Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 54. Paul Roth (Basel): Baslerisch-Vorderösterreichische Schiffahrtsstreitigkeiten im Lichte geheimer Korrespondenzen (1760-1765)

Baslerisch- Vorderösterreichische Schiffahrtsstreiligkeiten in Lichte geheimer Korrespondenzen. 91 seine Stelle der Pfandinhaber der Herrschaft Laufenburg, der junge Freiherr von Stotzingen, trete. Auf Anfrage hin berichtete Bender Daniel Bruckner ,,in hergebrachtem Vertrauen“, daß in Freiburg von einer Versetzung von der Schlichtens offiziell nichts bekannt sei. Es sei allerdings wahrscheinlich, daß von Stotzingen, der freilich noch kaum ausgewiesen sei, danach strebe, die Verwaltung des Amtes Rheinfelden zu erhalten. Er würde sich als guter Nachbar Basels erweisen und bessere gegenseitige Beziehungen schaffen. In der Folge rückte die Gestalt von der Schlichtens deutlich in den Hintergrund, und neue Zwischenfälle ereigneten sich keine mehr. Es scheint, daß Freiherr Franz Josef von Stotzingen als dem Oberamt Rheinfelden übergeordneter Burg- und Obervogt und die Freiburger Regierung dem Amtmann die Schwingen beschnitten haben. Die Basler Akten bedürfen in diesem Punkte noch der Ergänzung durch vorderösterreichische Quellen. Was in Basel beruhigend wirkte, war der Umstand, daß die ausgesprochene Drohung der Anhaltung von Basler Schiffen auf dem österreichischen Rhein nicht verwirklicht wurde. Endlich hob Rheinfelden im März 1763 die Sperre über die Abführung von Bausteinen aus dem Basler Steingruben im Rheinfeldischen auf. Doch die latente Spannung wegen der Schiffahrt blieb bestehen, da Basel die Rheinfelder Fischer und Maiengenossen nicht als zunftmäßige, d. h. gelernte Schiffleute anerkennen konnte. 3. Einen anderen Handel, den wir zum Schluß noch in Kürze betrachten, bildete der Anstand, der sich aus der Erhebung eines Rheinzolls zu Burkheim unterhalb von Altbreisach auf dem rechten Ufer des Stroms ergab, wobei Basel indessen mit seiner Auf­fassung nicht durchdrang. Im Oktober 1762 meldete die Scbiffleutenzunft, daß sie auf der Rückkehr von einer ,,Ladungsreise“ nach Straßburg bei Burkheim angehalten und zur Landung gezwungen worden sei. Es sei von Bewaffneten zuvor auf sie geschossen worden. Am Lande habe man von den mitgeführten Waren einen Zoll gefordert. Nun habe aber zu Burkheim nie ein Zollstock bestanden und die Ausrichtung neuer Zölle widerspreche den bestehenden Verträgen mit dem Haus Habsburg-Österreich x). Man ersuche um Vorstellung bei der vorderösterreichischen Regierung. Dem Vorkommnis kam insoferne tiefere Bedeutung zu, als es die Rheinschiffahrt, die durch die Menge schon bestehender Zölle gegenüber dem Gütertransport zu Lande langsam ins Hintertreffen geriet, an einem lebenswichtigen Punkte traf. Denn weitere Frachterhöhungen bedrohten Beruf und Existenz der Schiffleute. Unter dem Hinweis, daß Basel von neuen Zöllen befreit sei, meldete Daniel Bruckner im Aufträge seiner Regierung die Begebenheit vertraulich Herrn von Bender in Freiburg. Dieser berichtete am 22. Oktober 1762, daß er die Behörden der k. k. vorderösterreichischen Stadt Burkheim, mit denen er gute Beziehungen unterhalte, zur Berichterstattung eingeladen habe. Seines Wissens sei von Rhein weder bis nach Kappel bei Rheinau keine neue Zollstätte errichtet worden. Bender fügte bei, daß es ihm schwer falle zu glauben, daß Basler Schiffleute auf die geschilderte Weise mißhandelt und angehalten worden seien. Der Hauptarm des Rheins fließe nämlich gar nicht an Burkheim vorbei, sondern bewege sich eine halbe Stunde von der Stadt entfernt und könne von ihr aus gar nicht gesehen werden. Er vermute daher, daß die Anhaltung zu Ichtingen oder Sasbach unterhalb Burkheim erfolgt sei. Das waren allerdings beides alte, österreichische Zollstätten, und Ichtingen gehörte als Lehen der Stadt Burkheim. Unterdessen ging der Bericht aus Burkheim ein, den Bender im Original nach Basel übermittelte. Der Stadtrat stellte sich darin auf den Standpunkt, daß er seit jeher berechtigt gewesen sei, innerhalb seines Zwings und Banns gleich anderen Städten *) *) Gemeint ist der Zollvertrag zwischen Basel und Österreich, d. d. Basel, 7. August 1738. Basl. Urk.-Buch, Bd. XI, Nr. 278.

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