Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

III. Der Einfluß des Hofkriegsrates auf die militärische Führung. - b) Beispiele aus der Kriegsgeschichte - 2. Der Türkenkrieg 1683—1697

54 „Weil jedoch dies Alles von den künftigen Konjunkturen, Stärke und Schwäche des Feindes, auch vom Stand Meiner eigenen Armada dependieret und vornehmlich in der Hand des Allmächtigen steht, die eigentliche Beschaffenheit dessen auch jetzt nicht wohl zu wissen, mithin dermalen nur generaliter davon zu reden ist: Als wird das Übrige Euer Liebden Dexterität, Eifer zu Meinen Diensten und guten Vernunft lediglich anheimgestellt...“. Der Markgraf führte langwierige Auseinandersetzungen mit dem Hofkriegsrat, da er mit dessen Operationsentwürfen nicht übereinstimmte — es handelte sich im Wesen darum, ob der Schwerpunkt der Operationen in Serbien oder aber in Ungarn-Siebenbürgen zu liegen habe — und es mußte schließlich der Kaiser das letzte Wort sprechen. Der Kaiser entschloß sich jedoch, seinem Oberfeldherrn freie Hand einzuräumen. Die Instruktion für das Jahr 1690 bemerkte auf die Vorstellungen des Markgrafen, er könne die Verantwortung nicht über­nehmen: „daß weil Dero Liebden die Verantwortung deren Operationen allein nicht über sich nehmen wollen, wir nicht anders können, als dieselbe dahin zu weisen, daß sie nämlich den Augenschein des jetzigen Standes der Sachen, so vielleicht von dem, als Dero Liebden solchen verlassen, jetzt etwas different sein möchte, — einnehmen, Alles Dero beiwohnenden guten Vernunft nach wohl ponderieren, Unsere Generalität zusammenrufen, derselben pro et contra alles dasjenige, was sie für unsern Dienst zu sein befinden, wohl zu verstehen geben, die Vota darüber colligieren, und was darauf geschlossen oder für Unsern Dienst ersprießlich zu sein befunden wird, wann periculum in mora und die Sache keinen Verschub leidet, in Gottes Namen vornehmen, — wo es aber die Zeit leidet, Dero Liebden und der sämtlichen Generale Meinung Uns zu wissen machen und von Uns positiven Befehl erwarten.“ Der Feldherr hatte also normalerweise seine Weisungen einzuholen, in dringenden Lagen aber ausnahmslos selbst zu entscheiden. Doch waren auch erhaltene Weisungen nicht unbedingt bindend, wie es z. B. das Jahr 1691 zeigte, als der Hofkriegsrat eher für ein verteidigungsweises Verhalten eintrat, der Markgraf aher ganz aus persönlichem Entschlüsse heraus zur Offensive griff. Das System war also reichlich elastisch. Aus dem Kriegsjahre 1697 fallen folgende Einzelheiten auf: Als Oberkommandant des kaiserlichen Heeres in Ungarn mußte der Kurfürst Friedrich August von Sachsen hingenommen werden, da er 6000 Mann Hilfstruppen stellte, auf die man angewiesen war. Der Kurfürst nahm nun auf den Operationsplan gestaltenden Einfluß u. z. in einer dem Kaiser nicht genehmen Weise. Nebenbei gab es Schwierigkeiten mit der Hofkammer, den übrigen Behörden und den Ständen, als es galt, die Kriegserfordernisse sicher zu stellen. Dem Hof­kriegsrat gelang es schließlich, die vielen auseinanderstrebenden Komponenten zu vereinigen und dadurch das Reich zu retten. Glücklicherweise wurde der Kurfürst am 27. Juni 1697 zum'König von Polen gewählt und Prinz Eugen zu seinem Nachfolger ernannt, so daß für den Feldzug schließlich günstige Aussichten bestanden. Großes Verdienst daran kam dem Hofkriegsratspräsidenten Starhemberg zu, der persönlich beim Kaiser intervenierte, um die Hofkammer zur Beistellung der unumgänglich nötigen Mittel zu veranlassen 1). Starhemberg unterstützte in jeder Weise den Prinzen Eugen und gewann z. B. den Kaiser sofort für die Befestigung von Arad, als der Prinz diese als dringlich bezeichnete. Wie sehr auf die Selbständigkeit des Feldherrn bedacht genommen wurde, erhellt auch aus folgendem Detail: der Hofkriegsrat wollte mit Rücksicht auf die Unersetzbarkeit der eben erst mühevoll aufgestellten Streitkräfte und in Kenntnis der Unberechenbarkeit einer gegen Bihac gerichteten Operation, den dort befehligenden F. M. Lt. Graf Auersperg vorerst zur Antragstellung veranlassen, der Kaiser verfügte aber, daß Auersperg an Ort und Stelle selbst die nötigen Entscheidungen zu treffen habe, da sonst Zeit verlorenginge * 2). In das Jahr 1697 fällt auch die Schlacht von Zenta und bei dieser müssen wir länger verweilen, da sie zur Frage der Beeinflussung des Feldherrn durch den Hofkriegsrat und b „Feldzüge des Prinzen Eugen...“, II., S. 35. 2) „Feldzüge des Prinzen Eugen...“, II., S. 76. 54

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