Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
III. Heraldik und Geneologie - 19. Petrus Ortmayr (Seitenstetten): Wie und wann kamen die sächsischen Grafen von Seeburg und Gleiß, die Ahnen des Erzbischofs Wichmann von Magdeburg, nach Österreich?
324 Örtmayr, Chartularien von Freising x) und der alte Name Paierberg auf bayrische Siedler in dieser Gegend hindeutet, so ist es kaum zu bezweifeln, daß Freising bei der Verleihung und vielleicht auch bei der Kolonisierung seine Hand im Spiele hatte. Noch ist die Frage zu erörtern, wie es denn möglich war, daß sich der mit drei Königshufen bedachte Sachso, bzw. dessen Nachkommen, von so bescheidenen Anfängen in kurzer Zeit zu dem bedeutenden Landbesitz, wie ihn die spätere Grafschaft Gleiß darstellt, und zum Grafentitel selbst emporarbeiten l 2) konnte. Die weitherzige Bestimmung in der otto- nischen Urkunde (si autem numerus — in proprium tradidimus), nach der sich der Empfänger mit Erlaubnis des Königs, falls das geschenkte Gebiet in Gluzengisazi drei Königshufen nicht vollständig ausmacht, mit Königsgut in der Umgebung schadlos halten kann und dazu noch das Rodungsrecht auf unkultiviertem Boden 3) erhält, falls es aber das Ausmaß von drei Königshufen im großen oder kleinen überschreitet, unbestritten ihm das Ganze zu eigen sein sollte, bot natürlich die beste Gelegenheit zur Erweiterung des Besitzes. Wenn aber die Grafen von Gleiß nicht bloß die Gegend am rechten Ufer der Ybbs, sondern überdies Besitzungen an der Uri und in der unmittelbaren Nähe von Seitenstetten innehatten4), so ist dies eine Besitzausdehnung, die sich nicht mehr mit gewöhnlichem Zuwachs durch Kauf und Rodung erklären läßt, zumal das an der Uri gelegene Gebiet schon früher als das Ybbstal der Kultur erschlossen war. So wird man durch eine ungezwungene Auslegung der Sachso-Urkunde zu der Annahme geführt, die schon Josef Schaukegl vor fast 150 Jahren gemacht hat 5), daß die Querfurt-Seeburgische Familie erst durch eine Heirat mit einer Erbtochter aus dem Geschlechte der Grafen von Sempt-Ebersberg6) zu einer erhöhten Bedeutung und zu einem so vergrößerten Grundbesitz emporstieg. Schaukegl meint damit Hadwig, die Tochter des Freisinger Erzvogtes Odalschalk. Ein urkundlicher Beleg für diese Heirat läßt sich nicht erbringen. Ich bin mir selbst bewußt, daß ich nicht in allen schwierigen familiengeschichtlichen Fragen zur völligen Sicherheit Vordringen konnte. Aber finden wir nicht auf allen Grenzgebieten unserer Erkenntnis und unseres Wissens mehr oder weniger begründete Annahmen als Vorposten der wissenschaftlichen Forschung, mit dem Blicke der Sehnsucht dem noch unbekannten Lande zugekehrt ? Als Lösungsversuch und Problemstellung zugleich, die zu weiterer Zusammenarbeit der berufenen Fachkreise einlädt, lege ich diese Ausführungen der Öffentlichkeit vor. Meine Antwort auf die im Titel der Abhandlung gestellte Frage lautet: Der Ahnherr der späteren Grafen von Seeburg und Gleiß kam schon im Jahre 993 durch eine Schenkung Ottos III. nach Österreich. Die Vermittlung übernahmen der Bayernherzog Heinrich II. und wahrscheinlich auch das Hochstift Freising. l) Sickel in MG. Hist. Diplom. Ottonis III., S. 539. a) Größler, Geschlechtskunde der Grafen von Seeburg, a. a. O. S. 105. 3) Die Erwähnung von terris cultis et incultis in der Urkunde weist darauf hin, daß die Rodungs- tätiglceit noch nicht abgeschlossen war. 4) Beachte die schon erwähnten Schenkungen des Gero und Egbert von Gleiß an Seitenstetten (Seitenstettener Urkundenbuch Nr. 12, S. 18). 5) Schaukegl, Spicilegium S. 143 mit den Anmerkungen S. 367—69. ®) K. Lechner (Besiedlungs- und Herrschaftsgeschichte des Waldviertels, a. a. O. S. 36) beobachtete zuerst, daß die Ebersberger vielfach dort als Besitzer auftreten, wo unter Karl dem Großen im 9. Jahrhundert Nieder-Altaich großen Besitz erworben hatte, so vor allem in der Gegend zwischen der Donau, der Ybbs und der Uri sowie um Persenbeug. Über die Ebersberger vgl. noch K. Trotter, Beiträge zur mittelalterlichen Geschichte Innerösterreichs in Zeitschrift des historischen Vereines für Steiermark, 25. Jg. (1929), S. 5 ff., O. Mitis, Studien zum älteren Urkundenwesen usw. S. 174—177.