Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 51. Karl Bednar (Wien): Zur mittelalterlichen Besiedlungs- und Grundbesitzgeschichte der Schneeberggegend

Zur mittelalterlichen Besiedlungs- und Grundbesitzgeschichte der Schneeberggegend. 39 Grafen Rapoto von Cham gewesen sei; demnach wäre Rapoto von Külb ein Enkel des letzteren gewesen, Richiza von Perg hingegen (die wiederum eine Enkelin des Külbers war) eine Altenkelin des Grafen von Cham. Dann wäre aber Richiza die Ältere von Külb eine Schwester der schon von Mitscha-Märheim x) angenommenen Tochter des Grafen Rapoto aus einer vermuteten zweiten Ehe desselben. Die beiden Stifter von Kleinmariazell wären dann Enkeln dieser einen Tochter des Grafen von Cham, Richinza von Perg-Waldegg hingegen eine Urenkelin der anderen Tochter desselben gewesen. Gerade der Grundbesitz einerseits des Heinrich und Rapoto von Schwarzenburg und jener des Ehepaares Adalram und Richinza von Waldegg-Feistritz im gleichen Orte Willendorf, wie auch die Gleichheit des Rufnamens bei Rapoto von Külb und bei Rapoto von Schwarzenburg, wären eben unter den angenommenen Umständen völlig erklärlich. Wie schon oben erwähnt, geht also die Annahme einer zweiten Ehe des oft erwähnten Grafen von Cham auf Mitscha-Märheim * 2) zurück, welcher sie bereits 1937 geäußert und angekündigt hatte, die dafür sprechenden Gründe in einer späteren Arbeit auseinander­zusetzen. Nun haben die obigen Ausführungen gezeigt, daß die grundbesitzgeschichtliche Lage in Willendorf am Frauenbach knapp vor Mitte des 12. Jahrhunderts gerade unter der Voraussetzung dieser seiner Annahme einer zweiten Ehe des Grafen Rapoto und einer Abstammung der Stifter von Kleinmariazell eben aus dieser Ehe eine vernünftige Erklärung finden würde. Die besprochenen frühesten Nachrichten über grundherrliche Verhältnisse im genannten Willendorf sprechen demnach für die Richtigkeit seiner diesbezüglichen Auffassung; sie sprechen aber auch dafür, daß (wie oben gezeigt wurde) aus der erschließ­baren Zweitehe Rapotos von Cham außer der erwähnten Haderichgattin noch eine zweite Tochter vorhanden gewesen sein muß — nämlich die ältere Richinza von Külb als Vor­fahrin der Richinza von Perg-Waldegg. Nun nahm Mitscha-Märheim weiters noch mit Recht an, daß die zweite Gattin des Grafen Rapoto eine Formbacherin gewesen sei, u. zw. als Tochter des Grafen Meginhard 2). Nun hat aber bereits 1866 Ad. Cohn festgestellt3), daß die Gattin des Grafen Meginhard von Formbach-Windberg aus dem Geschlechte der Grafen von Reinhausen stammte. Daß gerade diese Abstammung von den Reinhausenern für Rapotos zweite Gattin zutrifft, bzw. daß deren Tochter Richinza die Ältere von Külb ein Abkömmling der Mathilde von Reinhausen sei, findet seine Bestätigung auch im Ruf­namen dieser älteren Richinza von Külb. Schon bisher sprach ja der Rufname des Bischofs Hermann von Augsburg dafür, daß er ihn durch seine Mutter von einem Geschlechte ererbt haben muß, in welchem zur Zeit seiner Geburt der Name Hermann gerade üblich war. Da nun Mathilde von Reinhausen, die Gattin Meginhards von Formbach, einen Sohn dieses Namens (nämlich Hermann I., Grafen von Formbach-Windberg), sowie einen Bruder, Hermann von Reinhausen 4) hatte, so ergibt sich daraus die Schlußfolgerung, daß Rapotos zweite Gattin eben eine Tochter des Formbachers Meginhard und der Mathilde von Rein­hausen gewesen sei, welche Tochter der letztgenannten wiederum ihrem Sohn Hermann, dem nachmaligen Bischof von Augsburg, den Rufnamen ihres Bruders und ihres Onkels (Mutterbruders) gegeben hatte 5). Nun hatte aber die vermutete Mutter Hermanns von Ausgsburg nicht nur einen Muttersbruder Hermann, sondern auch eine Muttersschwester x) Monatsbl. d. Ver. f. Gesch. d. Stadt Wien, 1937, S. 136, Anmerkung 17. 2) Monatsbl. d. Ver. f. Gesch. d. Stadt Wien 1937, S. 136, Anmerkung 17 und S. 140 (Stammtafel). 3) Forschungen zur Deutschen Gesch., VI., Stammtafel 1 nach S. 584. 4) K. Trotter in Dungems Genealog. Handb. z. bairisch-österreichischen Gesch. I., S. 45, Nr. 28 nach Ad. Cohn, a. a. O. 5) Übrigens mußte ja Hermáim von Augsburg ein spätgeborener Sohn des Grafen Rapoto von Cham und demnach wohl ein Kind einer zweiten Ehe seines Vaters gewesen sein, da er diesen seinen Vater (t 1080) um volle 53 Jahre überlebt hatte, obwohl der Vater gar nicht in jungen Jahren gestorben war; hatte doch Rapoto III. zur Zeit seines Todes einen vollerwachsenen Sohn, welcher bereits 1086 als bayrischer Pfalzgraf bezeugt ist (K. Trotter in Dungems Genealog. Handb., I., S. 55, Nr. 8).

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