Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)
I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - b) 1556—1848
15 des Kriegsvolkes, der Artillerie, der Brücken, des Schiffspersonals und der Befestigungen zu Land und am Wasser: Und sollen vorgenennt kriegsrät in disen obengezaigten puncten, auch in all ander weg, waz si zu gegenweer des Turggen, abpruch der veind und rettung der land dienstlich und nuzlich angesehen und finden werden, mit allem vleis bewegen . . . Und wes sich kgl. Mt darin also jeder zeit entsliessen werden, soll. . . zum eheisten in volzug bracht und nit in verlengerung gestellt werd.“ Schon damals stand die Oberaufsicht über Befestigungen, Bauten, Sold und Verpflegung der Hofkammer zu. 1532 erhielt die niederösterreichische Regierung eine Instruktion, welche einen aus Mitgliedern der Regierung und der Rechnungs(Rait)kammer zusammengesetzten Kriegsrat vorsah. Einige Jahre später — 1539 — finden wir die militärische Führung in jedem Lande dem Landeshauptmann gemeinsam mit einem Kriegsrat an vertraut und der Landeshauptmann von Krain Niklas Jurischitsch wurde damals zum Obersten Feldhauptmann der niederösterreichischen Lande bestellt und er sollte in Pettau oder in Warasdin mit allen Landeshauptleuten und den diesen zugeteilten Kriegsräten einvernehmlich den Feldzugsplan aufstellen. So finden sich also allenthalben Ansätze zur Bildung militärischer Zentralorgane, ohne daß sich feststellen ließe, wieweit daraus Wirklichkeit geworden ist. Fest steht aber, daß angesichts der sich steigernden Gefahren im Osten —1541 fiel Ofen in die Hand der Türken — überall ernste Versuche gemacht wurden, um die militärischen Rüstungen planmäßig in Gang zu halten. Wenn eine Aufzeichnung im Wiener Kriegsarchiv x) davon spricht, es wäre der Hofkriegsrat im Jahre 1542 errichtet worden, scheint soviel daran wahrscheinlich zu sein, daß unter dem Eindrücke des Falles von Ofen neuerlich an die Bildung einer Zentralstelle für die Landesverteidigung herangegangen worden ist. 1541 tagte wegen der Türkengefahr in Prag ein ,,Ausschußlandtag aller Königreiche und Länder der Monarchie . . . und der gemeinsame Hofrat bearbeitete dann zu Wien weiter die Ergebnisse des Prager Vergleiches (1542).“ 2) b) 1556—1848. Am 8. Mai 1556 verfügte Ferdinand I., „daß ein Kriegsrat zum fürderlichsten verordnet und aufgerichtet werde“. Nach langwierigen Bemühungen, geeignete Personen für das Amt eines Hofkriegsrates zu gewinnen und auf Bitte der niederösterreichischen Regierung, sie von den überhandnehmenden Militärangelegenheiten zu befreien, kam es endlich zur Instruktion, gegeben zu Wien am 17. November 1556, die einen „steten Kriegsrat“ ins Leben rief. (Anlage 3). Mit diesem Tage beginnt die tatsächliche Geschichte des österreichischen Hofkriegsrates, der nunmehr in ununterbrochener sehr bewegter Wirksamkeit fast drei Jahrhunderte die Geschäfte der militärischen Zentralbehörde besorgte. Vom ersten Tage seines Bestandes war der Hofkriegsrat die oberste Militär-Verwaltungsbehörde, zugleich aber auch Stab und Kanzlei des kaiserlichen Oberbefehls und das militärische Kabinett des Herrschers. Was später — bis zum Jahre 1918 — Kriegsministerium, Chef des Generalstabes und Militärkanzlei des obersten Kriegsherrn waren, das vereinigte der Hofkriegsrat zuerst alles in sich allein, ohne dabei freilich der militärische Oberbefehl selbst gewesen zu sein. Seine fünf Mitglieder hatten beratende und referierende Funktion in allen Angelegenheiten der Aufbringung, Organisation und Administration der Truppen. Bezeichnend ist, daß damals die Hofkammer gerne die finanzielle Selbständigkeit des Hofkriegsrates herbeigeführt hätte3), wozu es jedoch nicht kam und wodurch die Ursache zu nie mehr verschwindenden Schwierigkeiten *) *) „Zur Geschichte des Hofkriegsrates“, Handschrift im Wiener Kriegsarchiv, Nr. 27 (1). 2) Kralik „Österr. Geschichte“. S. 96 f. 3) Rosenthal. „Die Behördenorganisation Kaiser Ferdinand I.“, S. 148. 15