Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)
V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 57. Johannes Baur (Brixen): Die Brixner Synode von 1318 in ihrer liturgiegeschichtlichen Bedeutung
142 Baur, Pfarreien ähnlich dem einer Stiftskirche. Gemeinsames Chorgebet des Klerus verband sich mit der mehrmaligen öffentlichen Feier der Messe“ x). „An Sonntagen gehörten Matutin, Laudes und Vesper vielfach noch im 18. Jahrhundert zum Pfarrgottesdienst“ * 2). Can. 3 verordnet nun, daß zur Matutin, zur Messe, zur Non und zur Vesper täglich in jeder Stifts- und Pfarrkirche geläutet wird 3). Ferner heißt es, daß Matutin, Messe und Vesper täglich vollständig gesungen werden müssen. Vorbereitung auf die hl. Messe4). „Im Abendlande taucht ein vorbereitendes Beten vor dem Gang zum Altar, das verschieden ist von dem kanonischen Stundengebet, ein sogenannter Akzeß, zuerst im 9. Jahrhundert auf“ 5). Im 13. Jahrhundert werden die heute vorgesehenen fünf Psalmen mit den zugehörigen Orationen erwähnt. Endgültig festgelegt wurden die Vorbereitungsgebete erst durch das Missale Pius V. (1570) in der Praeparatio ad missam. Der die Vorbereitung auf die Messe betreffende Text im c. 4 ist etwas dunkel. Der Priester zieht das „sarrochium“ an. Wir haben darunter wohl nicht das Rochett (siehe oben S. 107), sondern eher das Superpelliz zu verstehen. Dann macht er drei Kniebeugungen vor dem Altar und betet um würdige, Gott wohlgefällige Feier der Messe. Nach dem Wortlaut des Canons zu schließen, machten diese drei Handlungen (Anziehen eines liturgischen Gewandes, dreimalige Kniebeugung vor dem Altare und Gebet) die Vorbereitung des Priesters auf die Messe aus. Oder haben wir in der dreimaligen Kniebeugung einen Überrest des „stummen Sichniederwerfens des Zelebranten vor dem Altäre“ 6) zu Beginn der Messe zu erblicken (vgl. die Prostratio am Karfreitag zu Beginn der Liturgie) ? Danksagung nach der hl. Messe 7). Die mit dem „Canticum trium puerorum“ beginnenden Rezeßgebete sind um das Jahr 1000 üblich geworden und gehörten damals zum Ordo missae, wie wir aus einem mittelitalienischen Sakramentar des ausgehenden 11. Jahrhunderts ersehen, indem sich die Rezeßgebete direkt an das „Placeat“ anschließen 8). Pius V. hat die Rezeßgebete endgültig in die „Gratiarum actio“ außerhalb des Canons verlegt. Die Danksagung nach der Messe zufolge c. 4 hat, wie folgt, zu geschehen: „In gleicher Weise mache der Priester nach Beendigung der Messe drei Kniebeugungen vor dem Altare, Gott Dank sagend.“ Welche Gebete dabei der Priester verrichtete, ist nicht näher angegeben. Offenbar war die Auswahl dem Belieben des Priesters anheimgestellt. Ein Niederknien am Schluß der Messe ist in der Liturgie der Kartäuser schon vor 1259 vorgeschrieben 9). Seelische Vorbereitung auf die hl. Messe10). Der Priester sorge, daß er mit reinem Herzen das hl. Meßopfer darbringe. Ist sein Gewissen infolge einer „manifesta cohabitatio“ n) (mulierum, maxime suspectarum, x) Jungmann, a. a. O., I, S. 268. 2) Ebenda, I, S. 26826. 3) Eine 1245 in Rouen erlassene Vorschrift verlangte, daß zu allen kanonischen Horen, die Priester in der Kirche beten, geläutet wird — „et pulset horis debitis ad quamlibet horam“. Jungmann, a. a. O., S. 2682S. 4) c. 4. 5) Jungmann, a. a. O., I, S. 340. ®) Ebenda, S. 361. 7) c. 4. 8) Ebner A., Quellen und Forschungen zur Geschichte und Kunstgeschichte des Missale Romanum im Mittelalter. Iter Italicum, 50; Jungmann, II, S. 557. 9) Jungmann, a. a. O., II, S. 554. 10) c. 4. u) Vgl. c. 15.