Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 4. Anton Largiadér (Zürich): Schweizerisches Archivwesen. Ein Überblick

Schweizerisches Archivwesen. 39 Die Staatsarchive. Politische Geschichte und Behördengeschichte, die wir nur kurz streifen konnten, wären die Voraussetzungen für die ins einzelne gehende Kenntnis des schweizerischen Archivwesens. Dies gilt ganz besonders bei der Würdigung der Staatsarchive oder kantonalen Archive. Sie sind sowohl vom Bund als auch unter sich völlig unabhängig und haben ihre besondere Organisation. Betrachtet man die Archive als die Stätten der geschichtlichen Forschung, so liegt der Schwerpunkt durchaus bei den Staatsarchiven. Sie enthalten Kaiser- und Papsturkunden, Privat urkunden, Bücher und Akten. Da sich die Schweiz aus 22 Kan­tonen zusammensetzt, so müßten wir eigentlich eine Würdigung sämtlicher 22 Staatsarchive geben. Es sei versucht, einige Hauptgedanken zu entwickeln und lediglich einige der wich­tigsten Archive zu besprechen. Eine besondere Stellung nehmen die Staatsarchive der ehemaligen Städtekantone ein: Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel, Schaff­hausen und Genf. Hier war die regierende Hauptstadt der Mittelpunkt der Staatsbildung. Diese Archive enthalten bis 1798 auch das städtische Archiv. Als dann im 19. Jahrhundert (1803 oder 1830) die Hauptstädte als besondere Gemeinden ausgeschieden wurden, erhielten sie in der Regel nur die Dokumente über die den städtischen Gemeinwesen zugewiesenen Besitzungen und Vermögensbestandteile. Die Staatsarchive von Zürich, Bern, Basel, Schaff­hausen und Genf enthalten ferner als Kantone des evangelischen Bekenntnisses alle Dokumente der zur Zeit der Reformation aufgehobenen Klöster; Genf außerdem noch die Archive des Bistums und des Domkapitels, und ähnlich besitzt Basel einen Teil der Archivalien des mittelalterlichen Bistums. Luzern, Freiburg, Solothurn und Tessin führten als Kantone des katholischen Bekenntnisses im 18. und 19. Jahrhundert Klosteraufhebungen durch, ebenso die paritätischen Kantone St. Gallen, Aargau und Thurgau, und so ergab sich auch für diese Kantone ein großer Archivalienzuwachs. Wir wenden uns nunmehr der inneren Zusammensetzung der Staatsarchive zu. Eine erste Gruppe umfaßt die Archive der Städtekantone Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen und Genf. Ihre Bestände reichen bis ins Mittelalter zurück und weisen im allgemeinen eine gute Erhaltung auf; Ausnahmen sind gelegentlich zu verzeichnen, wie die Archivverluste in Basel beim Erdbeben von 1356. Für die Gruppe dieser Archive sei auf die Charakteristik der Bestände bei Türler und im Minerva-Handbuch verwiesen. Gewisse gemeinsame Züge sind vorhanden. Es handelt sich durchwegs um Stadtstaaten, bei denen die regierende Stadt bis zur französischen Revolution der staatsbildende Mittelpunkt war. Die Konzentration der politischen, sozialen und zum Teil auch ökonomischen Rechte in der Hand der Stadtbürger trennt deutlich die Stadt vom Untertanengebiet der Landschaft. Zürich und Genf sind ferner, was in den Archiven zum Ausdruck kommt, Ausgangspunkte der Reformation, das erstere als Stadt Zwinglis für die deutsche Schweiz, das letztere als Stadt Calvins für die französische Schweiz. Die Reformationsakten und die Bände der Reformatorenbriefe an beiden Orten sind eine reiche Quelle nicht nur zur Schweizer Geschichte, sondern für internationale Zusammenhänge. Zürichs Archiv setzte mit dem Beginn des Stadtstaates im 13. Jahrhundert ein, erweiterte sich durch die Erwerbung des Kantonsgebietes und durch die eidgenössische Politik (Bundeseintritt 1351). Umfangreiche Klosteraufhebungen zur Zeit der Refor­mation gaben nach 1525 einen gewaltigen Zuwachs an Archivgut. Im 19. Jahrhundert kamen zahlreiche Nebenarchive von kirchlichen und weltlichen Behörden, insgesamt etwa 20 Archivkörper, dazu, in der neuesten Zeit die Archive der ehemaligen Landvogteien, eines Teiles der städtischen Zünfte, der alten Geistlichkeitskapitel und die pfarramt- lichen Register. Eine vollständige und fortwährend nachgeführte Sammlung von Amts­druckschriften sämtlicher Kantone, des Bundes und der an die Schweiz anstoßenden ausländischen Staaten ergänzt die Handbibliothek. Soweit es die Verhältnisse erlauben,

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