Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - c) Der innerösterreichische Hofkriegsrat

32 rein militärische Gegenstände von höherer Wichtigkeit unter dem Vorsitze des Präsidenten. . . mit Beiziehung des Militärreferenten. . . verhandeln. .Es liegt auch noch eine Charakte­risierung des Hofkriegsrates für die Zeit unmittelbar vor seiner Umwandlung in das Kriegs­ministerium vor (Anlage 13): „Das Haupt dieser Behörde hieß Hofkriegsratspräsident. Ihm zur Seite standen zwei Vizepräsidenten, ein wirklicher Hofkriegsrat und einige, zuge­teilte' Generale. Von diesen Persönlichkeiten abgesehen, welche tatsächlich Berufssoldaten waren, verwendete die oberste Behörde keine Militärs für den Dienst in den Kanzleien. Ein Stab von Hofräten, Regierungsräten, Sekretären, Konzipisten und Adjunkten besorgte die laufenden Agenden, zwar gewissenhaft, doch in unzulänglicher Weise, weil der Kontakt mit dem realen Leben fehlte. Bei der Geschäftsgebarung überwogen bürokratische Rücksichten, obschon es an Impulsen aus der Armee nicht fehlte, hierin Wandel zu schaffen. Insbesondere Radetzky erhob häufig seine Stimme in diesem Sinne.“ *) Am 20. März 1848 trat Graf Ficquelmont sein Amt als Hofkriegsratspräsident an, er wurde aber schon am folgenden Tage zum Außenminister ernannt und übernahm am 4. April die Leitung des ersten konstitutionellen Ministeriums, so daß er im Hofkriegsrate durch E. M. Lt. Peter Zanini vertreten werden mußte. Der tatsächliche letzte Hofkriegsratspräsident wurde am 30. April 1848 der F. Z. M. Theodor Graf Latour, der unverweilt soviele Truppen zur Verstärkung nach Italien entsendete, daß Radetzky dortselbst die Offensive ergreifen konnte. Graf Latour fand bekanntlich während des Aufstandes in Wien am 6. Oktober 1848 den Tod. Als der Hofkriegsrat am 31. Mai 1848 in das „Kriegsministerium“ umgewandelt wurde, (Anlage4) begann dieses mit derselben Gliederung der Geschäfte in rein militärische, militärisch­wirtschaftliche und militärisch-rechtliche, wie es schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts der Fall war und wie es in den entsprechenden Institutionen auch heute noch überall gehand- habt wird. c) Der innerösterreichische Hofkriegsrat. Schon 1529 kam es in Unterdrauburg zu einem Kongreß der Deputierten der Steiermark, Kärntens und Krains, um die Landesverteidigung gegen die Türken in Kroatien und Slawo­nien zu organisieren 2). Ferdinand I. bestellte einen ständigen Stellvertreter des slawonischen obersten Feldhauptmannes zur Leitung der Grenzverteidigung, dem Kriegsräte der genannten Herzogtümer zur Seite gestellt waren und der den Titel „Leutnant“ führte. Das Jahr 1538 kann als der Beginn jener Einrichtung aufgefaßt werden, die unter der Bezeichnung „Militär­grenze“ bis zum Jahre 1881 bestand und eine der großartigsten Schöpfungen auf dem Gebiete der Militär-Siedlungen darstellte. 1577 fand in Wien, das-darauffolgende Jahr in Bruck an der Mur eine „Hauptberat­schlagung“ innerösterreichischer, böhmischer und ungarischer Vertreter statt, um das Vordringen der Türken gegen Norden und Westen durch ausreichende Grenzan’agen zu verhindern. In Bruck wurde 1578 die Errichtung eines innerösterreichischen Hofkriegsrates in Graz beschlossen, dessen Aufgabe die Leitung der Grenzverteidigung gegen die Türken im Südosten sein sollte: ,,. . . 1578 entstand der Hofkriegsrat, ihm wurde das oberste Zeug­meisteramt unterstellt; die Räte, die Kriegszahlmeister, Bau- und Proviantkommissäre, Sekretäre und Schreiber leisteten dem Kaiser und dem Erzherzog den Eid, der Landschaft mußten sie gleichfalls Rechnung legen und sich an ihre Beschlüsse halten. Drei Mitglieder des Hofkriegsrates gehörten deVi steirischen Ständen an“ 3). Im selben Jahre übertrug Rudolf II. seinem Oheim Karl „das ewige immerwährende Generalat“ der windischen und kroatischen Grenze. In Graz befand sich bereits seit der Länderteilung vom Jahre 1564 eine erzherzogliche Regierung, wie damals auch eine solche in Innsbruck entstanden war. ■) „Sechzig Jahre Wehrmacht 1848—1908“, S. 4. 2) Bidermann. „Steiermarks Beziehungen. .S. 13 ff. 3) Pirchegger. „Geschichte der Steiermark“, S. 425. 32

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