Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
I. Archiv-Wissenschaften - 6. Walter Pillich (Wien): Staatskanzler Kaunitz und die Archivforschung (1762-1794) ....
Staatskanzler Kaunitz und die Archivforschung 1762—1792. 111 des Hausarchivs schöpfen zu dürfen und erwähnt, daß der Archivdirektor Schmidt ihn und seineArbeiten kenne. Auf die „Wohlmeinung“ zu diesem Schreiben erwiderte Schmidt x), „wie verschieden die Urteile des Publikums über P. Adrian ausgefallen“ seien, wäre bekannt. Wenn aber Rauch sonst auch kein Verdienst hätte, so würde seine Arbeit doch eine Sammlung von Materialien für den künftigen Geschichtsschreiber Österreichs abgeben können und verdiene um so mehr Unterstützung, wenn man weiß, wie wenig man noch über die „einheimische Vaterländische Geschichte“ in deutscher Sprache geschrieben fände. Um jedem Mißbrauch vorzubeugen, schlägt Schmidt vor, daß Rauch sein Manuskript vor der Drucklegung der Staatskanzlei vorzulegen und keine Urkunden ohne Erlaubnis „in extenso“ aufzunehmen habe2). Am 7. Juni 1785 3) erhielt Rauch auf sein Ansuchen die Bewilligung, das Hausarchiv für sein Geschichtswerk besuchen und einige Stücke einsehen zu dürfen. Es sei nicht der geringste Anstand, ihm solches zu gestatten, jedoch immer in den Grenzen, die der Hofrat Schmidt zu bestimmen selbst für gut finden werde, so lautete die Weisung der Staatskanzlei an das Hausarchiv. Als 1792 4) Hofrat Schmidt befragt wurde, ob Rauchs Werk „mit Rücksicht auf die Gelehrsamkeit“ verdiene, dem Kaiser zugeeignet zu werden, erklärte Schmidt 5), daß die Geschichte, wenn sie gründlich sein und ihren Zweck nicht verfehlen soll, „aus den Quellen“ geschöpft werden müsse. Die Aufsuchung und Bekanntmachung der Quellen, besonders solcher, die zur Ausarbeitung der „Vaterländischen Geschichte“ dienen, sei ein „löbliches und Unterstützung verdienendes Unternehmen“. Schmidt gibt der Überzeugung Ausdruck, daß Rauch „insonderheit etwas liefern wird, das einen entschiedenen Werth habe, dafür bürget schon sein mir bekannter, eiserner Fleiß in der Ausfindigmachung und seine äußerste diplomatische Genauigkeit in Abschreiben von solcher Art Schriften“ und findet demnach kein Bedenken, daß dieses Werk dem Kaiser zugeeignet werde. Auch der berühmte Schweizer Geschichtsschreiber Professor Johannes von Müller 6) fragte 1782 7) aus Kassel im Hausarchiv an, ob Material über die „ehemaligen Rechte des Erzhauses Oesterreich auf verschiedene Teile der Schweiz“ vorhanden seien. Hofrat Schmidt schlug als Antwort der Staatskanzlei vor, daß sich dessen Reise nach Wien nicht lohnen würde. Dagegen wäre in einem von Roschmann nach Wien verbrachten Verzeichnis von Innsbrucker Archivalien viel „Material vorhanden, das zur Ehre des Hauses Oesterreich unbedenklich zugänglich gemacht werden kann“. Da auswärtige, insbesondere französische Schriftsteller stets parteiisch seien, dagegen Müller sich ohnehin dem kaiserlichen Hofe „scheint empfehlen zu wrollen“, so sei um so eher von ihm „Unpartheylichkeit“ zu erwarten und hänge es nach Schmidt von der „Einsicht der Staatskanzlei ab, ob er dieses Verzeichnis und dann von den verlangten Stücken Abschriften erhalten könne“. Darauf erwiderte die Staatskanzlei am 14. März 1782, Hofrat Schmidt solle mitteilen, „wras von diesem Verzeichnis dem Professor Müller unschädlich hinausgegeben werden könnte 8)“. Der schwedische Regierungsrat Heinrich Ludwig von Hess 9), durch seine Beziehungen zu dem Minister Freiherrn von Binder als ein „gelehrter wohlverhaltener Mann“ bekannt 10), ist nach Kaunitz als ein „mittelmäßiger Schriftsteller“ bekannt und seine Werke gerade „wegen dem großen Teil der Leser, auf deren Denkungsart sie Einfluß haben“, immer brauch- *) *) Es liegen zwei im wesentlichen gleichlautende Konzepte vor. 2) Vom 24. Juli 1781, K. A. 1781/6. 3) K. A. 1785/10. 4) 1792 Dezember 21, K. A. 1792/11. 5) Es hegen zwei im wesentlichen gleichlautende Konzepte vor. Im anderen Konzept erklärt Schmidt, die Rauchsche Arbeit sei als „Nationalwerk“ anzusehen. 6) ADB., 22. Bd., S. 587 ff., Nadler, 1. c., II. Bd., S. 44—47. 7) K. A. 1782/2. 8) K. A. 1782/4. 9) ADB., 12. Bd., S. 277 ff. 10) Vortrag Kaunitz an Kaiser Joseph II. vom 9. Dezember 1781, St. K. V., Fasz. 203.