Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - b) 1556—1848

26 \ als zehnmal, Sachsen siebenmal und Bayern fünfmal gegen Kaiser und Reich und machten mit den Reichsfeinden gemeinsame Sache. Der schmalkaldische Bund, der sich gegen Karl V. richtete, fand nicht weniger als vier Nachfolger, u. z. im deutschen Fürstenbund, der ebenfalls Karl V. bekämpfte, in der Rheinischen Alliance, im deutschen Fürstenbund Friedrichs II. von Preußen und im Rheinbund. Was immer die Kaiser versuchen mochten, die Kriegsmacht des Reiches zu stärken, wurde unter solchen Begleitumständen zunichte. Karl V. wollte 1547 am Reichstag zu Augsburg, Maximilian II. 1570 am Reichstag zu Speyer die Kriegs­verfassung reformieren, der Reichspfennigmeister Geitzkofler beantragte 1594 die Begrün­dung eines ständigen Wehrausschusses aller Reichskreise: die Antwort darauf war stets nur Ablehnung. Und als 1654 abermals die Wehrreform auf der Tagesordnung stand, da machte sich Brandenburg zum Wortführer gegen die „Bestrebungen der österreichischen Partei, der kaiserlichen Regierung die Militärhoheit über die Kreise zu sichern“ *)• Als 1542 das Reichsheer unter Joachim II. von Brandenburg gegen die Türken verwendet werden sollte, mußte es wegen Desorganisation und Disziplinlosigkeit vom Feld­zuge ablassen: „Ruhmlos zog das Reichsheer zurück“ 2). 1566 „trat das 80.000 Mann starke Reichsheer ermüdet und erschlafft den Heimweg an, ohne den Feind nur recht gesehen zu haben“3). Und so ging es durch die Zeiten bis nach Roßbach, wo 1757 das Reichsheer unrühmlich auseinanderlief. Dafür betrieben Sachsen, Württemberg, Hessen-Kassel, Braun­schweig, Waldeck und wie sie alle hießen, zur selben Zeit einen lukrativen Soldatenhandel nach dem Ausland. Aus 275 Reichskontingenten sollte sich das Reichsheer formieren, war aber das Reich ernstlich zu verteidigen, da mußte Österreich einspringen und seine schweren Opfer bringen: „Nur. . . im Vereine mit österreichischen Truppen und unter hervorragenden Führern kam es zu ersprießlichen Leistungen dieses Reichsmatrikelheeres, respektive einzelner seiner Kontingente“ 4). Der Kaiser konnte in Militärsachen nur im Einvernehmen mit dem Reichstag handeln, konnte nur mit dessen Zustimmung den Reichs-Generalfeldmarschall und die Reichsgenera­lität berufen, die formellen Ernennungen vollzog der Reichstag, der hiebei die Religions­parität strenge einzuhalten hatte 5). Der Kaiser bedurfte weiters einer Reichsbewilligung, um „fremdes Kriegsvolk“ in das Reich zu führen, um Einquartierungen, Musterplätze oder Durchmärsche anzuordnen. „Des Kaisers eigene oder Hilfsvölker oder mit bewaffneter Mannschaft eskortierte Rekrutentransporte durften keine etappenmäßige Verpflegung fordern sonder mußten durch ihr eigenes Kommissariat leben und alles bar bezahlen“ 6). „Es ist leicht begreiflich, daß ein so bunt zusammengewürfeltes Heer wie die deutsche Reichsarmee, deren Oberkommandant mit allen möglichen Rücksichten, Beschränkungen und Hindernissen zu kämpfen hatte, nicht Gleiches leisten konnte, wie die Truppen eines Feldherrn, welcher, wie z. B. Friedrich der Große oder Napoleon, der unumschränkter Herr über sein Reich und seine Armee war“ 7). Es gab Reichskontingente, die überhaupt nicht als militärische Truppe bezeichnet werden konnten, da ihnen so gut wie alles fehlte: Ausrüstung, Bewaffnung, Munition, Ausbildung und Führung. Es gab Zeitabschnitte, wie 1600 bis 1650, in denen das Reichsheer praktisch gar nicht bestand. „Vollzählig kam eine solche Reichsarmee überhaupt nie zu­stande und fehlte ihr die erforderliche Einheit, um an eine gedeihliche Wirksamkeit mit derselben denken zu können“ 8). ') Jähns. „Zur Geschichte der Kriegsverfassung ...........“, S. 129 f. 2 ) ebendort, S. 115 f. 3) ebendort, S. 120 f. 4) Szaszkiewicz. „Leitfaden...........S. 115. 5 ) „Kriege unter der Regierung des Kaisers Franz“, I. Einleitung S. 121. 6) Jähns. „Zur Geschichte der Kriegsverfassung...........“, S. 444. 7 ) „Kriege unter der Regierung des Kaisers Franz“, I. Einleitung S. 126 f. 8) Szaszkiewicz. „Leitfaden...“, S. 183. 26

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