Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 13. Karl Pivec (Wien): Paläographie des Mittelalters Handschriftenkunde der Neuzeit?

234 Pivec, Deutschland entwickelte auf den Grundlagen der spätmittelalterlichen gotischen Schrift eine eigene nationale Schrift und hielt zum Unterschied von den westeuropäischen Völkern an ihr fest. Oft wurde diese Schrift auch als nationales Symbol erklärt. Man kann daher sagen, daß Deutschland auf dem Gebiete der Schrift wie in anderen Bereichen des geistigen Lebens den europäischen Klärungsprozeß der Renaissance weniger mitgemacht hat, in der Schrift ebenso wie sonst dann oft im Unklaren, Willkürlichen, ja manchmal Abstrusen stecken geblieben ist. Renaissance und Humanismus haben — das geht aus der Schriftentwicklung rein hervor — die deutsche Kultur und den deutschen Geist nicht so tief umgeformt wie den geistigen Habitus der westeuropäischen Völker, die einem zweiten LatinisierungsVorgang unterworfen waren. Die Humanistenkursive ist darum in Deutschland nicht zu der gleichhohen Bedeutung gelangt wie in Italien und den westeuropäischen Ländern. Eine Ausnahme auch für die Schrift bildet, wie schon gesagt, im mitteleuropäischen Raum der Habsburgerhof in Wien. Aus der gotischen Schrift des ausgehenden Mittelalters wurden in Deutschland drei Schriftformen übernommen und weitergebildet: die Fraktur als Fortführung der gotischen Buchschrift, die Kanzleischrift als halbkurrente Form und die Kursive (Kurrentschrift). In der neuzeitlichen, weniger strengen gotischen Fraktur wurde ein neues Element besonders stark ausgebildet, das der Schrift ein unklares und oft auch kleinliches, verspieltes Aussehen gibt: der Schnörkel. Die seit dem 16. Jahrhundert zunehmende Gewohnheit, die Substantiva groß zu schreiben, ließ die Großbuchstaben an Bedeutung gewinnen, weshalb man sie durch besondere Verzierungen auch heraushob. Die Frakturformen aus dem 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts sind ziemlich gleich. Wie in der Kursive tritt die bedeutungsvollere Wendung nach 1650 ein. Unter der Einwirkung des Barockstiles erfolgt eine Auflockerung der älteren, schwereren Formen, ein Zug zu stärkerer Bewegung und Lösung der Starre. Echte Frakturschrift wurde auch zur Kenntlichmachung von Überschriften, für den Anfang von Urkunden, verwendet und dann in Blatt- und Ornamentwerk aufgelöst. Vorkommende Spiralen sind im ausgehenden 16. und im 17. Jahrhundert meist Kreisspiralen. Seit dem Rokoko werden sie dann zu elliptischen Formen zusammengedrückt. Die Verwendung der Fraktur als Schreibschrift trat seit dem 16. Jahrhundert immer mehr zurück. Beispiele für Frakturschriften bringen auch die zahlreichen deutschen Schreib meister- bücher seit dem 16. Jahrhundert: Die Schreibvorschriften Johann Neudörffers aus Nürn­berg 1538 und Wolfgang Fuggers aus der gleichen Stadt, 1553, Urban Wyss, Zürich 1549, und Georg Peschei, Dresden 1571. Dazu kommen noch Arnold Möller: Schreibkunstspiegel, Lübeck 1645, Georg Heinrich Paritius, Regensburg 1710, Johann Friedrich Staeps der J., Leipzig 1751. Größere Bedeutung für Süddeutschland gewann neben dem Regensburger Paritius der Nürnberger Schreibmeister Michael Bauernfeind mit der 1716 erschienenen „Vollkommene Wiederherstellung der bisher sehr in Verfall gekommenen gründ- und zierlichen Schreibkunst“. Bauernfeind hat einen strafferen Zug in die Schrift gebracht und eine neu­artige Ornamentierung durch Parallelstriche eingeführt. Die Kanzleischriften haben in den Schreibbüchern abweichende Benennungen nach ihren verschiedenen Formen. Es gibt eine runde Art, bei der die Schäfte oben statt der Spitzen Rundungen haben, gebogene mit Rundungen unten an den Schäften, Umbrechungen an Stelle der unteren Spitzen, gewundene mit leicht s-förmig gebogenen Schäften, und gebrochene. Die beiden letzten sind Kanzleifraktur. Dann gibt es eine stehende Art mit auf­rechten Schäften, eine gelegte Art nach links geneigt, geschobene oder hangende Art nach rechts geneigt. Vermischungen aller dieser Typen sind möglich. Kanzleischriften *) sind im allgemeinen leichter lesbar oder sogar, wenn wir von sprach­lichen Schwierigkeiten absehen, leicht lesbar. *) Proben in den Unterrichtsbehelfen des Kriegsarchivs, Taf. 1 (1529), 6 (1632), 8 (1623), 14 (1701), 20 (1758).

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