Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 54. Paul Roth (Basel): Baslerisch-Vorderösterreichische Schiffahrtsstreitigkeiten im Lichte geheimer Korrespondenzen (1760-1765)

92 Roth (Basel), den Zoll zu erheben. Es sei zwar richtig, daß ein solcher seit mehr als hundert Jahren nicht mehr in Gebrauch gestanden sei, da sich der Lauf des Rheins mit der Zeit von der Stadt entfernt habe und der Hauptarm nun auf der elsässischen Seite liege. Das Zollrecht bestehe dagegen nach wie vor und es könne auf dasselbe von seiten der Stadt nicht ver­zichtet werden. In seinem Begleitschreiben zu diesem Berichte beruhigte Bender seinen Basler Kollegen, daß der Zolltarif nur unbedeutend sei und ihn die Basler zudem umgehen könnten, wenn sie auf dem auf der elsässischen Seite gelegenen Rheinarme zu Künheim, Balzenheim und Arzenheim vorbeiführen; jener Rheinarm sei so tief, daß er auch von schwer beladenen Schiffen befahren werden könne. Da Basel erkannte, daß Burkheim nach diesen Ausführungen auf seinem Zollrecht zu verharren gedachte, setzte es sich wie in den strittigen Rheinfelder Schiffahrtsfragen mit Straßburg und Breisach in Verbindung, deren Schiffleute ihm zu seiner Genugtuung erklärten, nichts von einem Zoll zu Burkheim zu wissen und sich einem solchen auch nicht zu unterwerfen gedächten. Man sei seit Menschengedenken mit großen Ladungen elsässischen Weins den Rhein hinauf und hinunter gefahren, ohne auch nur ein einziges Mal einen Heller Zoll zu Burkheim entrichtet zu haben. Dagegen wußten die Basler Schiff­leute, daß zu Burkheim seit jeher eine Güterfähre über den Rhein bestanden habe, vor­nehmlich für Salz, das dort ins Elsaß verfrachtet werde und daß von solchen über den Rhein vom einen zum andern Ufer gehenden Waren ein Zoll erhoben würde. Die Erhebung eines Transitzolls dagegen sei und bleibe eine unberechtigte Neuerung. Der Anstand Basels wegen des Rheinzolls zu Burkheim hatte im Vergleich zu den Schiffahrtsstreitigkeiten mit Rheinfelden insofern einen ähnlichen Aspekt, als sich auch in diesem Handel österreichische Staatsangehörige, wie die Breisacher, die erklärten, es bis auf „allerhöchsten“ Befehl ankommen zu lassen, der Neuerung widersetzten. Aber Bürgermeister und Rat zu Burkheim blieben fest und zeigten sich erstaunt, daß man ihre Zollgerechtigkeiten in Zweifel ziehe. Sie betonten der Freiburger Regierung gegenüber, daß sie so gut wie bei der Kapelle auf der Landstraße auch auf der Seite des Rheins einen Zoller hinzusetzen das Recht hätten. Die Waren seien sowohl auf dem Lande als auch auf dem Wasser zu verzollen. Es gebe keine einzige freie Stadt am Rhein, die den Zoll nicht auf dem Rheine bezöge. Burkheim hätte dieses städtische Privileg schon besessen, lange bevor es das Glück gehabt habe, unter die österreichische Oberhoheit zu kommen. Für Basel war auch diese Sache nicht so wichtig, den teuern und langwierigen Rechts­weg zu beschreiten, so daß es die Angelegenheit nach dem Rate seines Vertrauensmannes in der Freiburger Regierung auf sich beruhen ließ. — Die geheime Korrespondenz Basels mit Herrn von Bender klingt damit aus. Wir erfahren nur noch, daß Daniel Bruckner den Regimentsrat im Jahre 1764 noch einmal im Aufträge seiner Vorgesetzten Behörde um eine Audienz ersuchte. Bender schlug als Treffpunkt das Städtchen Müllheim vor, wo die Begegnung unauffälliger als in Freiburg vor sich gehen konnte. Man traf sich am Samstag Abend, den 25. Februar im dortigen Posthaus. Was aber den Inhalt der Besprechung bildete, ob sie die Zollgerechtigkeiten zu Burkheim betraf oder die vom Regimente damals gewünschte zollfreie Durchfuhr des für den Breisgau bestimmten tirolischen Salzes durch Basel, wissen wir nicht, da sich kein Bericht über die Verhandlung erhalten hat 1). Bender erkrankte im jenen Jahre an einem schmerzhaften Brustleiden und verbrachte den Herbst in seiner Vaterstadt Gengenbach. Im November begab er sich in ärztliche Pflege nach Straßburg, erlitt aber bald darauf in Freiburg einen Rückschlag und war zu Beginn des Jahres 1765 bettlägerig. Er starb am *) *) Zu der Salzangelegenheit vgl. Paul Kölner, Die Basler Rheinschiffahrt. Basler Neujahrs­blatt 1918.

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