Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - b) 1556—1848

29 untergeordnet waren. Im Konferenzministerium gab es drei Gruppen militärischer Angelegen­heiten, solche, die im Zusammenhänge mit der Außenpolitik und der Gesamtstaatspolitik standen (Armee-Aufbau im großen, Krieg und Frieden, alle mit der Gesamtkriegführung verbundenen Fragen) und daher vor und mit allen Ministern verhandelt wurden, solche der wichtigsten rein militärischen Angelegenheiten (hohe Personalien), die nur dem Kaiser vorgetragen wurden und endlich solche, die vom Kriegs- und Marineminister selbständig erledigt wurden (innere Angelegenheiten). Eine „General-Instruktion für den Kriegsminister“ und eine „General-Instruktion für den Hofkriegsrat“ vom 12, bzw. 29. September 1801*), ferner ein „Entwurf einer vereinfachten Kanzlei-Manipulation beim Hofkriegsrat“ 2) und weitere Instruktionen für das Verpflegswesen, die MontursVerwaltung, das Rechnungswesen und die Buchhaltung dienten einer Reform an Haupt und Gliedern, der auch nebensächliche Gebiete nicht entzogen blieben. 1803 kamen ergänzende Neuerungen an der Organisation und Geschäftseinteilung des Hofkriegsrates, wobei insbesondere die Kollegial-Verhandlungen eingeschränkt wurden. Vom l.Mai bis 31. Dezember 1803 verminderten sich die Geschäftsstücke beim Hofkriegsrat von 81.493 auf 46.772 und bei den Generalkommanden um 21.510, dabei sank auch die Zahl der Beamten beim Hofkriegsrat von 210 auf nur 160. In einem Zirkular­reskript vom 23. Februar 1804 hatte der Erzherzog ausgeführt:3) „.. . mache ich es jedem Refe­renten zur Pflicht, keineswegs mehr die bloße Kanzleimanipulation und den Umtrieb der Exhibiten, an Stelle der Geschäftsbehandlung selbst treten zu lassen und in dem Ausweis einer größeren Zahl von Exhibitions-Nummern seine Beruhigung, oft auch die Täuschung Anderer zu suchen .. . daß nicht die Summe der Zahlen, sondern Ordnung, Pünktlichkeit, und nicht bloß die schleunige, sondern hauptsächlich eine solche Erledigung, wodurch der Gegenstand im kürzesten Wege seinem angemessenen und entscheidenden Resultate zuge­führt wird. .. Hatte Erzherzog Karl noch 1801 schreiben können: ,,. . . daß der ganze Hofkriegsrat, uneingedenk des Zweckes seiner Existenz, lediglich zu dem herabgesunken ist, was die Franzosen einen Commissaire ordonnateur en chef nennen, dessen Obliegenheiten er noch dazu — wenigstens in den letzten Feldzügen — unvollkommen erfüllte, da er doch seiner ursprünglichen Errichtung gemäß alles das leisten sollte, was das französische Comité militaire in Paris oder das preußische Ober-Kriegs-Collegium in Berlin zu vollbringen haben.“ ... so konnte man 1804 ruhig behaupten, daß jetzt der österreichische Hofkriegsrat allen nur denkbaren Anforderungen gerecht werden könne. Es blieb weitab von jedem Selbstlob, wenn der Erzherzoginseiner „Vollständigen Rechenschaft über die Administration des Kriegs- Departements von 1801—-1805“ versicherte: „Keine Hofstelle könne sich rühmen, daß ihre Geschäfte mit solcher Pünktlichkeit und Schnellkraft befördert würden, daß ihr Rechnungswesen sich in einer solchen Ordnung und Evidenz befinde, wie beim Kriegs- Departement“. 4) und „Noch nie hat ein Chef der Militärverwaltung selbst auf eine so aus­gedehnte Controlle seiner Pläne angetragen.“ 5) Verschiedene Umstände unterbrachen das Reformwerk des Erzherzogs. Nicht nur, daß gewöhnlich alle umstürzenden Reformen auf den- Widerstand der trägen Massen stoßen — dies zeigte sich auch 1801—1805 sogar innerhalb des Hofkriegsrates—, es fühlten sich auch manche Persönlichkeiten aus ihrer ungestörten Ruhe herausgerissen. Dazu kamen die Bestre­bungen des Generals Mack, die sich mit jenen nach einem neuen Kriege gegen Frankreich vereinten, die aber der Erzherzog auf das entschiedenste bekämpfte. Der Kaiser selbst, nicht ganz unbeeinflußt durch Macks Vorschlag, den Hofkriegsrat neuerlich zu verselb­ständigen, begann vom Erzherzog abzurücken, u. z. nicht allein aus den allerdings vor­') Angeli. „Erzherzog Karl. . V., S. 107 bzw. 109 und Kriegsarchiv „Verfassung und Geschichte des Hofkriegsrates“. 2) Angeli. „Erzherzog Karl...“, V., S. 113. 3) ebendort, V., S. 165. 4) Angeli. „Erzherzog Karl...“, V., S. 173 f. 5) Wertheimer. „Erzherzog Karl...“, S. 295. 29

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