Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 12. Josef Wodka (St. Pölten): Die St. Pöltner Bestände des ehemaligen Wiener Neustädter Bistumsarchivs

hatten. Über Umfang und Inhalt dieser Aktenbestände geben uns zwei ausführliche Archi- valieninventare Aufschluß, in denen die alte passauische Faszikelzählung noch beibehalten ist*). Die so übernommenen Archivbestände wurden nun für die Bedürfnisse der neuen Diözese adaptiert, wobei eine Reihe von Schriftstücken der Vernichtung anheimfiel. Die Errichtung eines eigenen Urkundenarchivs der Diözese im Jahre 1796 brachte dann die end­gültige Zerschlagung der ursprünglichen Archivalienverteilung aus passauischer Zeit * 2). Der Aufbau des St. Pöltner Konsistorialarchivs war das Werk des damaligen Kanzlers des Bistums, Anton Kautschitz, den Bischof Kerens bereits von Wiener Neustadt in seine neue Diözese mitgebracht hatte. Kautschitz hatte die Liquidation des Neustädter Bistums in reibungsloser und sauberer Weise durchgeführt und ging nun mit Sachkenntnis und Energie an die neue, größere Aufgabe im neuerschlossenen Wirkungskreis 3). War es also dem neuen St. Pöltner Bistumsarchiv nicht beschieden gewesen, das Archiv der altehrwürdigen Kánonié des hl. Hippolyt, von der die Diözese den Namen erhalten, als kostbaren depositarischen Archivkörper sich eingliedern zu können, so hat es dafür das Archiv des ehemaligen Neustädter Bistums in seinen hauptsächlichsten und wesentlichen Teilen aufnehmen dürfen. Das Bistum St. Pölten war ja Rechtsnachfolger des Bistums Neustadt geworden. So ist es nur begreiflich, daß auch das Archiv dieses Bistums seinen Weg in das St. Pöltner Diözesanarchiv fand und dort schon seit anderthalb hundert Jahren seinen recht­mäßigen Platz einnimmt. Das Archiv des Neustädter Bistums reicht zurück in die Zeit der Gründung des Bis­tums (1469) und baute auf den Archiven der dortigen Liebfrauen-Pfarrkirche, bzw. des an ihr damals bestandenen weltlichen Kollegiatstiftes auf4 *). Doch blieb sein Archiv von dem des St. Georgs-Ritterordens und auch des Augustiner Chorherrenstiftes St. Ulrich getrennt, trotzdem zeitweilig das Bistum dem Ritterorden und das Kloster St. Ulrich dem Bistum inkorporiert waren6). Dabei weisen die Urkunden und Akten des 15./16. Jahrhunderts oft mehrere Dorsualvermerke ihrer Zeit auf, ein Zeichen dafür, daß eine Archivordnung vor­handen war, die Anordnung der einzelnen Stücke im Archivganzen aber öfters gewechselt haben muß. Zudem führten die Neustädter Bischöfe des 16. Jahrhunderts kraft ihrer Stellung *) Der Titel des ersteren lautet: „Verzeichniß der vom passauerischen Konsistorio übergebenen Konsistorialakten.“ Diese Akten wurden laut Übergabsbescheinigung (pag. 456) am 10. April 1786 durch den Kanzleibeamten des ehemaligen Passauischen Konsistoriums in Wien, Karl Alexander Christen Gegenwart des passauischen Residenten in Wien an St. Pölten ausgehändigt. Das Verzeichnis ist deswegen interessant, weil es auch die später beseitigten Akten (ausgestrichenen Nummern) enthält. Das zweite Verzeichnis: „Protokoll uiber die Passauerischen Konsistorialakten“ bringt vorerst Hofdekrete 1760, 1766—1785 und von S. 63 an ein „Verzeichniß derer nach getrennter Fürstl. Passauerischer Diözes in Österreich an das hochw. bischöfliche St. Pöltnerische Konsistorium abgegebenen Passauischen Konsistorialakten, Urkunden und Schriften“, gleichfalls nach der alten Faszikelzählung. Es ist deshalb von Bedeutung, weil es die vom Kanzler Kautschitz eigenhändig geschriebene und unterfertigte Anmerkung aufweist: Die mit * bezeichneten Aktenstücke sind hier ausgehoben und in das neuerrichtete Urkundenarchiv im Jahre 1796 gelegt worden. Nach K e r s c h b a u m e r, a. a. O. II 24, Anm. 1 schickte im Jahre 1845 das Linzer Konsistorium Passauer Akten, die sich auf die Diözese St. Pölten bezogen. Auch das Archiv der Wiener Erzdiözese enthält noch zahlreiche Materialien aus dem Passauer Offizialatsarchiv, die eigentlich nach St. Pölten gehörten. Vgl. Repertorium des fürsterzbischöflichen Konsistorialarchivs, Bd. I, S. 81—107. 2) An diese Umgestaltung erinnern im St. Pöltner Diözesanarchiv noch zwei Urkunden-Register, nach Pfarren, aber nicht alphabetisch geordnet: Bd. I: fol. 1—381, Bd. II: fol. 382—677 bzw. 727. 3) Kautschitz blieb St. Pöltner Konsistorialkanzler bis zu seiner Ernennung zum Kanonikus (1790), übernahm jedoch 1794 das Kanzleramt aufs neue und führte es auch unter Kerens’ Nachfolger Bischof Graf Hohenwart weiter bis zu dessen Erhebung zum Erzbischof von Wien (1803). In diesem Jahre vom Kaiser zum Wiener Generalvikar und später zum Weihbischof ernannt, wurde er 1807 Bischof von Laibach und starb am 17. März 1814. 4) Über Urkunden des Bistums Neustadt, bzw. der Liebfrauen-Pfarrkirche, späteren Domkirche zu Neustadt, die sich derzeit im Wiener Staatsarchiv befinden, vgl. Gesamt-Inventar III 364, 655, 657. Dort auch ein Fundationsbuch von St. Ulrich vor Wiener Neustadt (1414—1523), 1573 (Hs. Böhm) 178. 6) Über den St. Georgs-Ritterorden (Millstatt) und seine Archivbestände vgl. W. Latzke, Gesamt- Inventar III 583—616; 662—667. St. Pöltner Bestände des ehemaligen Wiener Neustädter Bistumsarchivs. 193 13

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