Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

IV. Quellen und Quellenkunde - 26. Willibrord Neumüller und Kurt Holter (Kremsmünster): Kremsmünsterer Briefe aus der Zeit des Interregnums

432 Neumüller—Holter, 32. Abt Berthold von Kremsmünster beschwert sich bei [dem Pfarrer] von Pichl. Zwischen 1256 und 12741). Falz, 41 x 75 mm. Sechs Zeilen. Die rechte Hälfte des Briefes fehlt, auch unten beschnitten. Aus CC 323, f. 114. Steile Urkundenminuskel. Rückseite leer. B. divina miseracione abbas ecclesie Chremsmun . .. in Puhil, fraternam in domino karitatem. Petimus . . . nostri notarii, gravamen et preiudicium admisistis. . . . ita retractetis istam nobis iusticiam recogno . . . amus, scientes quod de Fr. not(ario) nostro Vrichh... permittemus ab ipso aliquatenus indebe (!) aggrava ... 33. Abt Heinrich von Lambach schlägt Abt Berthold von Kremsmünster vor, zur Schlichtung der ungewollten Streitigkeiten an einem Ort, dessen Name fehlt, zusammenzukommen, wo der Schenk von Dobra die Angelegenheiten so beilegen werde, daß keine Uneinigkeit mehr entstehen könne. Zwischen 1264 und zirka 12712). Falz, 40x 148 mm. Fünf Zeilen. Links und oben mit Textverlust beschnitten. Aus CC 332, f. 278/282. Urkundenschrift. Rückseite unbeschrieben. [Venerajbili et dilecto in Christo patri et domino B. abbati in Chremsmunster, H. Deia) gratia Lambacensis ecclesie humilis [minister] et conventus eiusdem loci cum orationibus et reverentia devotissimum famulatum. Ad cissuras et discordias quaslibet [... vestjras et nostras iniurias abolendas, que adversum nos inscios et non querentes in dies ortum habent, ad locum quem vo[cant ...] humiliter et amicabiliter veniemus, dummodo dominus pincerna de Dobra mediator interfuerit et auditor, qui causas utrobique [et quojrumlibet merita discutiat, iudicet taliter et complanet, ut ulla dissentiendi deinceps occasio non queratur. 34. Abt Friedrich von Garsten teilt Abt Berthold von Kremsmünster mit, daß ihn Herr Heinrich von Hag sehr entschieden nach Enns berufen habe, um am Mittwoch dort ein Mandat des Königs zu hören. Er vermutet, daß er auch die anderen Prälaten berufen habe. Da er vielleicht das Privilegium noch besitze, in dem der König ihnen gemeinsam Freiheit (1) von Zahlungen zugesichert habe, bittet er ihn, wenn er selbst komme, dieses nach Enns mitzubringen, andernfalls es zu schicken, um daraus eine Antwort verfassen zu können. Um 1270 3). q Der Inhalt des Schreibens ist nicht zu rekonstruieren. Vielleicht besteht aber irgendein Bezug zu dem nächsten Stück. Pichl ist als alte Pfarre bekannt, 1248 wird der Pfarrer Heinrich in einer Lambacher Urkunde als Zeuge genannt (OÖUB., 3. Bd., S. 149). Die Herren von Pichl, hervorragende Würzburger Lehens­träger im 12. Jahrhundert, kommen damals nicht mehr in Betracht. Der Eigenname Vrichh. . . kann nicht näher erklärt werden. 2) Der historische Bezug des angedeuteten Streitfalles ist nicht auszumachen. Für die Datierung steht nach der Regierungszeit der beiden Äbte (Heinrich von Lambach 1264—1286) das Jahrzehnt zwischen 1264 und 1274 zur Verfügung. Dietrich Schenk von Dobra, umdenessichoffenbar handelt, wird jedoch nach 1271 in den Urkunden nicht mehr genannt. 3) Abt Friedrich von Garsten regierte 1261—1282. Heinrich von Hag, scriba Anasi oder 'procurator circa Anasum wird 1261—1282 genannt. Möglicherweise ist mit der zitierten Urkunde König Ottokars die vom 15. Juni zirka 1265 (OÖUB., 3. Bd., S. 579, UKB. Nr. 102) gemeint, in der Ottokar die persönliche Vogtei über die Klöster im Lande ob der Enns übernommen hat, von finanziellen Freiheiten allerdings nicht die Rede ist. Demnach würde die Datierung um 1270 die größte Wahrscheinlichkeit haben. Möglicherweise ist die betreffende Urkunde aber auch nicht mehr erhalten. 33. a) Von patri bis Dei sind nur die Unterlängen vorhanden. Die Lesung könnte höchstens bei H. fraglich sein.

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