Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)
I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - b) 1556—1848
25 haben hier zutreffender und einsichtsvoller gedacht. Obwohl sie auch das eine oder das andere Mal zur Gewalt greifen mußten, um das Gefüge und den Besitzstand des Reiches zu erhalten, so geschah dies doch immer nur bis zu jener Grenze, welche den Nationen von ihren Rechten bloß so viel nahm, als für den Zusammenhalt des Ganzen unerläßlich war. Hierin lag zweifellos eine seltene Regierungs Weisheit, der es gelang, das vielsprachige Donaureich durch viele Jahrhunderte in Wohlstand und Blüte zu erhalten. Der Preis dafür konnte nur ein ebenso verwickeltes wie anstrengendes und schwer zu beherrschendes Regierungsund Verwaltungssystem sein, das nach seinen Äußerlichkeiten allzuleicht der Verurteilung anheimfällt, in seinem organischen Werden und seiner wohlüberlegten Anpassung an Regierungsgrundsätze, wie sie für eine aus vielen Nationen und Bekenntnissen zusammengesetzte Gemeinschaft schon aus Gründen der Gerechtigkeit unerläßlich waren, vor der Geschichte aber durchaus besteht. Wie sehr der Hofkriegsrat unter einer solchen unabänderlichen Lage zu leiden hatte, gehtu. a.auseinem seiner Vorträge vom 12.Aprill791 hervor x),in welchem es heißt:,, . . .Die Vorderösterreicher, bei welchen nebst der vermischten Lage auch noch die Nachbarschaft von Gegenden zu erwägen ist; die Tiroler, welche aus ihrem sog. Landlibell von 1511 bereits ganz unangemessene Folgerungen auf die seither völlig geänderten Zeitläufe öffentlich angebracht haben und bei denen die Bauern einen Mitstand ausmachen; die Böhmen, die Mährer, die Bewohner der österreichischen Provinzen lesen aus den Wiener Diarien, daß Ungarn ein unabhängiges, keinem anderen Reiche oder Volke unterworfenes Reich ist, daß Ungarn seine eigene gesetzmäßige Regierungsform hat, daß die Stände Ungarns in einem jeden Falle, wo es sich um die Gesetzgebung handelt, mit dem König die Sprache zu führen haben. . . können sich daher denken, ob es nicht für das allgemeine Beste gut wäre, wenn auch in einem jeden der übrigen Länder die nämliche Einrichtung gemacht würde.“ Vom Staatsrat wäre in dieser Zeit zu bemerken, daß er in einer eigenen ,,Staatsrätlichen Militärsektion“ seit dem 12. Juni 1796 die nachfolgenden hofkriegsrätlichen Agenden zu bearbeiten hatte: das Oconomicum, die Armeeverpflegung, die Rekrutierung, das Grenz- und das Justizwesen — Möglichkeiten genug, in die militärischen Angelegenheiten nachdrücklichst einzugreifen, auch wenn es sich nicht um die Fragen der großen Organisation und Führung handelte 2). Die folgenden Zeiten des Hofkriegsrates stehen im Zeichen des Erzherzogs Karl, also wieder eines ausnahmsweisen Feldherrn, der kraft seiner Persönlichkeit alle Widerwärtigkeiten überwindet und durch gründliche Neuerungen wieder für lange Jahre die Arbeitsfähigkeit des komplizierten Mechanismus sichert. Die Zeit vom Eingreifen des Erzherzogs in die Geschicke des Hofkriegsrates bis zu dessen Überleitung in das Kriegsministerium vom Jahre 1848 ist die letzte geschichtliche Epoche des Hofkriegsrates, der in den Zeiten der Türkenstürme entstanden war und der nach drei Jahrhunderten unter dem Geschützdonner der oberitalienischen Schlachtfelder seinen Heimgang fand. Vor Eingehen auf die Reformen des Erzherzogs Karl muß noch das Reichsheer einer näheren Betrachtung unterzogen werden, das schon in den Hussitenkriege versagte und das infolge seiner sonderbaren Zusammensetzung sehr viel dazu beitrug, daß so manche Operationen der habsburgischen und deren verbündeter Heere fehlschlugen. Die Wehrverfassung des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation war an sich nicht unzweckmäßig, doch scheiterte ihre Anwendung an der inneren Zerrissenheit des Reiches und dem aufrührerischen Geist, der so manche Reichsfürsten gegen den Kaiser erfüllte. War die Militärhoheit des Kaisers nach der Reichsverfassung gewiß eine äußerst beschränkte, so verlor sie doch erst den Rest ihres Inhaltes durch die konsequente Oppositionspolitikeinzelner Länder. Vom 16. bis in das 19. Jahrhundert stellten Preußen sich nicht weniger *) *) „Krieg unter der Regierung des Kaisers Franz.“, I. Einleitung S. 151. 2) „Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs“, 2. Band, S. 223. 25