Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - b) 1556—1848

28 4. Die Fortschritte des Zeitalters in der Kriegskunst überhaupt, dann die Art, die Taktik, worin die Feinde den Krieg zu führen gewohnt sind oder in ihren jedesmaligen Truppenübungen vorbereiten, genau zu beachten, die etwaigen Veränderungen und Reformen zu untersuchen, das Gute, Brauchbare ebenfalls einzuführen und alle Exerzier- und Manöver­vorschriften in den Reglements so zu modifizieren, daß die Armee mit dem Zeitalter fort­schreite und in keiner Gattung des Krieges hinter den Feinden zurückbleibt. 5. Durch unverwandte Aufmerksamkeit auf Militärakademie, Schulen und andere dahin gehörige Etablissements der Armee den so nötigen Nachwuchs an geschickten, brauch­baren, unterrichteten Offizieren und tüchtigen Unteroffizieren zu verschaffen. 6. Durch zweckmäßige Vorschläge zu Belohnungen und unnachsichtliche Strenge bei Vergehungen, durch Verbreitung der Begriffe von Ehre, von Würde des Militär Standes, durch unausgesetztes, anständiges, den Sachen und Personen angemessenes Benehmen, durch wachsame Erhaltung der Disziplin, den Militärgeist zu beleben, zu erhalten und dadurch der ganzen Maschine jenen Schwung, jene Energie einzuflößen, ohne welche kein guter Erfolg gedacht werden kann. So wie endlich 7. durch eine sich auf alle Branchen erstreckende weise Militäradministration dem Unterhalte, den Lebensbedürfnissen der Mannschaft, sowie der Kleidung, der Besoldung, der Bewaffnung gehörig vorzusehen und durch eine unverwandte Aufmerksamkeit auf die Beamten, durch einfache, aber erschöpfende Kontrollen, die bei diesen Gegenständen unver­meidlichen Betrügereien zu vermindern und dadurch das Ärarium in den Stand zu setzen, mit den möglichst kleinsten Mitteln, mit dem sparsamsten Geldaufwande die möglichst größten Zwecke durchzusetzen.“ Erzherzog Karl betrachtete somit den Hofkriegsrat ausschließlich als Kriegsministe­rium im heutigen Sinne (Bereitstellung schlagfertiger Streitkräfte) und nicht als Oberkom­mando im Kriege. Die wichtigsten Reformen lassen sich in folgendem zusammenfassen: Der Hofkriegsratspräsident hatte einen erweiterten Wirkungskreis, größere Vollmachten und er bestimmte nun die jeweiligen Sitzungsteilnehmer; auf die Posten der fünf wirklichen Hofkriegsräte wurden neue Männer berufen, durchwegs fachkundige und erfahrene Generale, die als Leiter mehrerer Departements — also richtige Sektionschefs — einen dauernden festumrissenen Wirkungskreis hatten; das neu eingerichtete Präsidialbüro vereinheitlichte den immer vielfältiger werdenden Geschäftsgang; die „Civilhofräte, welche gewöhnlich schon nach der ersten Schulbildung in die unterste Stufe eines der militärischen Verwaltungs­dienste eingetreten waren, und ihre Amtskenntnisse lediglich einer vieljährigen Übung und Erfahrung in dem gewählten Dienstzweig verdankten, allem anderen, so wie jeder höheren umfassenden Bildung aber fremd blieben“ 1), ersetzte der Erzherzog durch Männer, „welche während der letzten Feldzüge in seiner Nähe gleiche Erfahrungen gemacht, nach seinem Sinne gewirkt, und sein Zutrauen gewonnen hatten“ 1 2). Die „Normalienkommission“ war berufen, alle Vorschriften zu sichten, umzuarbeiten und den Erfahrungen der vergangenen neun Kriegsjahre anzupassen; eine neue Kanzleiordnung räumte mit der Vielschreiberei auf; die Uniformierung der bisher das Zivilkleid tragenden Beamten sollte auch äußerlich anzeigen, daß jetzt eine wirkliche Militär-Zentralbehörde am Werke war. Zu diesen inneren Reformen des Hofkriegsrates kam die nicht minder bedeutsame Reform der Gesamtstaatsleitung. Das mit 31. August 1801 errichtete Staats- und Konferenz­ministerium gliederte sich unter je einem Konferenzminister in drei Departements, nämlich für auswärtige Angelegenheiten unter dem Staatskanzler, für das Innere unter dem dirigie­renden Minister und in das Kriegs- und Marineministerium unter Erzherzog Karl. Der Erzherzog stand unmittelbar unter dem Kaiser, unmittelbar im Staats- und Konferenz­ministerium , der Hofkriegsrat war sein durchführendes Organ, welchem die Generalkommandos 1) Kleyle. „Reform des österr. Kriegswesens...“, S. 4. 2) ebendort, S. 6. 28

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