet wohl in ihrer Ausführlichkeit das gewohnte Maß, ich hoffe aber, daß gerade auf Grund dieser selten geübten Editionstechnik der Diplomatik und Rechtsgeschichte eine Ausgabe geboten wird, die gerade für deren Anforderungen leichter benützbar ist. Die Originale konnten selbstverständlich nicht genügend berücksichtigt werden, abgesehen davon, daß damit der Aufgabenbereich dieser Arbeit verlassen worden wäre. Wo ihr Lagerort durch die Literatur bereits bekannt war, wurde er wie die kopiale Überlieferung von mir übernommen. In einigen Fällen habe ich versucht, durch briefliche Anfragen Auskunft zu erhalten; auch diese Nachrichten wurden verwertet, um späteren Werken einen Hinweis zu geben. Auch ein vollständiges Erfassen der Literatur war nicht geplant, doch war ich bemüht, alles Wesentliche zu erreichen. In Ausnahmefällen mußte auch aus zweiter Hand zitiert werden. Wenn diese Edition bei der Erforschung spätmittelalterlicher Rechtsgeschichte sich bewähren sollte und überdies die Diskussion über die Methode der Publikation spätmittelalterlicher Quellen weiterführt, dann hat sie den Zweck erfüllt, den sie neben der Erfassung des unbekannten Materials zusätzlich nach dem Wunsche des Bearbeiters haben sollte. Abschließend möchte ich allen denen, die dem Zustandekommen dieses Werkes ihre Hilfe angedeihen ließen, herzlichst danken, vor allem meinem verehrten Lehrer Prof. Dr. Leo Santifaller, Herrn Dr. Gebhard Rath, Leiter des Österreichischen Staatsarchivs, der die Drucklegung ermöglichte, und meinen Kollegen, den Staatsarchivaren Dr. Erika Fischer-Weinzierl und Dr. Hans Wagner, die mir weitgehend behilflich waren, ferner allen Archiven, die mir die Lagerorte der Originale der Urkunden Albrechts II. mitteilten, und allen jenen, die mir mit Rat und Tat beistanden.