Az Eszterházy Károly Tanárképző Főiskola Tudományos Közleményei. 1990. Germanistiche Studien (Acta Academiae Paedagogicae Agriensis : Nova series ; Tom. 20)
Heinrich Heinrichsen, Lex et Gratia. Hartmanns von Aue Gregorius, zwischen Recht und Gesetz. Eine sprachliche Untersuchung
8 Wort "gebot" (Verb: gebietem) einen etwas anderen Bereich: den individuellen Befehlsbereich. Damit ist dieser Wortgruppe eine andere Funktion zugewiesen als derjenigen, die das allgemein geltende Gesetz ausdrücken soll. "Gebote" beziehen sich auf bestimmte konkrete Einzelanweisungen. Schliesslich ist noch festzustellen, dass "geböte" auch von Menschen aufgestellt werden können. Gregorius hat seiner Mutter beispielsweise "geboten" zu büssen (3942). Allerdings gibt es Textsteüen, in denen das Wort "gebot" schon beinahe wie "Gesetz" verstanden werden muss (2218). Dennoch hat die Wortgruppe "gebot" keinen Einfluss auf die "lex et gratia" - Problematik. 2.1.2. DER "WILLE DES TU'lVELS" Interessant, wenn auch nicht unbedingt im Zusammenhang mit dem Thema stehend, ist die Wortwahl, die Hartmann benutzt, um des Gegenteil des göttlichen Gesetzes zu umschreiben, das, was der Böse wünscht. Hier wird nicht, wie nach der Feststellung der Tatsache, dass "gebot" mit Befehl übersetzbar ist, vom "gebot des tuivels" gesprochen, sondern lediglich vom "willen des tuivels", dem zwar Gregors Vater, nicht aber Gregor selbst erliegt. 2.1.3.DIE "GEWONHEIT DES MENSCHEN" Eine Form des menschlichen Gesetzes ist die Gewohnheit, die auch in den Bereich des Normativen fällt. In diesen Bereich gehören neben die Substantive "gewonheit" und "site" auch das Adverb "ie". Eine Anhäufung dieser Begriffe ist in der Vorgeschichte und in dem Abschnitt über die Weltfahrt Gregors festzustellen. So treten in der Vorgeschichte zweimal "gewonheit" und je einmal "site" und "ie" auf. Im Bericht über Gregors Zeit als Ritter tritt neben dem zweimaligen Gebrauch von "gewonheit" auch "site" zweimal auf, "ie" tritt auch hier einmal auf. Aus der Beobachtung heraus, dass in den anderen Abschnitten diese Bezeichnungen mit einer Ausnahme nicht fallen, lässt sich ableiten, dass nur im weltlichen Dasein, das ja jedesmal Rahmen für Vergehen am göttlichen Gesetz ist, das Leben durch Gewohnheit und Sitte geregelt ist. Im geistlichen Bereich hingegen herrscht lediglich das "lex dei".