Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 57. Johannes Baur (Brixen): Die Brixner Synode von 1318 in ihrer liturgiegeschichtlichen Bedeutung

Die Brixner Synode von 1318 in ihrer liturgiegeschichtlichen Bedeutung. 143 Bickell, 1. c. 2 f.) oder infolge einer anderen schweren Verfehlung belastet, so muß er vor der Zelebration eine „specialis confessio“ ablegen und die entsprechende Buße auf sich nehmen. Brechung der Hostie in drei Teile1). Can. 5 spricht von der „mystischen“ Bedeutung der drei Teile der Hostie. Amalar sieht darin einen Hinweis auf das „Corpus Christi triforme“: die mit dem hl. Blut vermischte Partikel weist auf den Auferstehungsleib des Herrn hin; die Partikel der eigenen Kommunion auf seinen eigenen Leib auf Erden, die irdische Kirche; die für die Kranken bestimmte Partikel auf seinen Leib in den Gräbern2). Später erfuhr diese Deutung eine Umbildung: Die ganze Hostie bezeichne den mystischen Leib Christi, die Kirche; der erste Teil sei das Haupt, Christus selbst; der zweite seien die mit Christus durch die Gnade vereinten Ver­storbenen; der dritte endlich seien die noch auf Erden kämpfenden Glieder der Kirche. Wieder andere beziehen die drei Teile auf die drei Bereiche der Kirche als streitende, leidende und triumphierende Kirche 3). Can. 5 schreibt weiters vor, daß der Priester bei der Kommunion alle diese drei Partikeln genießen muß. Damit ist die heutige Praxis gemeint. Die Dreiteilung der Hostie hat sich also bis heute erhalten. Nicht mehr praktische, sondern die oben genannten symbolischen Überlegungen waren dabei maßgebend, da sich der Priester zur Spendung der hl. Kommunion an die Gläubigen (Gesunde und Kranke) ja der kleinen Hostien bedient. Es kann aber auch der Fall sein, daß er mehr Hostien konsumieren muß, wie dies am Gründonnerstag oder an anderen ähnlichen Tagen geschehen kann. Die dritte Partikel wurde, wenn sich die Notwendigkeit ergab, zerteilt und für die Krankenkommunion oder für sonstige Kommunikanten verwendet, wie wir auch aus anderen mittelalterlichen Berichten ersehen 4). Ministrant5). Während im C. 7 der Brixner Diözesan-Synode von 1296 bestimmt wird: „Nullus sacerdos missam solus celebret sed nec mulieres ad altare ministrent“, ist in unserer Synode von der „missa solitaria“ 6) nicht mehr die Rede, wohl aber wird das Verbot, daß Frauen in Ermangelung eines männlichen Ministranten am Altare dienen, neuerdings eingeschärft. Der Codex Juris Canonici hat beide Verbote der Synode von 1296, c. 7 in den c. 813 auf­genommen. Während im frühen Mittelalter der Kleriker als Ministrant für das Amt, nicht für die Privatmesse gefordert wurde, sehen wir später für beide den Kleriker verlangt und schließlich für beide den Laien zugelassen 7). Opfermaterie des Weines 8). Bereits in der Brixner Synode von 1287, c. 3 wurde bestimmt: „Volumus, ut nemo utatur in Missa vino acetoso.“ Unsere Synode erweitert diese Verordnung, indem sie außer dem Wein, der anfängt säuerlich zu werden, auch ungegorenen Most („vinum noviter de uva depressum“) als Opferelement verbietet. Beide sind zwar gültige, aber unerlaubte Opfer­materie. Darum das Verbot: „numquam celebretur.“ b c. 5. 2) Jungmann, a. a. O., II, S. 376 f. 3) Franz A., Die Messe im deutschen Mittelalter, S. 435 ff.; Jungmann, a. a. O., II, S. 3 7 643. 4) Jungmann, a. a. O., II, S. 376. 5) c. 6. 6) Jungmann, a. a. O., I, S. 285. 7) Jungmann, a. a. O., I, S. 291. 8) c. 27.

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