Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

III. Der Einfluß des Hofkriegsrates auf die militärische Führung. - b) Beispiele aus der Kriegsgeschichte - 3. Der Spanische Erbfolgekrieg 1701—1714 - 4. Die Türkenkriege 1736—1739 und 1788—1790

57 Oberkommandant in Ungarn war anfangs Graf Johann Pálffy. Da dieser über keine entsprechenden Fähigkeiten für ein selbständiges Kriegsschauplatzkommando verfügte, befahl Kaiser Karl VI. dem Hofkriegsrat, an Pálffy genaueste Instruktionen herauszugeben. Der Hofkriegsrat bot alles auf, um die nötigen Truppen ins Feld zu stellen und 1737 bezifferte sich das Heer auf 52.900 Mann: ,,Mit Bedacht wurden die Erfahrungen früherer Feldzüge verwertet und die Ausrüstung der Armee dadurch auf eine Stufe der Vollendung gebracht, die bisher kaum in irgend einem Kriege erreicht wurde“ 1). Endlich einmal fehlte es in Öster­reich nicht am Werkzeug, da wollte es aber das Schicksal, daß es am Feldherrn fehlte. Pálffy wurde zwar abgelöst, doch sein Nachfolger Seckendorf versagte. Seckendorf stimmte bei der unter dem Vorsitze des Kaisers stattgehabten Beratung des Operationsplanes persön­lich für den angenommenen Plan und erhielt den Auftrag, vor wichtigen Entscheidungen Kriegsrat zu halten, wenn es die Zeit gestatte, die Entscheidung des Kaisers abzuwarten, wenn die Zeit aber dränge, ganz nach eigenem Ermessen vorzugehen. Trotzdem der Hof­kriegsrat Seckendorfs Pläne für das kroatische Korps nicht billigte, blieb Seckendorf —- ganz im Rahmen seiner Ermächtigung — bei seinen eigenen Entschlüssen. Auch als Secken­dorf einen ganz neuen Plan entwarf, ließ ihn der Kaiser gewähren. Auf die Möglichkeit, sich in einem Kriegsrat die Erfolgsmöglichkeiten seines Planes zu überprüfen, verzichtete Seckendorf und eröffnete schließlich eine ganz eigenmächtige und unzweckmäßige Operation gegen Widdin, was am 14. Oktober 1737 zu seiner Abberufung führte. Der nun zum Oberkommandierenden ernannte Franz von Lothringen erkrankte sehr bald, so daß der Hofkriegsratspräsident Königsegg den Befehl übernahm, ohne trotz größter Selbständigkeit dem Feldzuge eine günstige Wendung geben zu können. 1739 ging das Kommando an den F. M. Olivier Graf Wallis über, in dessen Instruktion ausdrücklich hervorgehoben war, er sei keineswegs an die Ansichten des Hofkriegsrates gebunden und könne frei handeln. Doch auch Wallis blieb der Erfolg versagt. Dieser Feldzug zeigt also mit aller Deutlichkeit, daß die Schuld an der wenig glücklichen Führung der Operationen in keiner Weise dem Hofkriegsrat angelastet werden kann, denn dieser hatte die nötigen Truppen beigestellt und sich aller ungerechtfertigten Eingriffe in die Armeeführung enthalten. Allerdings könnte dem Hofkriegsrat vorgeworfen werden, die Oberkommandanten schlecht ausgewählt zu haben, doch bleibt dabei die Frage offen, ob es eben damals überhaupt einen bedeutenden Féldherrn gegeben habe. Die Fähigkeit eines kommandierenden Generals erweist erst der Krieg selbst und die sorgfältigste Auswahl im Frieden führt nur zu oft im Ernstfälle zu Enttäuschungen. Die Fälle sind in der Geschichte mehr als zahlreich, daß außerordentliche Unterkommandanten, die allgemeine Sympathie genießen und in denen alle den kommenden Mann erblicken — es sei an Benedek erinnert — an oberster Stelle versagen, daß anderseits wenig beachtete und schon pensionierte Friedensgenerale — wie u. a. Pflanzer-Baltin oder Hindenburg — vor dem Feinde hervorragend bestehen. Die Berufung Benedeks zum Oberfeldherrn kann nicht als Schuld gelten — hier beginnen Glück, Schicksal und andere Unwägbarkeiten. Der Hofkriegsrat schritt in vereinzelten Fällen kriegerischen Mißerfolges auch zur Strafverfolgung geschlagener Feldherren. Arco, Seckendorf, Doxat, Wallis und Neip- perg—welch’ letzterer 1739 den unseligen Frieden von Belgrad abgeschlossen hatte — wurden bestraft: hätte aber eine Bestrafung erfolgen dürfen, wenn diese Generale nichts anderes getan hätten, als die Befehle des Hofkriegsrates, vielleicht sogar gegen ihre eigene Meinung zu befolgen ? Das wäre ganz undenkbar und das war auch nicht der Fall. Im Gegenteil, die genannten Generale haben ganz aus eigenem Entschlüsse gehandelt und ihre Mißerfolge ganz aus Eigenem herbeigeführt und deshalb mußten sie Rede und Antwort stehen. In einem System knechtischer Ausführung erhaltener Weisungen im Bereiche der Strategie und der großen Operationen kann es weder Verantwortlichkeiten noch Bestrafungen „Der Krieg mit der Pforte 1736—1739“ in „Mitteilungen des Kriegsarchivs“, 1881. 57

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