Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 54. Paul Roth (Basel): Baslerisch-Vorderösterreichische Schiffahrtsstreitigkeiten im Lichte geheimer Korrespondenzen (1760-1765)

Baslerisch- Vorder österreichische Schiffahrtsstreitigkeiten im Lichte geheimer Korrespondenzen. 80 b) Die über die Baslerische Steingrube im Rheinfeldischen verhängte Sperre. c) Die Steinabfuhr auf den Warmbacher Steinbrüchen, die Basel im Jahre 1754 von der österreichischen Repräsentation abgesprochen worden war. Einige andere, untergeordnete Punkte, die sich aus dem beidseitigen Wald- und Waid­gang an der Grenze gegen das Fricktal ergaben, u. a. können wir übergehen. Bruckner berichtet, daß sein Partner ob seinen Darlegungen bestürzt schien und erwiderte, „daß er vollkommen von der Gerechtigkeit, die in allen Punkten auf Seiten der Stadt Basel stehe, überzeugt sei“. Die Aufführung des Oberamtmanns von Rheinfelden, Herrn von der Schlichten, sei hochmütig und sogar strafbar. Die Anstände gingen im Grunde allein auf dessen Einstellung zurück; eine solche Haltung sei unter Nachbarn nicht zu dulden. Bender erklärte sich bereit, der Angelegenheit seine volle Aufmerksamkeit zu schenken, nahm das ihm von Bruckner überreichte Memorandum mit den eingelegten Beweisstücken entgegen und bat ihn zu einer zweiten Unterredung auf den folgenden Tag, Montag, den 15. September, zehn Uhr mit anschließendem Mittagessen. An ihr, so berichtet Bruckner, habe ihn Bender mit den Worten empfangen: „Ja, mein lieber Bruckner, gutes Recht ist teuer!“ Er habe die Akten seither studiert. „Sie haben recht, allein, gutes Recht ist teuer!“ Die Anstände wurden daraufhin nochmals eingehend Punkt für Punkt durchgegangen und besprochen. Zur Frage der Schiffahrt betonte Bender, daß ihm nicht bekannt sei, daß die Rhein­felder Rheinsgenossen je zu Schiffleuten erklärt worden seien. Selbst wenn dies durch ein kaiserliches Privileg erfolgt wäre, so dürfte dies nicht zum Schaden eines Dritten ausgeübt werden. Das Begehren Basels sei begründet; es möge auf seinem Rechte verharren und Herrn von der Schlichten gegenüber fest bleiben 1). Er glaube nicht, daß die Drohungen der Anhaltung baslerischer Schiffe auf dem österreichischen Rhein verwirklicht würden. Er sitze ja selber in der Regierung und werde ein solches zu verhindern wissen. Was die Sperrung der Basler Steingrube anbetreffe, die zu Unrecht erfolgt sei und eine unstatthafte Haltung des Oberamtmanns von Rheinfelden darstelle, so müsse diese wieder aufgehoben werden. Eine verwickelte Sache sei dagegen die Steinabfuhr aus den Warmbacher Brüchen, da hier die Repräsentation schon einen Entscheid gefällt habe. Es sei zu überlegen, ob Basel den Warmbachern überhaupt kein Material mehr abkaufen sollte, bis sich diese dann selbst über den Ausfall ihres Verdienstes bei ihrer Obrigkeit beklagten. Zusammenfassend empfahl Bender, der bedauerte, daß der k. k. Resident den Streitfall seinerzeit nicht habe beilegen helfen, dem Basler Gesandten das folgende Vorgehen: Basel möge fest auf dem Boden des Rechts beharren und sich eine kaiserliche Kommission erbitten, vor der es und das Oberamt ihre Gründe darlegen könnten. Bruckner aber lehnte diesen Vorschlag mit dem Hinweis ab, daß Basel als souveräner Stand nicht gut vor einem Richter plädieren könne, der — wie im Falle des Herrn Marschall — selber Partei sei; zudem habe Rheinfelden schon mehrfach Besprechungen abgeschlagen. Die Frage Bruckners, ob nicht eventuell Herr von Sommerau umgestimmt werden könnte, verneinte Bender. Dieser empfahl nochmals, eine kaiserliche Kommission, u. zwar direkt vom Hofe in Wien zu erbitten und die Begehren Basels schriftlich und unter Abschrift an den Präsidenten einzureichen. In zweiter Linie könnte einem Minister am Hofe die *) *) Unter den Beweisstücken, die Bruckner bei Bender auf Geheiß seiner Regierung einlegte, befanden sich die Schreiben der Schifferzunft zum Anker in Straßburg und der Stadt Breisach an E. E. Zunft zu Schiffleuten in Basel. Darin betonten die Straßburger, daß sie die Rheinfelder nicht anders denn als Fremde betrachteten, die kein Recht auf die Schiffahrt zu Straßburg hätten. Man lasse sie infolgedessen nicht vorbeifahren, sondern halte sie zum Umschlagen an. Von den Baslern erwarte man, daß sie ein gleiches täten und ihre Rechte gegenüber diesen ungelernten, anmaßenden Schiffern verteidigten (13. März 1760). — Breisach führte aus, daß man als Schiffmann nur anerkenne, wer zunftmäßig gelernt und auf der Wander­schaft gewesen sei. Die ,,Schiffleute“ von Rheinfelden hätten kürzlich den Scharfrichter nach Breisach geführt, wobei fast ein Unglück passiert wäre; schon aus diesem Vorkommnis ersehe man, was die Rhein­felder für Schiff leute wären (7. Februar 1760).

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