Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)
VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 72. Hans Lentze (Innsbruck): Joseph von Spergs und der Josephinismus
Joseph von Spergs und der Josephinismus. 409 Kaiser zunächst als Grundsatz verkünden wollte *). Erst auf die Einwendungen des Fürsten Kaunitz hin ließ der Kaiser diesen Grundsatz fallen und erklärte das gesamte Kirchenvermögen, nach dessen „ächten Ursprung und Endzweck“ als ein „zur Seelsorge und für die Armen bestimmtes Patrimonium“, von dem dem Klerus nur die Nutznießung zum standesgemäßen Unterhalt gebühre, während die Verwendung des Überschusses eine der wesentlichsten Rechte und Pflichten des Landesfürsten als supremi ecclesiae tutoris et canonum custodis sei * 2). Ein Hauptargument der Konservativen gegen die Säkularisation von Klöstern und gegen die Eingriffe des Kaisers in die kirchliche Vermögensverwaltung war die Behauptung, daß das Eigentum dadurch verletzt werde. Sie waren der Ansicht, daß jeder Staatsbürger, ob weltlich oder geistlich, in einem wohlorganisierten Staatswesen auf die Unantastbarkeit seines Vermögens rechnen müsse 3). Spergs steht also ganz auf dem Standpunkt der konservativen Opposition. Er informierte seinen Bruder auch weiterhin über die zu erwartenden Maßregeln und suchte ihn dabei über sein ferneres Schicksal zu beruhigen 4). Im Interesse seines Bruders und des Stiftes Wilten scheute er sich nicht, Informationen weiterzugeben, die man ihm als Mitteilung von Staatsgeheimnissen hätte anrechnen können, was für einen Beamten im Staate Josephs II. die härtesten Folgen haben konnte 5). Um das Stift Wilten in jedem Fall zu retten, suchte er seinen Bruder in die „geistliche Commission“ hineinzubringen, die auf Grund der Instruktion vom 13. August 1782 als Filiale der „Geistlichen Hofkommission“ in Tirol errichtet werden sollte 6). Da er sich bewußt war, daß die Teilnahme an der Kommission für einen Prälaten eine peinliche Aufgabe war, führte er seinem Bruder die Vernunftgründe vor, die für die Annahme dieses Amtes sprachen. „Da man im Lande weiß, daß alle dergleichen Anordnungen von hier, und ursprünglich von dem Kaiser selbst kommen, und daß ihre Einführ- und Vollziehung unvermeidlich ist, so fällt die Odiosität der neuen Einrichtung vorzüglich auf den Hof: Vernünftige werden wünschen, daß in Tyrol wenigstens rechtschaffene und ehrliche Leute bei der Commission sitzen ... Von dem Stift Wilten könnte, wenn sein Haupt der Commission beysitzet, wenigstens alles widrige, daß ihm sonst bevorstehen mögte, um so gewisser abgewendet werden; denn die Zeiten sind sehr kritisch, und ich fürchte für Stams.“ 7) „Überhaupt aber muß bey den gegenwärtigen kritischen Umständen jeder kluger und vorsichtiger Mann sein Betragen also einrichten, daß er wenigstens ein größeres Übel verhüten könne.“ 8) So gerne er es gesehen hätte, wenn sein Bruder Mitglied der Kommission geworden wäre, so wagte er es doch nicht, dessen Ernennung ohne sein Einverständnis durchzusetzen. „Könnte ich voraussehen und wissen, daß obige Commission dem Herrn Prelaten zu Wilten keine Gehässig- oder Unannehmlichkeit zuziehen, oder ihm sonst Verdrus bringen, oder gar sein Gewissen beunruhigen würde, so hätte es mir vielleicht an Mitteln nicht gefehlt, desselben vorzügliche Ernennung dazu unmittelbar von hier aus auszuwirken. So aber konnte und wollte ich von mir selbst in einer so häklichten Sache nichts thun 9).“ *) Holzknecht, a. a. O., S. 45 ff. 2) Kusej, a. a. O., S. 295. 3) Mitrofanov, a. a. O., S. 791. 4) Br. Wilten, f. 173, Nr. XXXXIV, 6. August 1782; f. 177, Nr. XXXXV, 11. September 1782. 5) Mitrofanov, a. a. O., S. 273. #) Über die Entstehung und den Wirkungskreis dieser Kommissionen siehe Wolf, a. a. O., S. 34 ff.; Hock-Biedermann, Der Österreichische Staatsrath (1760 bis 1848). Wien 1869, S. 445 ff.; Schiitter, a. a. O., I, 2, S. 40 ff.; Beidtel, a. a. O., S. 217 f; Walter, Die österreichische Zentralverwaltung, II. Abt., Bd. 1 /II, T. I., Die Zeit Josephs II. und Leopolds II. (1780—1792), Wien 1950, S. 31 ff; 38 ff; II. Abt., Bd. 4, Aktenstücke, Wien 1950, S. 71 ff. 7) Br. Wüten, f. 182, Nr. XXXXVI, 5. Oktober 1782. 8) Br. Wilten, f. 187, Nr. XXXXVIII, 23. Oktober 1782. 9) Br. Wüten, f. 192, Nr. XXXXIX, 6. November 1782.