Az Eszterházy Károly Tanárképző Főiskola Tudományos Közleményei. 1990. Germanistiche Studien (Acta Academiae Paedagogicae Agriensis : Nova series ; Tom. 20)

Heinrich Heinrichsen, Lex et Gratia. Hartmanns von Aue Gregorius, zwischen Recht und Gesetz. Eine sprachliche Untersuchung

7 lässt sich jeder Vertreter dieser Gruppe noch mit der Formulierung "auf der Basis des (göttlichen) Rechtes" umschreiben, was bei den Angehörigen der zweiten Klasse nicht möglich ist. 7 Für die Thematik von "lex et gratia" lässt sich im eigentlichen Sinne nur die erste Gruppe verwenden, allerdings können auch die der dritten Gruppe angehörenden Bedeutungen mit herangezogen werden. In diesem Falle taucht das Wort "reht" achtzehn Mal im Text auf. Dabei ist auffällig, dass es weder im Prolog, noch in der Vorgeschichte in seinem eigentlichen Sinn gebraucht wird. Erst mit Beginn des Berichtes über das Leben Gregors, in der Passage über das Klosterleben, benutzt Hartmann es vier Mal. Eine eigenartige Verwandlung erfährt es dann in dem Abschnitt über das weltliche Leben Gregors. Hier taucht es acht Mal auf und alle acht Mal muss es der oben erwähnten zweiten Gruppe zugeordnet werden: "reht" hat in diesem Abschnitt nichts mit dem göttlichen Recht zu tun, von dem sich Gregor ja weit entfernt hat. Im Bussbericht, und dies unterstreicht meine Beobachtung, wird vier Mal das Wort "reht" verwendet. Auch in diesem Abschnitt beziehen sich nur zwei der Wortverwendungen auf das göttliche Recht. Sic tauchen amSchluss der Passage auf, als Gregorius seine Busse hinter sich hat (3560, 3617). Die beiden anderen Stellen beziehen sich nicht auf das göttliche Recht und sind für die Bezeichnung weltlicher Dinge verwendet worden. Im Vers 3115 benutzt Hartmann das Wort für einen eingeschobenen Kommentar, im Vers 3427 wird auf die Zeit angespielt, als Gregorius als weltlicher Herrscher mit seiner Mutter verheiratet war. Nur im Epilog, zu der Zeit, zu der Gregor Papst ist, tritt der Begriff "reht" unmittelbar zur Bezeichnung des göttlichen Rechtes auf, d.h., im Sinne der oben erwähnten ersten Gruppe. Ausserdem tritt gegen Ende der Büsserpassage und im Epilog eine neue Variante des "reht" - Wortfeldes auf: "rihtaere", d.h. derjenige, der das Recht spricht. Gregorius, der unter dem Einfluss des Rechtes gebüsst hat und jetzt im Zustand der Gnade das Recht überwunden hat. spricht selbst Recht, richtet als Papst über seine Mitmenschen, über die ganze Christenheit. Die Worte "e" und "lex" tauchen selten auf. Lex, als Bezeichnung für die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit dem Gesetz beschäftigt, wird verwendet, als Hartmann über Gregors Studien im Kloster berichtet (1193, 1196) "e" wird zweimal im Prolog gebraucht (19,132) und einmal zur Erklärung des Begriffes "lex" im Vers 1 197. * Daher kann man feststellen, dass "e" und "lex" für den abstrakten, wissenschaftlich­theologischen Begriff des Gesetzes stehen. Mit zwölfmaliger Verwendung bildet "gebot" eine zweite grosse Wortgrup|>e im normativen Bereich. Dabei vermittelt das

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