Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)
III. Der Einfluß des Hofkriegsrates auf die militärische Führung. - b) Beispiele aus der Kriegsgeschichte - 5. Die Preußenkriege 1740—1763
59 Verläßliches Dir vorzuschreiben als, welches Wir auch von hier aus in der Unwissenheit, wohin die Preußen allenfalls geschehender Einrückung sich wenden, . . . nicht tun könnten, sondern daß Du nach Deiner bekannten Einsicht und Geschicklichkeit. . . Deine Resolution « fassest. . .“ J). Freilich kam es dennoch vor, daß der Hofkriegsrat auf gewissen Weisungen bestand, wie z. B. 1741, als Browne mit Angriffsoperationen warten mußte, bis die Rüstungen einen entsprechenden Grad erreichen werden. Der Verlust der Schlacht bei Mollwitz — 1741 — war für Österreich sehr empfindlich, da Preußen nun den ersten Sieg erfochten und dadurch das Übergewicht erhalten hatte. Maria Theresia hatte zum Kampfe gedrängt, denn noch stand Preußen ihr allein gegenüber und es galt, Schlesien zu schützen und das Prestige zu wahren. Der befehligende General — Neipperg — hatte vollste Handlungsfreiheit. ,,Auch das Drängen des ;Hofkriegsrates, seinen Marsch zu beschleunigen, wies er in einer Weise zurück, welche deutlich zeigt, daß sich die leider zu mancher Zeit sprichwörtlich gewordene Langsamkeit der österreichischen Feldherren wenigstens nicht in allen Fällen, wie es doch so gern geschieht, der Einwirkung des Hofkriegsrates zuschreiben läßt. Dessen Befehle fanden vielmehr bei den Heerführern nicht immer den Gehorsam, welcher manchmal von größerem Nutzen gewesen wäre.“* 2) Übrigens verlor Neipperg die Schlacht, die lange auf des Messers Schneide stand nnd in deren Verlauf Friedrich II. fluchtartig das Schlachtfeld verließ, weil er den 21.000 bestgerüsteten Preußen nur 15.788 unmodern bewaffnete und vielfach ganz unausgebildete Mann entgegenstellen konnte. Khevenhüller wurde während der Rückeroberung von Oberösterreich 1741—1742 nicht nur nicht vom Hofkriegsrat irgendwie behindert, sondern vielmehr durch Zuweisung von Truppen und Artillerie nach Wunsch weitgehend unterstützt 3). Nach seinen Siegen in Bayern (1742) beschränkte Maria Theresia ihre Weisungen an Khevenhüller auf die Worte: „Folget denen Fußstapfen des großen Prinzen Eugenii. . . und ahmet seine Taten nach. Die Gerechtigkeit seye Euer Schild und die Billigkeit die Richtschnur Eurer Handlungen. Fechtet muthig“ 4). 1742 wurde Prinz Karl von Lothringen zum Oberkommandanten der Hauptarmee in Böhmen berufen. Er erhielt am 27. Jänner 1742 ein Schreiben der Königin, das ihm volle Unabhängigkeit zusicherte: „Nun ist vor Allem außer Anstand, daß sich von Weitem nichts Positives vorschreiben läßt. ... Was also im gegenwärtigen Handschreiben vorkommt, ist als nichts Anderes anzusehen, als lediglich unverfängliche Gedanken, Vorschläge und Betrachtungen. . . über deren Tunlichkeit oder Untunlichkeit, Nutzbarkeit oder Schädlichkeit aber die Beurteilung Euer Liebden anheimgestellt bleibt“ 5). Wieder einmal ergab sich aber der Fall, daß der mit Vollmachten ausgestattete Feldherr von seiner Freiheit keinen Gebrauch machen konnte und Prinz Karl „hatte das Bedürfnis, mit Rücksicht auf die unabsehbaren Folgen, die sein Entschluß über Österreich bringen konnte, vom Hofkriegsrate geleitet und hiedurch der Verantwortung enthoben zu werden.“ 6) Von dieser Seite her gesehen, gewinnt der Hofkriegsrat natürlich wieder ein ganz anderes Gesicht und wenn er in solchem Falle unnachgiebig blieb, dann tat er sicher gut daran, denn sonst würde man ihm mit Recht Scheu vor Verantwortung — die im Kriege riesengroß vor den Menschen am Steuer ersteht — vor werfen. Österreich, das bisher immer in den Rüstungen weit hinter Preußen zurückgeblieben war, vermochte für das Jahr 1756 bereits zahlenmäßig ebenbürtige Streitkräfte ins Feld *) ebendort, II., S. 68. 2) Arneth „Maria Theresias erste Regierungsjahre, I., S. 339. 3) Gömöry. „Die Invasion Oberösterreichs und die Wiedereroberung von Linz 1741—1742" in „Mitteilungen des k. k. Kriegsarchivs“, 1882. 4) Bigot de St. Quentin. Schriften, I., S. 170. 6) „Kriege unter der Regierung der Kaiserin-Königin Maria Theresia“, III., S. 260. 6) ebendort, III., S. 261. 59