Egyháztörténeti Szemle 2. (2001)

2001 / 1. szám - TANULMÁNY - Velladics Márta: A szerzetes rendházak felszámolása II. József korában

28 Egyháztörténeti Szemle II/1 (2001) des vorgehenden öten, 6ten, 7ten, 8ten, 9ten, lOten und llten Punkts zu verfassen. Was dagegen Sechzehntens. Die Kirchengeräthschaften anbelangt, muß über solche eine eigene Inventur nach dem angebogenen Formular Sub Nro 9no entworfen, von dem Klostervorsteher, von dem fürgewesten Verwahrer, und von den Schätzmeistern unterfertiget werden, und weil Siebenzehntens. In mehreren Orten die Kirchen der Ordensgeistlichen zu­gleich Pfarrkirchen sind, so ist sowohl der Vermögensstand als die Inventur der Aparamenten genau abzusöndern, und anzuzei­gen, was der Kirche als wirklicher Pfarrkirche eigenthümlich sey, und was von allem dem Kloster zugehöre. Achtzehntens. Ist ein besonderes Augenmerk auf die Bibliothek zu wenden. Vor allen anderen ist das Original der Bücherkatalogen von dem Vorsteher des Klosters, und von dem fürgewesten Biblio­thekverwahrer anzuverlangen, auch nach solchen alsogleich die Inventur vorzunehmen. Im Falle einige Bücher mangelten, wird der Vorsteher des Klosters und der vorhinnige Verwahrer dar­über schriftlich zu konstituiren, und derenselben schriftliche Aeusserung dem Aufhebungsberichte beizuschliessen seyn. Soll­te wider alles Vermuthen kein Katalog vorfündig seyn, so kom­men auch die übrigen Geistliche einzeln zu vernehmen, ob sie niemals einen Katalog von der Klosterbibliothek gesehen haben, im Falle die Frage mit Ja beandwortet würde, so ist der Verwahrer zur Uiberreichung desselben ernstlich zu ermahnen, bei fernerer Weigerung aber den Umstand der Landesstelle ohne Zeitverlust vorzustellen; wenn aber nicht erwiesen werden könnte, daß vorhin ein Katalog vorfindig gewesen seye, so müs­sen die Bücher alsogleich beschrieben, und darüber ein Katalog nach den hier Sub Nro 10mo anverwahrten Formular verfasset werden; hier verstehet es sich von selbsten, daß nach gepfloge­ner genauen Inventur die Bücher von allem Staube gereiniget, die Fenster, dann die Thüren der Bibliothek gut verwahret und sigilliret, von dem Katalog eine Abschrift in der verschliessen- den Bibliothek gelassen, das Original selbsten aber dem Aboli- zionsberichte beigebogen werden müsse. Neunzehntens. Machen einen besonderen Vermögenstand bei den Klöstern aus, die Grundstüke, als: Wein, dann Obstgärten, Wiesen,

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