Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

IV. Quellen und Quellenkunde - 38. Leo Santi faller (Wien): Die Preces primariae Maximilians I. Auf Grund der Maximilianischen Registerbücher des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs

Preces primariae Maximilians I. 585 3. Über die Edition. a) Unsere Edition verfolgt nicht den Zweck, eine möglichst wortgetreue Wiedergabe des Textes der beiden Registerbände zu bieten; sie will vielmehr unter enger Anlehnung an das Original den Inhalt desselben in bereits etwas bearbeiteter Form der weiteren Forschung zugänglich machen. Im unmittelbaren Anschlüsse an das Original wurde als Grunddisposition unserer Ausgabe die alphabetisch-lexikographische Form gewählt. So steht in alphabetischer Reihen­folge an der Spitze einer jeden Angabe der Kollator, bzw. die kollationsberechtigte Anstalt, an welche die Bitte gerichtet wurde. Die entsprechenden Ortsnamen werden jeweils in der modernen Form wiedergegeben; die Angabe der im Originalregister vorkommenden älteren Namensformen erschien in den meisten Fällen entbehrlich; nur in Zweifelsfällen oder wenn sich die Originalbezeichnung nicht identifizieren ließ, wurde die ursprüngliche Namensform in Kursivsatz wiedergegeben. Im Originalregister steht meist auch der Name der Diözese; diese Angabe wurde in unserer Edition jeweils in runden Klammern hinzugefügt, ohne daß in allen Fällen eine Überprüfung der nicht selten fehlerhaften und sich auch mitunter wider­sprechenden Originaleintragungen durchgeführt wurde. Der zweite, mit moderner laufender Nummer versehene Absatz der Eintragung unserer Edition gibt den Namen nebst Titel und Herkunftsbezeichnung des Prezisten an. Im Original stehen, wie bereits oben bemerkt wurde 1), die Prezistennamen mit vorangestelltem pro im Ablativ; unsere Edition gibt den Nominativ. Anschließend an den Prezistennamen folgen sodann, soweit im Original vorhanden, die Datierung, die Angabe der erbetenen Pfründe und der Name des Intervenienten, diese beiden in runden Klammern, und zum Schlüsse folgt die Folienbezeichnung. Eigene Hinzufügungen, etwa Berichtigungen usw., stehen in eckigen Klammern. Ein kurzes, anspruchsloses Namenregister soll den reichen Inhalt der beiden Codices für die Forschung zugänglich machen. Da der Pergament-Kodex EE, ohne Rücksicht darauf, daß die als zweiter Teil gebundenen Lagen fol. 68—116 tatsächlich älter sind als fol. 1—67, schon seit geraumer Zeit durchfoliiert wurde und diese Foliierung auf Grund wiederholter Benützung des Kodex bereits in die Literatur übergegangen ist, wurde zur Vermeidung von Mißverständnissen die nun einmal vorhandene Foliierung auch bei unserer Edition beibehalten. Da Teil I die fol. 1—67 und Teil II die fol. 68—116 umfaßt, wird die Zugehörigkeit der einzelnen Eintragung zu Teil I, bzw. zu Teil II durch die jeweilige Folienbezeichnung in unserer Edition eindeutig bestimmt; außerdem werden bei den Prezistenangaben die Besonderheiten des II. Teiles stets in Klammern gesetzt und dadurch noch besonders kenntlich gemacht. b) Das Ziel dieser Publikation ist die Veröffentlichung der beiden Preces-Register Maxi­milians I. Eine historische Auswertung dieser Quelle ist zunächst nicht beabsichtigt, sie würde den verfügbaren Raum ungebührlich überschreiten. Lediglich einige aus dem vorliegenden Material sich unmittelbar ergebende Beobachtungen mehr allgemeiner Art seien kurz angemerkt. Das Register von 1486 zählt insgesamt 1540 Preces, während das Preces-Register von 1508 nur 612 Eintragungen enthält. Bereits oben S. 580 wurde erwähnt, daß ein päpstlicher Erlaß von 1490 die italienischen Pfründen vom Recht der Ersten Bitten ausgenommen hat; tatsächlich finden sich aber doch in beiden Registern einige wenige italienische Kollatoren, x) Siehe oben S. 583.

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