H. Koller: Ergänzungsband 4. Das Reichsregister König Albrechts II. (1955)

Einleitung

7 Der wesentlichste Teil dieser Urkundenformen geht auf Karl IV. zu­rück, ist also Luxemburgische Tradition, nur weniges ist jünger, manches allerdings auch viel älter, beispielsweise die Urkunde in Briefform und die darin gebräuchliche Anrede, die seit dem 12. Jahrhundert in der Reichs­kanzlei unverändert üblich war. Über die personelle Zusammensetzung, über Tätigkeit, Amtsdauer, Amtsbereich und vor allem über den tatsächlichen Einfluß der Beamten, sind wir vor allem durch die Kanzleivermerke unterrichtet, die, wie bereits erwähnt31), immer den Verantwortlichen nennen. In den ersten Jahren der Regierungszeit Sigismunds finden wir noch überwiegend Kleriker mit den wichtigsten Handlungen betraut, erst mit der Übergabe des Kanzler­amtes an Schlick ändert sich die Lage. Zunächst versucht der neue Kanzler, alle Geschäfte an sich zu ziehen und zeichnet 1434 überwiegend selbst. Er dürfte aber damit seine Arbeitskraft überspannt haben, denn schon im nächsten Jahr gibt er diese Aufgabe wieder ab und unterfertigt nur mehr in wichtigen Angelegenheiten, während daneben vor allem vier Proto- notare tätig sind, Marquard Brisacher, Hermann Hecht, Dietrich Ebbracht und Peter Kalde, die außerdem bereits verschiedene Amtsbereiche inne­haben32). Diese Organisation begegnet uns auch unter Albrecht II. Unter diesem war Kaspar Schlick die ganze Zeit Kanzler, dem die Protonotare unterstanden. Brisacher und Hecht waren in erster Linie für Reichssachen, Ebbracht vor allem für Konzilsangelegenheiten und Peter Kalde für Ernennungen und Pfründen zuständig. Bei Abwesenheit eines Protonotars konnte aber auch ein anderer für dessen Bereich zeichnen, wie überhaupt die Abgrenzung nicht scharf eingehalten wurde. Strikt befolgt wurde nur eine Regel: In eigener Sache darf nicht unterfertigt werden. So zeichnet in der Belehnungsurkunde für Lud­wig von Montfort Brisacher verantwortlich. Eine derartig wichtige Ur­kunde hätte natürlich vom Kanzler selbst behandelt werden müssen, doch war der in diesem Falle selbst Partei und nicht zeichnungsberechtigt33). Schon reiin zahlenmäßig war der Anteil der Laien Schlick, Hecht und Brisacher an den Beurkundungen sehr stark und übertraf den Amtsbereich der Kleriker. Die weltlichen Beamten hatten aber auch die wichtigsten Dinge unter sich, da Albrecht in seiner kurzen Regierungszeit seine Erb­lande nie verließ und schon aus diesem Grunde die komplizierten Pfründen­verleihungen in großem Ausmaß nicht durchführen konnte und die Ernen­nungen und Gnadensachen an sich eine unbedeutende Rolle spielten. So 31) S. o. S. 6. Vgl. auch Spangenberg, Die Kanzleivermerke als Quelle verwaltungsgeschichtlicher Forschung (Archiv für Urkundenforschung Band 10, Berlin 1928), S. 493 ff. 32) Vgl. die Übersicht bei Noordijk, a. a. O., S. 23 f. Vgl. dazu auch Zechel, a. a. O., S. 43 ff., bes. 47, Anm. 16. 33) Vgl. S. 222, n. 337.

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