Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)
VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 71. Heinrich Benedikt (Wien): Der österreichische Staatsvertrag mit Neapel von 1759
Der österreichische Staatsvertrag mit Neapel von 1759. 391 Ernennung der Gesandten, höheren Offiziere und Beamten vor. Tanucci und die andern drei Staatssekretäre hatten in allen wichtigen Fragen in Madrid bei Squillace anzufragen. Die Regierung in Neapel war bis zum Abschluß des Familientraktats englandfreundlich. Das Ansehen Pitts war besonders durch die 300.000 Pfund Sterling gestiegen, mit denen er Rußland kaufte und Schlesien für Friedrich rettete x). Der Abschluß des Vertrags endete für Neipperg mit einem Verweis, weil er sich von Tanucci bewegen ließ, den im Wiener Entwurf zugunsten der männlichen Nachkommen des Herzogs von Parma vorgesehenen Verzicht auf das Rückfallsrecht auf alle legitimen, also auch die weiblichen Nachkommen auszudehnen. Er hielt sich dazu schon „wegen der bevorstehenden Vermählung Unseres ältesten Sohnes mit der Infantin Isabella“ für berechtigt, auf welche die Kaiserin sich in ihrer Instruktion bezog, die Neipperg ermächtigte, den Verzicht auf die weiblichen Nachkommen auszudehnen. Dies war um so unbedenklicher, als Maria Theresia in der mit Ludwig XV. geschlossenen Konvention auf das Rückfallsrecht auch zugunsten der weiblichen Nachfolge verzichtet hatte. Neipperg erhielt einen Verweis, weil er nicht vor seiner Zusage einen Sonderkurier abfertigte, um die (wenn auch im Voraus ihm bekannte) Entscheidung der Kaiserin einzuholen. Kaunitz schrieb an Neipperg, daß er den Punkt in der engeren Konferenz berühren mußte, aber alles, was zur Entschuldigung des Botschafters dienen konnte, vorbrachte und die Zusage des Vergessens erwirkte. Er knüpfte daran die Belehrung, daß er, als er in Paris war, obwohl bereits Mitglied der Konferenz, es nie gewagt hätte, eine eigenmächtige Erklärung abzugeben, und schloß mit dem Bedauern, daß er zur Zeit die Bitte Neippergs um eine Gehaltserhöhung nicht betreiben könne * 2). Der Vertrag mit Neapel hatte in den Augen des Staatskanzlers nur den Wert, daß eine Feindschaft vermieden wurde3). Tanucci hat seinem Hof mit seinen „ausstudierten Schwierigkeiten keinen großen Dienst erwiesen, Uns aber überzeugt, daß unter seinem Ministerio mit keinen andern Geschäften, wann wir Uns auch noch so billig bezeigten, zu Neapel fortzukommen sei“. Und so war „dieses verdrüßliche Geschäft“ vollendet 4). x) B. 4. Oktober, 30. Oktober 1759. — An Kaunitz 13. November. 2) Kaunitz an Neipperg 4. November. 3) W. 8. November. 4) W. 15. Juni 1760.