Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 55. Otto Stolz (Innsbruck): Wesen und Zweck des Staates in der Geschichte Österreichs

94 Wesen und Zweck des Staates in der Geschichte Österreichs. Von Otto Stolz (Innsbruck). Inhaltsübersicht. Reich, Land, Fürstentum. — Landesfürst und Landeshoheit . — Haus und Hof des Landesfürsten. — Volk, Landstände und Volksvertretung. — Monarchie und Staat. — Der Zweck des Staates. — Heutige Bezeichnungen der verschiedenen Formen und Arten des Staates. So reichhaltig auch die Literatur über die Geschichte Österreichs ist, auch speziell jene über die Verfassungsgeschichte, so wird man in ihr doch kaum eine übersichtliche Zusammenfassung über das Wesen und den Zweck des Staates in den verschiedenen Epochen der Geschichte Österreichs finden. Das soll hier in der Weise versucht werden, daß einerseits die in den Quellen und anderseits in der heutigen Literatur für den Begriff des Staates und seine verschiedenen Formen und Arten üblichen Bezeichnungen angeführt und besprochen werden *). Reich, Land, Fürstentum. Im antiken Latein waren die Bezeichnungen für den Staat je nach seiner Verfassungs­form „respublica“, von „populus“ also der Volksstaat, „regnum“ für das Königreich, „imperium“ Kaiserreich, ferner „civitas“, ausgehend von dem Begriff des Bürgers oder der Stadt, und ebenso das aus der griechischen Sprache übernommene „politia“. Diese Worte wurden auch im Mittelalter, das ja für den schriftlichen Gebrauch lange das Latein allein benützt hat, übernommen und für die entsprechenden Worte der deutschen Sprache angewendet, also „imperium“ für das römisch-deutsche Kaiserreich, „regnum“ für das Königreich Deutschland, doch stets hiefür in den deutschen Texten meist Reich (riche) allein. Für die „marca orientalis baioarica“ kommt bereits im 10. Jahrhundert der deutsche Name „Ostarichi“ vor, hiebei fällt auf, daß sonst eben nur Königreiche als Reich bezeichnet werden, nicht aber einzelne Länder von solchen. Doch kommt auch der Name „Osterlant“ für Österreich bis ins 14. Jahrhundert vor, die latinisierte Form „Austria“ auch schon seit dem 10. Jahrhundert 1 2). Übrigens war es bereits 1237 nahe daran, daß die Herzogtümer Österreich und Steier zu einem „regnum“ erhoben werden sollten. Selten ist im Mittelalter der Ausdruck „respublica“, er findet sich in der Urkunde über die Immunität für den Erzbischof von Salzburg von 837 und in einer über seine Steuer­pflicht gegenüber dem Reiche von 1277, sowie in dem großen Privileg für das Haus Österreich von 1453; in einer deutschen Übersetzung dieser letzteren Urkunde wird „respublica“ mit „gemeiner Nutzen“ wiedergegeben, ein Hinweis auf den Sinn, den man damals diesem Worte gegeben hat 3). In den Immunitätsurkunden und so auch in jenen für die Bischöfe 1) Kürzere Artikel über den Begriff „Staat“ und „Volk“ in der österreichischen Geschichte brachte ich in den „Juristischen Blättern“, Wien, Jg. 1946, H. 20, S. 438 und 1947, H. 17, S. 365 ff. Die vor­liegende Abhandlung habe ich abgeschlossen, bevor die Drucklegung meines zu Anfang dieses Jahres (1951) erschienenen „Grundriss der österr. Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte“ gesichert war. In diesem kehren die hier ausgesprochenen Grundgedanken wieder. 2) Lhotzky, Ostarichi (1946) und Lechner in der Amstettner Festschrift 1946. 3) Martin, Salzburger Urkundenbuch, Bd. 2, S. 25, „reipublice procuratores“. Dopsch und Schwind,Urkunden zur Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte der österreichischen Länder, S. 112und368.

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