Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 51. Karl Bednar (Wien): Zur mittelalterlichen Besiedlungs- und Grundbesitzgeschichte der Schneeberggegend

38 Bednar, werteten vom Jahre 1136) fallen in die Jahre 1141 nnd 1146, somit bloß wenige Jahre nach jener im Stiftbrief von Kleinmariazell; überliefert sind sie in zwei Urkunden des Erz­bischofs Konrad von Salzburg für das neugegründete Chorherrnstift Seckau 4). Aus ihnen ergibt sich, daß Adalram von Waldegg-Feistritz 2) an diese seine Stiftung Seckau Besitz im gleichen Willendorf übergeben hatte, u. zw. im ersteren Jahre bloß eine Hufe und einen Weingarten 3), fünf Jahre später wird der Besitz des ganzen (restlichen) Dorfes bestätigt 4). Dieser Adalram, der dritte in Willendorf bezeugte Grundherr, ist (wie allgemein bekannt) ein Angehöriger des Hauses der Traisener, einer der Söhne des Hartnid von Traisen 5). Woher mag nun dem Adalram von Waldegg sein Besitz in Willendorf zugekommen sein ? Dem Anschein nach war dieser kein Erbe seiner Eltern, da von keinem seiner Geschwister im oft erwähnten Orte selbst oder in dessen nächsten Umgebung irgendein Besitzhinweis festzustellen ist. Aber es könnte Heiratsgut einer seiner zwei Gattinnen gewesen sein. Das Herkunftsgeschlecht seiner ersten Gattin Bertha kennen wir nicht6)-, so daß man dies­bezüglich keine Überlegungen anstellen kann. Anders steht es bei seiner zweiten Gattin Richinza, welche eine Tochter des Rudolf von Perg und dessen Gattin Richinza gewesen war. Letztere Richinza entstammte dem Geschlechte der Hochfreien von Külb; denn deren Vater war Rapoto von Külb, der vermutliche Sohn jener nobilis matrona Richiza, welche einstens den Grund und Boden für eine Kirche zu Külb dem Bischof Altmann von Passau für dessen Klosterstiftung Göttweig gewidmet hatte 7). Der Rufname dieses Rapoto von Külb, des mütterlichen Großvaters der Richinza von Perg, der zweiten Gattin des Grundherrn zu Willendorf Adalrams, spricht nun für Ererbung dieses seines Namens von einem älteren Rapoto. Da nun einerseits Rapoto von Külb der Großvater eben jener Richinza von Perg-Waldegg gewesen war, welche ja ihrem Gatten Adalram dessen nachweisbaren Grundbesitz zu Willendorf in die Ehe gebracht haben konnte, und da anderseits Rapoto von Schwarzenburg ebenfalls nachweisbarer Grund­herr im gleichen Willendorf denselben Rufnamen Rapoto geführt hatte, so darf man nicht nur vermuten, daß der Grundbesitz der Richinza von Perg-Waldegg und jener des Rapoto von Schwarzenburg im selben Orte auf Verwandtschaft, d. h. auf Vererbung von einem gleichen Vorfahren zurückgeht, sondern auch daß der Rufname des Rapoto von Külb eben von dem gleichen Grafen Rapoto von Cham vererbt wurde, wie im Falle des Rapoto von Schwarzenburg. Auf welchem Wege aber der Külber seinen Rufnamen von diesem Grafen Rapoto geerbt hat, d. h. in welcher Weise letzterer mit Rapoto von Külb blutsverwandt war, ist freilich nicht sofort verständlich. Die Klarstellung dessen hängt vielmehr davon ab, welche Lebenszeit man der nobilis matrona Richiza, der Wohltäterin von Göttweig, die offenbar die Mutter Rapotos von Külb gewesen ist, zuweisen kann; Karlin, der Erst­herausgeber der Göttweiger Traditionsnotizen 8), setzt jene Übereignung von Grund und Boden zu Külb an Göttweig in die Zeit um 1080; Abt Adalbert Fuchs, der Neuherausgeber derselben, in die Zeit zwischen 1072 und 1091 9). Auf Grund dieser Zeitansätze muß man annehmen, daß diese ältere Richiza von Külb eine Tochter des im Jahre 1080 verstorbenen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1) Salzburger Urkundenbuch, II. Bd., Nr. 202 und Nr. 246. 2) Über Adalram von Waldegg-Feistritz, vgl. H. Pirchegger, Zeitschr. d. histor. Ver. f. Steier­mark 1917, S. 50 bis 58. 3) Salzburger Urkundenbuch, II. Bd., Nr. 202. 4) Salzburger Urkundenbuch, II. Bd., Nr. 246. 5) Siehe die jüngsten Stammtafeln der Hochfreien von Traisen; In der Doktordissertation von Egon A. Wahl, Geschichte des Augustiner Chorhermstiftes St. Andrä a. d. Traisen, S. 225; Fritz Posch, Mitteilungen d. österr. Instit. f. Gesch.-Forsch., 13. Erg.-Bd., S. 674; H. Pirchegger, Zeitschr. d. hist. Ver. f. Steiermark 1918, S. 70. 6) H. Pirchegger, a. a. O., S. 51; B. Roth, Seckauer geschichtl. Studien, 3. Heft, S. 1. 7) Karlin, Fontes rer. Austr., II., Bd. 8, Nr. 3, S. 4 und 184. 8) Karlin, a. a. O., S. 184. 9) Ad. Fuchs, Fontes rer. Austr., II., Bd. 69, S. 146, Nr. 2.

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