Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
I. Archiv-Wissenschaften - 4. Anton Largiadér (Zürich): Schweizerisches Archivwesen. Ein Überblick
32 Largiader, solche in das Urbar zu Frauenfeld eintragen“.) — Ferdinands I. und Maximilians II. Bestätigungen der Freiheiten der Eidgenossenschaft, ausgestellt auf den Reichstagen zu Augsburg, 23. April 1559 und 11. Mai 1566. — Schiedsspruch der eidgenössischen Gesandten im sogenannten Rappenkrieg zwischen der Herrschaft Österreich und ihren Untertanen am Oberrhein, Rheinfelden, 15. September 1614. — Ratifikation der Kaiserin Maria Theresia für das Grenzabkommen zwischen dem Herzogtum Mailand und den Landvogteien Lugano, Locarno und Mendrisio, Wien, 30. September 1752. — Auch die im Rorschacher Klosterbruch und im St. Gallér Krieg von 1489 bis 1490 konfiszierten Bundesbriefe gingen an Zürich über, da es sich um eine Bundesexekution der vier Schirmorte der Abtei St. Gallen handelte. In bezug auf die beiden kaiserlichen Privilegien von 1559 und 1566 erhob sich auf der Tagsatzung die Frage, wo man die Urkunden niederlegen wolle. 1559 wurde die Frage, ob man die Urkunde Ferdinands I. in Zürich, „wo schon mehr solcher Briefe liegen, oder im Schloß zu Baden auf bewahren wolle“, in den Abschied genommen. Neuerdings kam die Sache 1566 zur Sprache und es wurde verfügt, „daß der kaiserliche Konfirmationsbrief wie der frühere in Zürich aufbewahrt werden solle und daß Zürich einen Revers ausstelle, daß beide Stücke dort liegen; der Landschreiber von Baden solle jedem Ort eine beglaubigte Abschrift des Konfirmationsbriefes zustellen“. In der Tat erklärten Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich am 21. Juli zuhanden der zwrölf Orte und der Stadt St. Gallen, daß sie die beiden kaiserlichen Diplome auf Wunsch der Eidgenossen zu getreuen Händen derselben auf bewahren und ihnen jederzeit zur Einsicht bereit halten werden. Das war die letzte Aktion dieser Art, denn in Zukunft ließen sich die Eidgenossen von keinem der folgenden Kaiser mehr ihre alten Privilegien bestätigen; das Verhältnis zum Reich hatte sich insofern gelockert, als jetzt eine stärkere Anlehnung an Frankreich üblich wurde, worüber nunmehr zu sprechen ist. Seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts bildeten der Ewige Friede mit Frankreich und das mit jedem König erneuerte Bündnis eine der großen Konstanten der eidgenössischen Politik x). Bei der Archivierung des eidgenössischen Vertragsinstrumentes kommt deutlich das Gewicht des Konferenzortes zum Ausdruck. Der Ewige Friede von 1516, abgeschlossen zu Freiburg i. Ü., liegt im dortigen Archiv; das Bündnis von 1521 kam ins Staatsarchiv Luzern, der Vertrag mit König Heinrich II. von 1549 kam ins Archiv von Solothurn, da sich die Unterhändler in dieser Stadt getroffen hatten. Über die Wahl des Archivortes der letztgenannten Urkunde entspann sich im Jänner 1550 auf der Tagsatzung der XIII Orte eine lebhafte Meinungsverschiedenheit. Der Schultheiß von Luzern eröffnete, seine Herren glauben, es solle die Vereinigung mit Frankreich in Luzern aufbewahrt werden. Aus der Antwort des Schultheißen von Solothurn ergibt sich die damalige Kanzleipraxis: „Als der Friede mit Frankreich abgeschlossen worden sei, u. zw. in Freiburg, habe man das Instrument daselbst bleiben lassen. Als die frühere Vereinigung errichtet worden sei zu Luzern, habe man dieselbe auch daselbst bleiben lassen, obwohl auch Bern damals in dieser Vereinigung inbegriffen gewesen sei. Da nun die jetzige Vereinigung zu Solothurn abgeredet worden sei, auch die von Solothurn durch ihre Boten die Besiegelung seitens der Orte eingeholt haben, so glauben die Oberen des Gesandten, das Instrument solle in Solothurn auf be wahrt werden. Diese Stadt solle nicht minder gelten als ein anderer Ort, andernfalls müßte man sich darüber beschweren“. Die Praxis hat dann, wie der heutige Aufbewahrungsort zeigt, zugunsten von Solothurn entschieden. Bei der Allianz mit Karl IX. (1564/1565) tritt noch einmal Freiburg in den Vordergrund, weil hier die Beschwörung auf Schweizer Boden stattgefunden hatte. Nachher aber wurde Solothurn der ständige Ort des Bundesschwures mit der Krone Frankreich, und so gelangten die französischen Bundesinstrumente von Heinrich III. (1582), Heinrich IV. (1602), Ludwig XIV. (1663) und Ludwig XVI. (1777) ausnahmslos nach dieser Stadt. *) Anton Largiadér, Zur Überlieferungsgeschichte des Ewigen Friedens mit Frankreich von 1516. In: Vereinigung Schweizerischer Archivare, Jahresversammlung 1947, Solothurn 1947, S. 19—26.