Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 73. Theophila Wassilko (Wien): Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich während der Besetzung Wiens im Jahre 1805

Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich. 419 unerschwinglich“ und hofft sehr viel von der Vorsprache der Stände bei Napoleon, da er dem französischen Kaiser „die überzeugendsten Beweise (seiner) Bereitwilligkeit zu großen Aufopferungen gegeben habe, um . . . die Erbländer . . . von weiteren Aussaugungen zu befreien“ x). Am 19. Dezember muß Wrbna dem Kaiser melden, daß er die ihm übersendeten Gelder zur Abzahlung der Kontribution verwenden werde, da trotz der gezwungenen Anleihe die Summe nicht zustande gebracht werden könne und Napoleon gedroht habe, eine neue Re­gierung einzusetzen, „um den Kontributionsbetrag auf was immer für eine Art von den hiesigen Einwohnern“ hereinzubringen * 2). Aus dem nun folgenden Schriftwechsel zwischen dem Kaiser und Wrbna erhellt besonders deutlich die schwierige Lage, in der sich Wrbna befand. Auf der einen Seite der fortgesetzte Druck der Franzosen, die „tagtäglich münd­lich und schriftlich“ wegen der Abfuhr der Kontribution in ihn drangen, auf der anderen Seite der Kaiser, der das begreifliche Bestreben hatte, die Zahlungen möglichst zu verzögern, um dem Lande unnötige Lasten zu ersparen. Am 24. Dezember teilt Wrbna dem Kaiser neuerlich mit, daß Daru noch immer auf der Zahlung der ganzen Kontribution bestehe und sich dabei „der nämlichen Drohungen bediene“. Wrbna hält es nach den Äußerungen des französischen Generalintendanten für sicher, daß alle diese Schwierigkeiten in der Absicht gemacht würden, den Abschluß des Friedensvertrages hinauszuziehen, „um noch recht vieles, was sie benützen können, oder ihnen nicht abgekauft wird, von hier wegführen zu können und um an Kontributionen und Requisitionen aller Art immerfort so viel als möglich ein­zutreiben“ 3). Der Kaiser hingegen ist wieder dafür, die Zahlungen hinauszuziehen; was er Wrbna „bereits mehrmal zu erkennen gegeben, ... ist in dem gegenwärtigen Zeitpunkte“ — man stand zwei Tage vor dem Abschluß des Friedens Vertrages — „wichtiger als jemals . . . nämlich, daß mit allen Acontozahlungen der französischerseits ausgeschriebenen Kontri­butionen soviel nur immer möglich gezaudert werde, da bald der Augenblick kommen wird, wo alle diesfälligen Forderungen und Zudringlichkeiten ihr Ende erreichen“ 4). Wrbna recht­fertigt sich daraufhin in seiner Note vom 29. Dezember 5) damit, daß bisher nur drei Raten im Gesamtbeträge von 2,400.000 fl. und diese erst innerhalb von 14 Tagen gezahlt worden seien, während die Franzosen 12 Millionen binnen 24 Stunden verlangt hätten 6). Aber der Kaiser gibt in der nun folgenden Resolution seinem Unwillen darüber Ausdruck: „Wie Ich Ihnen vermittels Meines Kabinettsbefehls vom gestrigen Datum bereits zu erkennen gegeben habe, bürgt das Beispiel mehrerer anderer Erbländer dafür, daß für Österreich keine Gefahr zu besorgen gewesen sein würde, wenn man dort so wie anderwärts weniger Nachgiebigkeit gegen die zudringlichen Gelderpressungen gebraucht hätte. . . . Eben die ungeheuren Requisitionen und die enorme Bedrückung der Bewohner Wiens durch die zahllosen Einquartierungen hat der Landesverwaltung Stoff genug gegeben, wenigstens jene äußerst drückende Maßregel, die sich sogar auf die Zinsparteien erstreckte, für absolut untunlich zu erklären, zumal es keiner Administration in irgendeinem andern Lande beigefallen ist, einen Teil der ausgeschriebenen Kontribution durch solch ein Mittel aufzubringen. . . . Ihre unbegrenzte Recht­schaffenheit und Ihr Eifer für das Wohl Ihrer Mitbürger ist Mir sehr wohl bekannt und Ich fühle ganz das Unangenehme Ihrer Lage: Allein Ich kann Ihnen meine Besorgnis nicht bergen, daß Ihr offenes Herz in dieser Gattung Geschäfte zu leicht für Ratschläge empfänglich ist, deren innerer Gehalt der Außenseite nicht entspricht. ..“ 7). x) AH. Resolution auf die Note Wrbnas vom 16. Dezember 1805; Napoleon hat den Ständen gegenüber jedoch erklärt, daß er sein Ultimatum bereits bei den Friedensverhandlungen abgegeben habe, das Weitere liege bei dem Kaiser. 2) KFA, Fasz. 76 a, a. u. Note vom 19. Dezember 1805. 3) KFA, Fasz. 76 a, a. u. Note vom 24. Dezember 1805 und AH. Resolution. 4) KFA, Fasz. 76 a, AH. Resolution auf Note Wrbnas vom 24. Dezember 1805. 5) KFA, Fasz. 76 a, a. u. Note vom 29. Dezember 1805. ®) Über mündlichen Auftrag Wrbnas hat Prandau an die im Bankohause bestehende nö. ständische Zwangsdarlehenskassa am 17., 19. und 23. Dezember 1805 je 800.000 fl. für die von dem französischen Gouvernement geforderte Kriegskontribution zur Ausfolgung an die kaiserlich französische Armeekassa angewiesen. LHK Nr. 934. 7) KFA, Fasz. 76 a, AH. Resolution auf Note "Wrbnas vom 29. Dezember 1805.

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