Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)
I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - a) Vorstufen
14 Interessenvertreter der Stände, sondern ein damals anders nicht zu bewerkstelligendes Mittel einer einheitlichen Zusammenfassung aller Teilaufgebote 1). Meynert bezeichnet sie als „eine natürliche Anbahnung zur nachmaligen Gründung“ des Hofkriegsrates 2). In den Erblanden bestand seit 1499 in Innsbruck für die oberösterreichischen Lande (Tirol und Vorlande), seit 1501 in Linz, 1510 in Wien für die niederösterreichischen Lande (Österreich ob und unter der Enns, Steiermark, Kärnten, Krain, u.s. w.) jeein „Regiment“ (Statthalterschaft) mit der Pflicht der Friedensbewahrung und der Landesverteidigung und dem Rechte des militärischen Aufgebotes3). Seit 1509 gehörten ihm auch ständische also nicht nur kaiserliche Mitglieder an. Erzherzog Ferdinand nannte das Regiment 1521 Hofrat, der in zwei Senaten „das Politicum und Militare, und volle Gewalt, was Justitia betrifft“, umfaßte 4) und richtete 1522 eine Raitkammer ein, die auch alle Kriegsbedürfnisse zu bestreiten hatte 5). Nach der Errichtung des Geheimen Rates, des Hofrates und der Hof kammer 1527 als oberste Behörden sanken der Wiener und Innsbrucker Hofrat wieder zum Regiment, also zur Statthalterschaft herab. Nach 1526 gab es „Militärgerichte für Militärpersonen und ihre Angehörigen“ 6). Die Einnahme von Belgrad und Peterwardein durch die Türken im Jahre 1521 war das erste große Signal für die österreichischen Länder, sich der Frage des Grenzschutzes entschlossen zuzuwenden. Zunächst berief Erzherzog Ferdinand den Graf Niklas Salm d. Ä. als obersten Feldhauptmann und ernannte gleichzeitig Siegmund von Dietrichstein, Wilhelm vonZelking, Hans von Lamberg und Georg von Herberstein „zu Kommissären des ausgeschriebenen Landtages zu Wien, um mit den Ständen die ferneren Rüstungen gegen die Türken“ zu beraten 7). Unter den damaligen Verhältnissen war dieser Vorgang der einzig zweckmäßige, um Kriegsvorbereitungen einheitlich zu regeln, wenn man will, liegt hierin schon ein greifbarer Ansatz zu einer militärischen Zentralstelle. Das Jahr 1526 brachte zwei Ereignisse von größter Tragweite für Österreich. Durch die Vereinigung mit den böhmischen und ungarischen Ländern wurde Österreich Großmacht, gleichzeitig aber rückte nach der Schlacht bei Mohács die Türkengefahr in bedrohliche Nähe. So kam es, daß Ferdinand 1527 auf Anregung der Hofkammer den Entschluß faßte, einen Kriegsrat auf Kriegsdauer zu errichten, um den Anforderungen der Landesverteidigung gerechter zu werden, als dies bisher im Wege der bloßen Landtags-Verhandlungen erreichbar war. Dieser Kriegsrat war zur Beratung mit den Obrist-Feldhauptleuten und zur Berichterstattung an den König berufen. 1529 fanden neuerliche Beratungen zur Schaffung eines obersten militärischen Rates statt und es erscheinen in den Feldakten8) die Namen von drei Kriegsräten, u. zw.: Apfalterer Hans, der Königlichen Majestät Kriegsrat und Unter-Feldmarschall, Ott von Aechterdingen Michael, der Königlichen Majestät Kriegsrat und Oberster Zeugmeister der oberösterreichischen Lande, Rittschan Bernhard, R. v., der Königlichen Majestät Kriegsrat. Aus dem Jahre 1531 ist eine „Instruktion König Ferdinand I. für die Kriegsräte“, ge- gebenzuLinz am 16.Februar 1531, erhalten9), die ebenfalls unter demDrucke der Türkengefahr zustande gekommen sein mag. Sie fordert Vorbereitung einer wirksamen Abwehr durch den aus Felizian von Petschach, Josef von Lamberg, Hans von Greysenegg und Hans von Lapiz zu bildenden Kriegsrat, im besonderen hinsichtlich Aufbringung und Unterhaltung !) Gömöry. „Notizen ...........1881, S. 213 ff. 2 ) „Geschichte des Kriegswesens..............2. Band, S. 30. 3 ) Adler. „Die Organisation der Zentralverwaltung...........S. 229, 247. 4 ) Starzer. „Die Verwaltung der innerösterreichischen Länder............S. 105. 6) Oberleitner. „Österreichs Finanzen...........S. 8 f. 6 ) Huber „Österr. Reichsgeschichte“, S. 184. ’) Oberleitner, ebendort, S. 14 f. 8) Kriegsarchiv, F. A. 1529, 13/2. 9) Fellner-Kretschmayr. „Die österr. Zentralverwaltung“, I., 3., 531 f. 14