Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 71. Heinrich Benedikt (Wien): Der österreichische Staatsvertrag mit Neapel von 1759

390 Benedikt, Vermittlerrolle erproben konnte, schickte Karl III., noch vor seinem Einzug in Madrid, von Saragossa aus einen Kurier nach London, um dem spanischen Gesandten aufzutragen, eine nachdrückliche Sprache zu führen und Pitt zu erklären, Spanien werde nicht gleichgültig Zusehen, wie der Utrechter Frieden in Ansehung der amerikanischen Besitzungen verletzt werde *). In der Präambel der zwischen Tanucci und Neipperg am 3. Dezember 1759 geschlossenen Präliminarien wird die Erhaltung der Freundschaft und des Friedens in Italien als ihr Ziel hingestellt. Artikel I erneuert den Friedensvertrag vom 18. November 1738, Artikel II anerkennt die Thronfolge Ferdinands und seiner Nachkommen in den beiden Sizilien, in Artikel III verzichtet Maria Theresia auf das Rückfallsrecht in Parma, Piacenza und Guastalle zugunsten Don Philipps und seiner legitimen Descendenz, unbeschadet der sardinischen Ansprüche auf die Stadt und einen Teil des Herzogtums Piacenza, die durch Artikel IV gewahrt bleiben. In Artikel V erhält die Kaiserin nicht, wie sie zu Beginn der Verhandlungen hoffte, den ganzen, sondern nur den halben Stato de’ Presidii, der mit Toskana vereinigt wird. (In Elba bleibt der Besitzstand, ohne das es erwähnt wird, unverändert.) In Artikel VII tritt Karl das Garnisonsrecht in Piombino (nicht die Souveränität) ab, in Artikel VII verzichtet er auf das mediceische Allod. (Vom farnesischen ist nicht mehr die Rede.) Artikel VIII sieht das Aufleben des Rückfallsrechtes beim Erlöschen des Hauses Parma vor. In Artikel IX garantiert die Kaiserin für sich und ihre Nachfolger den Besitz des Königs beider Sizilien und Karl III. auch als künftiger König von Spanien für sich und seine Nachfolger die öster­reichischen Besitzungen in Italien und die von Toskana. In Artikel X werden Parma und nach dem Friedensschluß Frankreich und nach beiderseitiger Übereinkunft auch andere Mächte zum Beitritt eingeladen. Artikel XI sieht die Ratification innerhalb von vier Monaten vor. In Separatartikeln wird Ferdinand IV. anerkannt und bestimmt, daß die Abfassung des Vertrags in italienischer Sprache kein Präjudiz für die Zukunft bilde. Die Konvention wurde von der Kaiserin zu Wien am 3. Februar 1760, von Karl III. zu Buen Retiro am 20. desselben Monats und von Ferdinand zu Neapel am 8. August ratifiziert. Zur Teilung der Präsidien wurden von jeder Seite zwei Kommissäre ernannt * 2). Zugleich mit der Nachricht von der Befreiung Dresdens traf aus Spanien die Kunde vom Eintreffen der Silberflotte aus Amerika ein. Von zehn Millionen Piaster, auf welche die Ladung geschätzt wurde, gehörten drei dem König. Acht Millionen lagen in barem Geld in Madrid und weitere sieben warteten auf ihre Überschiffung. Karl III. verfügte bei seinem Regierungsantritt über 18 Millionen Piaster 3). Amalia besaß ein stattliches Privatvermögen, das aus den großen Gewinnen herrührte, welche zwei Schiffahrtsgesellschaften, eine zu Neapel und eine zu Messina, an denen sie und Staatssekretär Squillae beteiligt waren, abwarfen. Die Gesellschaften hielten während des Krieges den Handel mit England aufrecht. Am 6. Oktober 1759 entsagte Karl III. feierlich der Krone Neapels zugunsten seines drittgeborenen Sohnes Ferdinand IV. und schiffte sich auf der spanischen Eskader ein, die ihn in sein neues Reich brachte 4). Squillace folgte Karl III. nach Spanien, wo er als Verfolger der Jesuiten in die Welt­geschichte einzog. Die Castropignano war die einzige Dame, die Amalia mitnahm. In einer geheimen Instruktion behielt sich Karl III. die Vergebung der geistlichen Pfründen und die q Kaunitz an Neipperg 1. Februar 1760. 2) An Kaunitz 4. Oktober 1759. 3) B. 19., 24. September 1759. 4) Die königliche Proklamation wurde sofort nach der Drucklegung aus dem Verkehr gezogen, da ihr die Erklärung des Herolds angefügt war, daß er sie unter Trompetenschall an den üblichen Plätzen der Hauptstadt verlautbart habe. Das war unterblieben, weshalb eine neue Ausgabe unter Weglassung der Verlautbarungsklausel hergestellt wurde. Abdrucke mit und ohne die Erklärung des Herolds, Fasz. 3, Bl. 946 ff. und 1014 ff. Legge Reale. A di Ottobre 1759, Fo 4 Bl. — Ferner: Relazione della Felicissima esaltazione e proclamazione al Trono, e Monarchia delle Spagne della Maesta di D. Carlo III. 4°, 4 Bl. und Nr. 42 der Neapler Zeitung vom 23. Oktober 1759. — An Kaunitz 25. Oktober.

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