Szladits Károly (szerk.): Magyar Jogászegyleti értekezések 8. kötet (72-82. füzet) - Magyar Jogászegyleti értekezések 8. (Budapest, 1893)
Liszt Ferencz: A jövő büntetőjoga [76., 1892]
41 sehen Vereinigung, wie ich ея auffasse und in aller Kürze, in den rohesten Umrissen geschildert habe. Ich möchte noch ausführen, dass wir indem wir die Con- sequenzen unserer Ansicht durchführen, zwar das geltende Recht überschreiten, aber an dasselbe anknüpfen, dass wir es umgestalten, aber nicht Umstürzen wollen; und dass wir hei dem Streben nach Lösung dieser Aufgabe von den heute noch herrschenden wissenschaftlichen Anschauungen zwar vielfach abweichen, aber keineswegs in einen unlöslichen Gegensatz zu ihnen treten. Ich bin sogar überzeugt, dass über kurz oder lang aus den Anhängern der «klassischen» Schule die werthvollsten Bundesgenossen unserer Bestrebungen sich rekrutiren werden. Das, was uns heute von diesen Herren trennt, ist mehr Gegensatz des Temperaments, als der Ansichten, mehr der Taktik als des Zieles. Der Unterschied unserer Auffassung von jener der herrschenden Ansicht pflegt dahin gefasst zu werden, dass man sagt: diese will die That, den Diebstahl bestrafen; wir aber den Thäter, den Dieb. Der Gegensatz ist in dieser Fassung nicht ganz glücklich ausgedrückt. Auch die «klassische» Schule kann den Diebstahl nur an dem Dieb, die That nur an dem Thäter bestrafen; und umgekehrt, auch wir können und wollen den Thäter nur bestrafen wegen der von ihm begangenen That. Ich möchte unsere Ansicht genauer dahin bestimmen : Wir wollen, dass der Thäter bestraft werde wegen der durch seine That dokumentirten verbrecherischen Gesinnung und nach Massgabe derselben. Aber beachten wir es, meine Herren: wegen dem durch seine That dokumentirten verbrecherischen Sinn. Von diesem Erfordernisse können wir nicht abgehen. Ich muss zugeben, dass es vielleicht in der Consequenz unserer Anschauung wäre, nur auf die Gesinnung Rücksicht zu nehmen, und nicht erst die That abzuwarten; wie ja auch der Hausarzt nicht wartet, bis ein Leiden zum Ausbruche kommt, sondern demselben vorzubeugen trachtet. Und in der That scheuen wir uns nicht, diese Consequenz zu ziehen, wenn wir Kinder, die noch kein Verbrechen begangen 175