Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
I. Archiv-Wissenschaften - 6. Walter Pillich (Wien): Staatskanzler Kaunitz und die Archivforschung (1762-1794) ....
112 p mich, bar. Hess hatte einige gegen das „Erzhaus“ gerichtete Schmähschriften widerlegt. Als er sein 1782 erschienenes Buch „Das Commentarium über das Hamburgische Fundamentalgesetz“ *) für den Kaiser übersandte, schlägt ihn Kaunitz erfolgreich beim Kaiser für eine Medaille vor, da er schon seit einigen Monaten um eine Beihilfe bittlich geworden war 2). Johann Jakob Fischer, Magister philosophiae und ministerii theologici Candidatus zu Bieligheim in Württemberg, der die Biographie Rudolfs I. am 24. Mai 1782 3) Kaunitz dedizieren will, erreicht nach der Ansicht des Hofrates Schmidt 4) „kaum das mittelmäßige in diesem Fach“ und wird nicht für würdig befunden, daß seinem Werk „des fürstl. Gnaden erhabener Nahmen ihr vorgesetzt werde“. Am 24. Dezember 1782 5) weist der Staatskanzler den Autor mit der Begründung ab, daß er überhaupt keine Zueignungen anzunehmen pflege, jedoch wünsche er sich Gelegenheit, die Achtung zu beweisen, die er „für alle jene habe, welche sich nützlichen Wissenschaften widmen“. Erwähnt sei hier auch der Archivar des geheimen Hausarchivs, Anton Benjamin Edler von Weinkopf6), der ein besonderes Zeichentalent hatte und als Kupferstecher ein Schüler Jakob Schmutzers war. Eine Unzahl von Siegelzeichnungen, die Schrötter erfolgreich für seine Österreichische Geschichte benützte und die erst 1783 nach dessen Tode zurückgestellt wurden 7), und zahlreiche Negative von Weinkopf gestochener Urkunden Herzog Rudolfs IV. von Österreich, zweifellos für die Drucklegung des bereits erwähnten „Versuchs einer österreichischen Diplomatie Rudolfs IV.“ von Rosenthal bestimmt gewesen8), sowie solche von Siegeln und Wappen, Paß- und diplomatischen Formularen, die heute noch im Staatsarchiv erhalten sind, legen Zeugnis seiner Kunst ab. Auch an der von Helwig 1787 in Druck heraüsgegebenen „Zeitrechnung“ arbeitete er an der Titelblattvignette und künstlerischen Ausstattung mit. Ais Offizial des Archivs zwangen Weinkopf die materiellen Verhältnisse, nebenamtlich von 1778 bis 1801 noch die Stelle eines adj ungierenden Sekretärs an der Akademie der bildenden Künste anzunehmen. In der Zeit seiner Doppelstellung schrieb er auch eine „Beschreibung der k. k. Akademie der bildenden Künste“, deren erster und zweiter Teil 1783 und 1790 erschien und noch 1875 als Neudruck aufgelegt wurde. Der protestantische Superintendent Dr. Johann Adolf Schienmeier 9) aus der Reichsstadt Lübeck, der seine 1783 dort erschienene „Lebensbeschreibung der drei schwedischen Reformatoren Lorenz Anderson, Olaf Peterson und Lorenz Peterson“ an Kaunitz übersandte, legte sein Werk zugleich mit einer Zueignungsschrift an den Kaiser „als einem demüthiger des Aberglaubens und einem Hersteller der Würde unserer Religion“ vor. Kaunitz weiß in seinem Vortrag vom 15. Juli 1783 10) an den Kaiser diesen Verstoß einer eigenmächtigen Zueignung mit der Begründung zu entschuldigen, daß Schienmeier dies nicht wußte und mangels eines kaiserlichen Gesandten in Lübeck darüber auch nicht belehrt werden konnte. Obwohl das Werk „ziemlich gut geschrieben ist“, unterbreitet der Staatskanzler dem Kaiser den Vorschlag, daß er, um einem Mißbrauch vorzubeugen, durch ihn eine abschlägige Antwort auf die Widmung erteilen lassen solle. Wäre dem Kaiser die Zueignung vorher bekannt gewesen, so wäre sie abgelehnt worden, „indeme alle dero Regierungsanstalten bloß die x) Dieses Werk wurde am 31. Oktober 1782 in Hamburg öffentlich verbrannt und Hess aus Hamburg ausgewiesen; er bat mit Schreiben vom 2. Dezember 1782 aus Berlin Kaunitz um Schutz und Genugtuung (St. K. W., Fasz. 1). 2) Kaunitz an Kaiser Joseph II., 3. April 1782, St. K. V., Fasz. 204. 3) St. K. W., Fasz. 2. 4) K. A. 1782/6. 5) St. K. W., Fasz. 2. 6) Biographie mit ausführlicher Literaturangabe von F. Hüter bei Bittner, 1. c., I. Bd., S. 154. 7) K. A. 1783/13. 8) K. A. 1781/19 und vgl. S. 108. •) ADB., 31. Bd., S. 302. 10) St. K. V., Fasz. 208.