H. Koller: Ergänzungsband 4. Das Reichsregister König Albrechts II. (1955)
Einleitung
8 ergibt sich ein ganz klares Übergewicht zugunsten der Weltlichen gegen die Kleriker. Schlick, Brisacher und Hecht hatten zweifellos weite Strecken der Innenpolitik inne, wie auch ihre zahlreichen diplomatischen Reisen beweisen34). Neben diesen vier Protonotaren und dem Kanzler zeichnet seit dem 12. April 1439 auch Wilhelm Tatz, ein Bayer35), der vor allem jene Urkunden unterfertigte, die Albrecht in seiner Eigenschaft als deutscher König für österreichische Empfänger ausstellte. Diese Einteilung in Amtsbereiche war wohl nicht durch eine Verordnung vorgenommen worden, sondern hatte sich als Brauch wohl langsam entwickelt, vielleicht auch bedingt durch die Sprachkenntnisse des jeweiligen Beamten. Tatz war übrigens nicht Protonotar, sondern secretarius35a). Da der Titel für die Protonotare offiziell prothonotarius et secretarius war, ergibt sich, da der Sekretär Tatz den Titel eines Protonotars nicht führt, daß man offenbar nach längerer Tätigkeit als secretarius erst prothonotarius werden konnte. Es bestand also unter Albrecht die Rangordnung cancellarius, dann folgte der prothonotarius und dann erst der secretarius. Möglicherweise hatte im übrigen Kanzleipersonal, das durch weitere Rangordnungen wohl nicht mehr allzu stark geschieden war, der Registrator noch eine Sonderstellung. Im folgenden müssen wir uns dem Beurkundungsgang zuwenden. Viele Urkunden, vor allem fast alle Privilegien, erwähnen in der Narratio, daß der Empfänger um die Ausstellung einer Urkunde gebeten hat und berichten sogar bisweilen genau, ob er persönlich kam oder ob er sich vertreten ließ und wer an seiner Stelle die Petitio einbrachte36). Es war also üblich, um die Ausstellung von Urkunden, besonders von Privilegien selbst zu bitten. Die Anregung zur Herstellung einer Urkunde mußte also vom Empfänger kommen. Es wurde von der Registerforschung der Ausdruck Expeditionsbündel geprägt und damit die Tatsache erklärt, daß geographisch naheliegende Empfänger oft gleichzeitig Urkunden erhielten, die in den Registern gemeinsam eingetragen wurden37). Die Urkunden wurden also anscheinend gleichzeitig expediert, daher die Bezeichnung Expeditionsbündel. Der Ausdruck trifft nicht ganz den Kern. Die unbedingt notwendige Bitte um Ausstellung einer Urkunde wurde von einer Gesandtschaft vorgetragen, die fast immer eine ganze Reihe geographisch benachbarter Personen und Stellen vertrat. Die Bündelbildung setzt also 34) RTA 13, S. 148; 14, S. 294 etc. 35) Genzsch, a. a. O., S. 7. Vgl. n. 217. Er zeichnet im RRM für n. 229, 255, 267, 310 u. 314. Er wird am 19. Juni 1439 (n. 319) zum Sekretär ernannt. 35a) Bresslau, a. a. O., S. 540 und Zechel S. 35. 36) Nennungen der Gesandten sind selten, kommen aber vor, so etwa in n. 302. Wie genau die Reichskanzlei den Vorgang der Bitte vermerkt, zeigt die Korrektur im Konzept 1/3, S. 264. 37) Zatschek, a. a. O., S. 45. Dort weitere Literatur.