Egyetemi-jogi művelődésünk fejlődéstörténetéhez - Fejezetek az Eötvös Loránd Tudományegyetem történetéből 4. (Budapest, 1980)

Jegyzetek

- 55 ­der Auflösung des Jesuitenordens erlief Maria Theresia 1775 das Planum iuridicae facultatis, 1777 die Ratio educationis und übersiedelte die Universität zu gleicher Zeit aus Nagy­szombat in die Mitte des Landes, nach 3uda. Als neue Gegen­stände erschienen das Naturrecht, das politische und Kammer­recht und die Statistik, die die Grundlagen des Staatssystems des aufgeklärten Absolutismus ablegen sollten. Am Ende des 18. Jahrhunderts wurce in Wien auf die Wir­kung der französischen Revolution die Aufrechterhaltung der bestehenden Lage erstrebt. Auf dem Gebiet der rechtswissen­schaftlichen Bildung erfolgte infolgedessen ein merklicher Rückfall. Die 1806 erlassene Ratio Educationis II. versuchte die Verbreitung der aufklärerischen und revolutionären Ideen zu verhindern. Die bürgerliche Revolution erklärte die Freiheit des Ler­nens /Art. 19 vom Jahre 1848/. Der nach der Niederschlagung des Freiheitskampfes 1848/49 entstandene Absolutismus führte im ganzen Habsburgerreich einen einheitlichen rechtswissen­schaftlichen Lehrplan ein, der den Unterricht des reichsdeut- schen und österreichischen Rechts in den Mittelpunkt stellte. 1860 wurde der ungarische Sprachgebrauch wiederhergestellt und der Unterricht der allgemeinen europäischen Rechtsgeschich­te eingeführt. Im Zeitalter des Dualismus wurde die Freiheit des Ler­nens wiederhergestellt. Zum Erfolg des Unterrichts trug auch die nach Wiener Muster übernommene SeminarOrdnung bei. 1914 wurde es möglich, auch Studentinnen auf die Fakultät aufzuneh­men

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