Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 4. Anton Largiadér (Zürich): Schweizerisches Archivwesen. Ein Überblick

Sch weizerisclies Arch ivwesen. 33 Auch von solchen Verträgen lieferte man den anderen Orten Abschriften. Das war eine schon im 14. Jahrhundert geübte Praxis. So schrieb 1394 Bern an Zürich x), der Friede­brief mit der Herrschaft Österreich (gemeint ist der zwanzigjährige Friede vom 16. Juli 1394) befinde sich in Bern, der Brief liege in der Kiste, den Schlüssel zu derselben habe der Schultheiß, wenn derselbe nicht anwesend sei, so müsse man seine Rückkehr abwarten; das Original könne man nicht herausgeben, denn die Gefahr eines Verlustes sei zu groß. ,,Wölt aber dehein land oder statt in der eydgnosschaft abschrift der briefen oder den fridbrief sechen, so wellen wir si gern lassen die fridbrief sechen und öch dero abschriffen geben in iren kosten, ob sy wellen.“ Aus der Zeit der Burgunderkriege besitzt Bern eine Reihe von Verträgen mit der Krone Frankreich, wobei es diese Dokumente zuhanden der Eidgenossenschaft entgegennahm. Auch in bezug auf das Verhältnis zu Savoyen besitzt Bern internationale Verträge, denen zum Teil gemeineidgenössischer Charakter zukommt. * * * Nachdem von dem bedeutenden Anteil einzelner Bundesglieder an eidgenössischen Archivalien die Rede war, ist nun auf das gemeinsame Archiv in Baden im Aargau hinzuweisen, das sich im Laufe der Jahrhunderte in der gleichen Stadt ausbildete, wo einst die Habsburger ihr Archiv der Vorderen Lande aufgestellt hatten. Baden stand seit 1415 unter der Botmäßig­keit der VIII alten Orte und war wegen seiner Verkehrslage wie keine andere Stadt zur Abhaltung von Tagsatzungen geeignet. Obschon ein fester Versammlungsort dieses eid­genössischen Gesandtenkongresses nie beschlossen wurde, erhielt Baden ein starkes Über­gewicht namentlich nach der Glaubensspaltung. Das war hauptsächlich für die Abhaltung der „Jahrrechnung“ der Fall, d. h. der Versammlung der Tagsatzungsherren, welche das finanzielle Ergebnis der gemeineidgenössischen Vogteien entgegenzunehmen hatte. Im Sommer trafen sich die Boten der VIII und später XIII Orte mit Zugewandten am Sonntag nach Johannes des Täufers Tag oder am ersten Sonntag im Juli in der Bäderstadt. Selbst­verständlich mußten für die immer wiederkehrenden Verhandlungen eine Registratur und ein Archiv vorhanden sein, die seit dem 16. Jahrhundert immer reichhaltiger wurden. Das Archiv lag in einem Gewölbe im Landvogteischloß bei der Limmatbrücke, dem so­genannten „Niderhus“, die Bestände der Registratur befanden sich im Hause des Land­schreibers 2). Frühe setzten die Klagen über Verwahrlosung von Registratur und Archiv ein, und schon 1616 machte ein initiativer bernischer Landvogt den Vorschlag, ein Kanzlei­gebäude zu kaufen, damit dem Umherziehen der Dokumente von einem Haus ins andere gesteuert werden könne; bereits seien Briefe der VIII regierenden Orte verlorengegangen, „vielleicht weil zuzeiten die Landvögte weder lesen noch schreiben konnten, daher den Wert solcher Schriften nicht gehörig würdigten und die Schlüssel dem Dienstpersonal anver­trauten“. Allein dieser Vorstoß führte nicht zum Ziel, denn sofort meldete der Rat von Baden seinen Widerstand gegen ein solches eidgenössisches Kanzleihaus an. Erst 1668 kauften die XIII Orte ein besonderes Gebäude für Landschreiberei und Archiv und damit war eine ge­wisse Besserung erreicht. Das Badener Archiv litt wfie alle Institutionen, die von einer Mehr­zahl von Herren abhängig sind, unter dem Mangel an konsequenter Betreuung und stand in krassem Gegensatz zu den großen städtischen Archiven, etwa von Zürich oder Bern, wo gerade im 17. und 18. Jahrhundert hervorragende Registratur- und Inventararbeiten geleistet wmrden und wro sogar Archivkommissionen ihres Amtes walteten; ganz zu schweigen von der Tatsache, daß sich spätere Bürgermeister von Zürich, wie Hans Kaspar Waser und q Das Schreiben Berns vom 23. Dezember 1394 ist gedruckt in „Abschiede“ I (2. Auflage), S. 87. 2) Zur Geschichte des eidgenössischen Landvogteischlosses in Baden vgl. Walther Merz, Die mittel­alterlichen Burganlagen und Wehrbauten des Kantons Aargau, 1. Bd., Aarau 1905, S. 84—92; 3. Bd., Aarau 1929, S. 17—18.

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