Egyháztörténeti Szemle 2. (2001)
2001 / 1. szám - TANULMÁNY - Velladics Márta: A szerzetes rendházak felszámolása II. József korában
24 Egyháztörténeti Szemle II/1 (2001) ezen belül a Budára került kegytárgyak — sorsával foglalkoztam, foglalkozom. DOKUMENTUM Az 1786-ban kiadott instrukció66 Vorschrift Wie sich die von der hungarischen Landesstelle abgeordnete Kommissarien, bey Aufhebung eines Klosters in Geld und Rechnungssachen, zu verhalten haben. Erstens. Werden bei den Aufhebungen die vorhin schon diesfalls vorgeschriebenen Direkzionsregeln sich genau gegenwärtig zu halten sein. Nachdem aber die bisherige Erfahrung gelehret, daß dieser schon bestandenen Vorschriften ungeachtet, bei diesem Geschäfte und den darüber eingelangten Relazionen und Inven- tarien verschiedene Irrungen unterlaufen sind, so hat man, um solchen vorzubeugen, und zur Erleichterung der Kommissarien folgende Vorschriften zu derselben genauen Befolgung zu er- theilen bestimmet. Zweitens. Sind vor allen gleich nach der Kundmachung der allerhöchsten Aufhebungsresoluzion, und nach dem abgelegten Offenbarungseid, die Schlüssel von dem Vorsteher des Klosters von allen jenen Behältnissen, worinnen Kloster oder Kirchensachen, dann Gelder unter seiner Obsorge verwahret werden, anzuverlangen, und zugleich die Anzeigen zu begehren, wer noch etwas von Kloster oder Kirchensachen unter seiner Verwahrung habe, damit auch von denselben die Schlüsseln abgefordert werden können. Drittens. Verstehet es sich von selbsten, daß die abgenommenen Schlüsseln bis nach geendigter Inventur beständig bei den Kommissarien gut aufbewahret werden müssen. Um allen Irrungen auszuweichen, sind gesammte Behältnisse, worinnen Kloster oder Kirchensachen aufbewahret werden, nebst der sonst gewöhnlichen Sperre, noch mit einer sogenannten Anlegart und einem besonderen Vorhängschlosse zu versehen, oder zu sigilli- ren, in Falle aber ein, oder anderes Behältniß aufzusperren 56 56 Lelőhely: MOL. C 72. 98. cs. 1196. kf. (1785) ff. 36-70.