Egyetemi-jogi művelődésünk fejlődéstörténetéhez - Fejezetek az Eötvös Loránd Tudományegyetem történetéből 4. (Budapest, 1980)
Jegyzetek
- 55 der Auflösung des Jesuitenordens erlief Maria Theresia 1775 das Planum iuridicae facultatis, 1777 die Ratio educationis und übersiedelte die Universität zu gleicher Zeit aus Nagyszombat in die Mitte des Landes, nach 3uda. Als neue Gegenstände erschienen das Naturrecht, das politische und Kammerrecht und die Statistik, die die Grundlagen des Staatssystems des aufgeklärten Absolutismus ablegen sollten. Am Ende des 18. Jahrhunderts wurce in Wien auf die Wirkung der französischen Revolution die Aufrechterhaltung der bestehenden Lage erstrebt. Auf dem Gebiet der rechtswissenschaftlichen Bildung erfolgte infolgedessen ein merklicher Rückfall. Die 1806 erlassene Ratio Educationis II. versuchte die Verbreitung der aufklärerischen und revolutionären Ideen zu verhindern. Die bürgerliche Revolution erklärte die Freiheit des Lernens /Art. 19 vom Jahre 1848/. Der nach der Niederschlagung des Freiheitskampfes 1848/49 entstandene Absolutismus führte im ganzen Habsburgerreich einen einheitlichen rechtswissenschaftlichen Lehrplan ein, der den Unterricht des reichsdeut- schen und österreichischen Rechts in den Mittelpunkt stellte. 1860 wurde der ungarische Sprachgebrauch wiederhergestellt und der Unterricht der allgemeinen europäischen Rechtsgeschichte eingeführt. Im Zeitalter des Dualismus wurde die Freiheit des Lernens wiederhergestellt. Zum Erfolg des Unterrichts trug auch die nach Wiener Muster übernommene SeminarOrdnung bei. 1914 wurde es möglich, auch Studentinnen auf die Fakultät aufzunehmen