Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 73. Theophila Wassilko (Wien): Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich während der Besetzung Wiens im Jahre 1805

420 Wassilko, Wrbna steht jedoch für seine Handlungsweise ein und entkräftet die Vorhaltungen des Kaisers mit dem Hinweis darauf, daß die Voraussetzungen in den übrigen Ländern wesentlich andere seien als in dem ihm anvertrauten Land. Auch betont er noch einmal, daß er die Kontribution von den ursprünglich verlangten 32 Millionen ohnehin auf 12 Milhonen herab - gedrückt und Zahlungsaufschübe erwirkt habe und weist besonders auf die Gefahr hin, der Wien ausgesetzt gewesen wäre, wenn Napoleon seine Drohungen verwirklicht und die Stadt seinen Soldaten, „deren sich immer seit dieser Zeit von 32.000 bis 36.000 *) in Wien befanden“, zur Plünderung überlassen hätte. Aus allen diesen Gründen habe Wrbna nicht gewagt, die Abfuhr der Kontribution noch länger hinauszuzögern und die Bevölkerung einer solchen Ge­fahr auszusetzen“ * 2). Am 26. Dezember 1805 wurde der Friedensvertrag in Preßburg unterzeichnet. Von österreichischer Seite unterschrieben Fürst Johann Liechtenstein und FML. Graf Ignaz Gyulay, von französischer Seite Minister Talleyrand. Die Nachricht von dem abgeschlossenen Frieden wurde durch den Staatskanzleisekretär Baron Hormayr an Graf Wrbna nach Wien überbracht3). Am 28. Dezember 1805 erfolgte die Kundmachung des Friedens durch den Generalgouverneur von Österreich General Clarke; am Abend desselben Tages reiste Napoleon von Wien ab. Am 29. Dezember verließ General Hulin Wien, an seiner statt wurde General Morand zum Stadtkommandanten von Wien ernannt 4). In einem Geheimartikel zum Friedensvertrag hatte sich der Kaiser zur Zahlung von 40 Millionen Franken in schwerem Gelde „als Loskauf“ aller auf die Erbländer gelegten und noch nicht erhobenen Kontributionen verpflichtet5). 8 Millionen Franken sollten schon am Tage der Auswechslung der Ratifikationsurkunden bezahlt werden. Von der Erfüllung dieser Bedingungen hing die Räumung der Erbländer und der Abmarsch der feindlichen Truppen aus Wien ab. Da mit einem so schnellen Eintreffen der Geldtransporte wegen der weiten Ent­fernung der Kassen nicht gerechnet werden konnte, wurde Fürst Liechtenstein angewiesen, der französischen Regierung „die bestimmtesten Versicherungen zu geben, daß in jener Zeit, wo es möglich ist, den eingegangenen Stipulationen vollkommen werde entsprochen werden“ 6), Liechtenstein wollte jedoch, wie Wrbna dem Kaiser berichtete, Talleyrand zu bewegen suchen, „in Hinsicht dieser ersten Zahlung von dem Buchstaben des Traktates abzu­stehen“, was nach Meinung Wrbnas „allenfalls durch eine am rechten Orte angebrachte Geld­summe erreicht werden dürfte, indem ein solches Opfer bei den vorerwähnten Anständen beabsichtiget worden zu sein scheint“ 7). Ob und inwieweit Liechtenstein bei Talleyrand reüssiert hat, läßt sich aus dem zur Ver­fügung stehenden Aktenmaterial nicht erkennen. Die Auswechslung der Ratifikations­urkunden fand jedenfalls schon am 1. Jänner 1806 um 10 Uhr vormittags in Wien statt 8). Am 2. Jänner reiste Talleyrand ab. Am selben Tage, also einen Tag nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden, ging aus Holitsch der über Befehl des Kaisers von Hofrat Barbier an Hofrat Leitner (von der montanistischen Hofkammer) in Neusohl abgefertigte Kurier ab, der diesem den Auftrag zu überbringen hatte, mit möglichster Beschleunigung 3,200.000 fl. in Konventionsmünze — sie entsprachen den 8 Millionen Franken — zu Wrbnas Disposition nach Wien zu schicken. Noch in der Nacht gab dieser den Auftrag an Bergrat Drevenj ak nach Schmölnitz weiter und ordnete an, alle dort vorrätigen schweren Gelder so schnell *) Wien zählte im Jahre 1800 231.049 und im Jahre 1810 224.548 Einwohner (Topographie von NÖ., hrsg. vom Verein für Landeskunde von NÖ., II. Teil, Wien 1885, S. 37). 2) KFA, Fasz. 76 a, a. u. Note vom 5. Jänner 1806. 3) Hormayr, Denkwürdigkeiten, V. Bd., S. 167. 4) „Wiener Zeitung“ vom 1. Jänner 1806. 5) KFA, Fasz. 76 a, Handschreiben des Kaisers vom 1. Jänner 1806. ®) KFA, Fasz. 76 a, Handschreiben des Kaisers vom 30. Dezember 1805. 7) KFA, Fasz. 76 a, Note des Grafen Wrbna vom 31. Dezember 1805. 8) LHK, Nr. 655; „Wiener Zeitung“ vom 4. Jänner 1806.

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