Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 73. Theophila Wassilko (Wien): Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich während der Besetzung Wiens im Jahre 1805

413 Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich während der Besetzung Wiens im Jahre 1805. Von Theophila Wassilko (Wien). Nach der Niederlage bei Ulm am 17. Oktober 1805 war die Hauptkraft der in Bayern kämpfenden österreichischen Truppen gebrochen. Der Weg nach Wien stand für die in Eil­märschen vorwärtsdrängenden Franzosen offen. Der Hof und die Hofstellen bereiteten sich zur Flucht. Denn Wien sollte nicht verteidigt, sondern als offene Stadt erklärt und ein Teil der Staatsverwaltung in die Provinzen verlegt werden. Daher waren für die Verwaltung des Landes wie für die Sicherheit der Bevölkerung und ihres Eigentums während der Dauer der Invasion schleunigst Vorkehrungen zu treffen. Zu diesem Zwecke erging am 25. Oktober 1805 ein kaiserliches Handschreiben an den Vizepräsidenten der Hof kammer im Münz- und Bergwesen Rudolph Graf Wrbna, der zur Zeit in Böhmen weilte, sich sogleich nach Wien zu verfügen, um weitere Befehle entgegenzunehmen x). Bereits am 27. Oktober wurde die nö. Regierung aufgelöst* 2), Wrbna zum landesfürstlichen Hofkommissär in Österreich unter der Enns cum derogatione omnium instantiarum ernannt und ihm die nö. Regierung untergeordnet3). Gleichzeitig erhielt der nö. Landmarschall Franz Graf Saurau den Auftrag, als landesfürstlicher Hofkommissär nach Steiermark abzugehen, jedoch bis zur Ankunft Wrbnas dessen Funktionen zu übernehmen 4). Die ersten Verfügungen — der Aufruf an die Jugend des Adels und der Bürgerschaft, der neuerrichteten Miliz beizutreten, die Aufforderung an die Fremden, binnen sechs Tagen Wien und innerhalb von zehn Tagen Niederösterreich zu verlassen sowie die Beschlagnahme aller Transportmittel für den Bedarf der Hofstellen und Ämter — wurden noch von Saurau erlassen 5). Aber schon während der Anwesenheit der Hofstellen begann Wrbna seine Tätigkeit. Am Beginn standen die Vorbereitungen zur Bergung der Staatskassen, zur Ver­lagerung der Pretiosen und Pfänder des Versatzamtes sowie die Unterstützung der Privaten bei Rettung ihrer Habe 6). Als Bergungsort war Pest vorgesehen, das genügend Raum für die geflüchteten Güter wie für die begleitenden Beamten bot. Um den Transport der Staatsgelder, die in verschiedene Fonds zersplittert waren, zu vereinfachen, veranlaßte Wrbna — über Vorschlag des Vizepräsidenten der Hofkammer Christoph Freiherrn v. Bartenstein— die Errichtung einer Zentralkasse, in die alle ein­gehenden Gefällsbeträge ohne Unterschied der Fonds zu fließen hatten. Zum Leiter dieser *) KFA, Konv. Wrbna, Fasz. 76 a. 2) Der Präsident derselben, Jos. Graf Dietrichstein, wurde zum Vizekanzler bei der Vereinigten Hof­kanzlei ernannt; nach Kübeck „Tagebücher“, Bd. 1, S. 161 eher ein Zeichen der Ungnade als der Aus­zeichnung. 3) Kab. Bill, an Hofkanzler Grafen Ugarte Nr. 1006. 4) Kab. Bill, an den nö. Landmarschall Grafen Saurau Nr. 1001. 5) Aufruf vom 28. Oktober 1805, abgedruckt bei Schimmer, Französische Invasionen, Wien, 1854. 6) Wann Wrbna in Wien eingetroffen ist, läßt sich aktenmäßig nicht feststellen. Am 1. November 1805 erbat er sich bereits in Ergänzung der ihm mündlich erteilten kaiserlichen Befehle hinsichtlich der Räumung und Übergabe der Stadt Weisungen darüber, wie er sich für den Fall, als ihm die Franzosen die Interimsadministration übertragen sollten, zu benehmen habe, worauf er den Befehl erhielt, die Geschäfte so lange zu führen, als er vom Feind nicht daran behindert werde. KFA, Fasz. 76 a.

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