Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 5. Karl Lechner (Wien): Das Archiv der ehemaligen Propstei Gloggnitz, seine Geschichte und seine Bestände, nebst Regesten

86 Lechner, von Formbach beide Wappen, Greif und Glocke. — Auf p. 2 findet sich dann ein Stifterbild, darstellend die Devotion des Traditionscodex, bzw. des Registrums durch die Grafen Ekbert und Udalrich von Formbach als Gründer („fundatores“) einerseits, Abt Engelschalk als Verfasser des Urbars anderseits. Spruchbänder tragen die Verse: „Porcio nostra in terra viuencium“ und „Me habeto excusatum apud Christum tuum natum“. Besonderes Interesse verdient dieses Bild deswegen, weil es eine gotische Umformung der romanischen Miniaturen darstellt, die sich in dem ältesten Traditionscodex aus der Mitte des 12. Jahrhunderts findet1). Wie man sieht, hat dieses Urbar besondere Bedeutung für die österreichischen Besitzungen des Klosters Formbach. Aber auch es ist, wie ich betonen will, ein Zweitstück; denn im Hauptstaatsarchiv München erliegt unter „Kloster Liter. Formbach Nr. 8“ gleich­falls ein bereits 1338 angelegtes „Registrum mon. in Formbach“ bzw. ein „Registrum possessionum“. Es zählt in Quart 104 Schmalpergamentfolien, von denen acht unbeschrieben sind, ist also von weit geringerem Umfang. Die Vorrede auf der ersten Seite erzählt, daß im Jahre 1330 Abt Englscalens von Gleink nach Kloster Vormpach kam und dort im Rahmen einer allgemeinen Reform des Klosters des Registrum Zusammentragen ließ. Die bayrischen (oberösterreichischen) Güter sind aber nicht in „de alia“ und „de ista parte Eni“ eingeteilt, sondern nach Gerichten aufgezählt. Zuerst Gericht Schärding fol. lr bis 24, Gericht Gries­bach fol. 25—38, dazwischen zwei Güter im Gericht Schaunberg, ferner Güter „de alia parte Danubii“ fol. 38/39, denn villa Formbach fol. 40/41. Nach einer neuerlichen Aufzählung von Gütern im Gericht Schärding folgen fol. 49 ff. die „reditus Styrie et Austrie“. Malereien finden sich in diesem Codex nicht (Frdl. Auskunft HSTA. München). Eine genaue Vergleichung der beiden Registra war mir derzeit nicht möglich. Wie hoch dieses Registrum (welches von beiden ?) schon frühzeitig geschätzt wurde, sehen wir aus der in jeder Beziehung hochinteressanten und noch nicht genügend aus­geschöpften, im Jahre 1504 geschriebenen „Historia monasterii Formbacensis“ des Abtes Angelus Rumpler (1501—1513), der vorher Propst von Gloggnitz war2). Er, der einerseits bedauert, daß in seinem Kloster wenig über die Vergangenheit aufgezeichnet, bzw. viel durch Feuer vernichtet worden sei, erwähnt in seiner Geschichte von Formbach, daß bei dem Regierungsantritt Abt Engelschalks kein Registrum vorhanden Avar 3), daß er aber die entfremdeten Besitzungen wieder rückerworben und alles aufgezeichnet habe. Dieses Re­gistrum sei vorhanden („extat eius registrum quod ipse conscribi fecit“). Das Registrum und nicht das sogleich zu besprechende Copialbuch ist wohl gemeint, wenn es in dem Inventar der Propstei Gloggnitz vom Jahre 1742 heißt: „ein auf Pergament lateinisch geschriebenes Buch, in welchem alles, was zu dem löblichen Kloster Formbach gestift worden, spezifiziert zu finden“ (siehe oben S. 56). In einem Inventar von 1704 (siehe Urkunden-Nr. 187) ist es unter den „zwei alten Büchern auf Pergament“ inbegriffen. Ich habe mich länger bei diesem Registrum aufgehalten, weil es in jeder Beziehung ein außerordentlich bedeutendes Stück ist, dessen Edition dringend erwünscht wäre. Ich behalte mir vor, in anderem Zusammen­hang auf seine Auswertung zurückzukommen. ') Dort sind es vier Bilder: a) die Stifter Udalrich, Ekbert, Himiltrud vor Christus, b) die Äbte Berenger, Werint und Dietrich vor der Madonna mit dem Kind, c) die Bestätigung der Klosterstiftung durch Kaiser Lothar III., d) durch Papst Innozenz II. (Die Kunstdenkmäler von Bayern, a. a. O., S. 238, und Tafel XVII und XVIII). In dem Münchner Copialbuch von zirka 1460 (Formbacher Lit. Nr. 4) finden sich die gleichen Bilder in spätgotischem Stil. Die Bilder a und b sind im „Registrum“ zu einem vereinigt! *) Vgl. L. Oblinger, Angelus Rumpler, Abt von Formbach. In: Archival. Zeitschrift, NF., XI. Bd., 1904, S. 1 ff., besonders S. 17, 27 ff. Die Historia Formb. ist, im ersten Buch lückenhaft, abgedruckt bei H. Pez, Thesaurus anectodorum tom. I, 1725, p. III, col. 419—482. Eine vollständige Abschrift des Originals stellt Cod. Vindob. 7343 dar. Das dritte Buch ist der überaus anschaulichen Beschreibung und der Geschichte der Propstei Gloggnitz gewidmet. s) M. A. Becker, Gloggnitz in Niederösterreich, 1879, S. 33, Anmerkung, versteht das irrig dahin, daß unser Codex zur Zeit Abt Rumplers als verloren galt.

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