Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
I. Archiv-Wissenschaften - 4. Anton Largiadér (Zürich): Schweizerisches Archivwesen. Ein Überblick
Schweizerisches Archivwesen. 49 Kantone Bern, Aargau und Waadt. Die Inventarisierung der aargauischen Stadtarchive ist dank der Lebensarbeit des Rechtshistorikers Walther Merz abgeschlossen und für die meisten dieser Städte liegen heute besondere Urkundenbücher vor. Daß es im 19. Jahrhundert auch im Bereich der Stadtarchive nicht an Zentralisationsbestrebungen fehlte, zeigt ein Vorstoß im Großen Rat des Kantons St. Gallen im Jahre 1833. Es wurde vorgeschlagen, die Stadtarchive St. Gallen, Rapperswil, Uznach, Weesen und Liechtensteig zuhanden des Staates einzuziehen sowie aus den benachbarten Staatsarchiven Zürich, Schwyz und Glarus den St. Gallen betreffenden Teil der ehemals landvögtlichen Archive zu erwerben. Der Regierungsrat wurde beauftragt, die Verhältnisse zu prüfen und über die Verwirklichung dieses Planes zu berichten. Es stellte sich dann heraus, daß die im Sinne einer Zentralisation gehenden Anträge nicht durchgeführt werden konnten *). Der lokale Selbstbehauptungswille erwies sich stärker als theoretische Erwägungen, die mit dem traditionellen Behördenaufbau unseres Landes in Widerspruch standen. Allgemeine Fragen. Mit unserem Hinweis auf Bundesarchiv, Staatsarchive, Stadtarchive und Gemeinde - archive haben wir nur die in öffentlichem Besitz befindlichen Archive der Schweiz erwähnt. In bezug auf die Archive der geistlichen Korporationen, wie Bistümer, Domkapitel, Klöster und heute noch bestehende Chorherrenstifte, sowie in bezug auf Zünfte, Schützengesellschaften, Bruderschaften, Spitäler, Alpkorporationen, Allmendkorporationen und Holzkorporationen müssen wir auf eine eingehendere Analyse verzichten. Das gilt auch für die privaten Archive von Adelsgeschlechtern und Patrizierfamilien, die zum Teil Bestände von erheblicher wissenschaftlicher Bedeutung besitzen. Ein großer Teil dieser Archive ist in der verdienstvollen Zusammenstellung von Heinrich Türler im Historisch-Biographischen Lexikon der Schweiz (1. Bd., Neuenburg 1921, S. 425) erwähnt. Wir möchten nicht verfehlen, an dieser Stelle auf ein Familienarchiv hinzuweisen, das Dokumente hochpolitischen Charakters mit Kaiserurkunden seit der Stauferzeit besitzt. Es ist das x^rchiv der Capitanei von Locarno, einer auf das Mittelalter zurückgehenden Adelskorporation; heute ist das Archiv gemeinsames Eigentum der Familien von Orelli in Zürich und von Murait in Bern und Zürich. Die Korporation empfing ihre Privilegien direkt vom Kaiser, so von Barbarossa, von Otto IV., von Friedrich II. und von König Heinrich VII. von Luxemburg. Daneben sind Urkunden von Papst Johann XXII. und vom Herzog von Mailand vorhanden, ferner alte Regalienverzeichnisse und lokale Statuten aus dem 14. Jahrhundert. Als „Universitas nobilium Locarni“ bestand die Korporation der Capitanei, von den XII Orten der Eidgenossenschaft unbehelligt, bis 1798 weiter. Erst im 19. Jahrhundert kamen die wirtschaftlichen Vorrechte der Adelskorporation ins Wanken. Infolge des Zusammenschrumpfens dieser Rechte gelang es, die Urkunden zu retten, und dieselben befinden sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als Privatbesitz in Zürich 2). Was die Rechtslage betrifft, so kann nur betont werden, daß der Staat gegenüber den geistlichen und den privaten Archiven kein Aufsichtsrecht besitzt. Gesetzliche Grundlagen des Archivschutzes, von Kanton zu Kanton verschieden, beziehen sich lediglich auf den Inhalt der staatlichen und kommunalen Archive. Ein gesetzlicher Schutz von seiten des Bundes existiert nicht. So ist die sachgemäße Erhaltung und Verwaltung des schweizerischen Archivgutes zu einem großen Teil von der Einsicht und dem guten Willen der Leiter dieser Archive abhängig. Den historischen Vereinen, die nach Kantonen organisiert sind, kommt auch für *) *) Jos. A. Müller, Staatsarchiv St. Gallen ...., S. 154. 2) Karl Meyer, Die Capitanei von Locarno im Mittelalter, Zürich 1916. — Über die Archivalien der Adelskorporation von Locarno siehe besonders S. 266—268. Die beiden Diplome Kaiser Friedrichs I. von 1164 und 1186 sind im Lichtdruck in natürlicher Größe abgebildet.