Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

IV. Quellen und Quellenkunde - 23. Hanns Leo Mikoletzky (Wien): Zur Charakteristik Bruns von Querfurt

Zur Charakteristik Bruns v. Querfurt. 389 Satz mutet wie ein Pfeil an mit seinem erfreulichen Vorderteil und seinem herben Ende, das der ,,zur Notwendigkeit“ gemachte Krieg und seine Verbindung mit dem „weisen“ König gedoppelt zu vergiften scheinen. Weiter aber will er nun wohl nicht gehen. Noch einmal beklagt er, daß weder Heinrich dem Polen noch Boleslaw dem König1) trauen will. Das ist der Grund allen Übels. Und doch erst „si dederis pacem christianis, pugnaturus propter christianitatem cum paganis, placebit tibi in die novissimo, cum, omnibus dimissis, steteris in conspectu principis eo minori dolore et gaudio maiori, quo recordaris te maiora fecisse bona .... Tantum inpossibilia nolite querere!“ „Ich bin nicht Euer Gegner“, versichert er, „im Gegenteil: ubicumque possum, fidelissimus fautor sum vestrae parti2) ...“ Der Mann jedoch, dem er nicht einmal den Titel „Deutscher König“ gibt, sondern den er, als sei er ein polnischer Chronist3), „König der Sachsen“ 4) heißt, wenn er eine Provinz des Polen­herzogs nicht etwa erobert, sondern „gefährdet“5), wird, nachdem er den Brief gelesen hatte, wahrscheinlich nichts lebhafter bedauert haben, als daß er den Mönch Brun von Querfurt nicht von Anbeginn an ebenso hatte festsetzen lassen wie die beiden Geistlichen, die sich 1004 auf der Reise nach Polen befanden, nämlich den Bischof Unger von Posen und seinen Begleiter, den Bruder Antonius, der die Heiligsprechung der fünf Märtyrer in Rom betrieben hatte. Thietmar bezeichnet den letzteren als Vertrauensmann Boleslaws und nennt ihn „monachus habitu, sed dolosa vulpis in actu, et ob hoc amatus a domino“, während Brun ihn „utilis frater“6) nennt. Denn Heinrich II. war bei aller Frömmigkeit ein kühler, nüchterner Rechner, er meinte die Menschen zu kennen und zu wissen, wie gefährlich es war, wenn ein Eiferer gleich Brun sich in Staatsangelegenheiten mischte, ein Eiferer, von dem er noch dazu annehmen konnte, er verträte so andere Ansichten als er selbst, daß es ihm auch nichts ausmachte, seinen König zu verleugnen wie seinerzeit Adalbert, der in Preußen angegeben hatte, er komme aus dem Land der Polen, „quam Bolezlawus, princeps christianissimus, Domino procurat“7). Er hatte es Brun auch nicht verschwiegen, daß er „in Sorge“ war, er möchte aus Irrtum der Jugend weltliche Dinge treiben und die geistlichen verlassen.8) Es war dies mehr als ein ver­steckter Ratschlag, es war ein Wunsch und eine kaum verhüllte Warnung, der Mönch sollte aus dem großen Spiel der weltlichen Kräfte die Finger tun, auch wenn er von des Königs „Partei“ wäre, wie er vorgab. Ein Priester hatte nicht Partei zu sein und politische Parolen zu haben, wie ihm Voigt eine zuschreibt9), der aber anderseits auch aus Bruns Brief eine „Anhänglichkeit an die deutsche Reichs- und Königsidee sowie an das sächsische Haus“10) herauskonstruieren möchte, die Brun weder empfunden noch kundgegeben hatte: hebt er doch selbst hervor, daß er für Boleslaw die „maiorem amicitiam“11) hege. Denn die Gegensätze zwischen den beiden Männern waren trotz dem wohl geringen Altersunterschied und der Billigung, die Merseburgs Wiederherstellung bei Brun weckte12), q Vgl. Thietm. V. 10; VII. 36 (MG. SS. n.s. 9,232 f., 443). 2) Brief (Giesebrecht II., S. 705); vgl. dazu Arm. Magdeb. a. 1030 (MG. SS. XVI. 169) und Zeissberg, a. a. O. S. 96 f. 3) Vgl. auch Gall, chron. I. 6 (Mon. Pol. I. 399f.). 4) Brun. Passio c. 16, c. 21 (MG. SS. XV/2. 734). 5) Ebenda, c. 16 (734): quin tota provincia periclitaretur. ®) Thietm. VII. 13 (MG. SS. n.s. 9, 413). Brun. Passio c. 29 (MG. SS. XV/2. 737). Zu Antonius vgl. die überzeugenden Schlüsse Voigts S. 118, auch schon S. 99. 7) Brun. Passio s. Adalberti c. 25 (MG. SS. IV. 608). 8) Brief (Giesebrecht II., S. 703): maxime quia curam geris mei, ne pro errore iuventutis secularia agam et spiritualia deseram. 9) Voigt, S. 137. 10) Ebenda, S. 123. n) Brief (Giesebrecht II., S. 704). ia) Brun. Passio s. Adalberti c. 12 (MG. SS. IV. 600): donec novus rex veterem errorem correxit. Post tres Ottones secundus Heinricus christianissimus ecce venit.

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