Az Egri Ho Si Minh Tanárképző Főiskola Tud. Közleményei. 1972. (Acta Academiae Paedagogicae Agriensis : Nova series ; Tom. 10)
der Erfassung des Wesens von Erscheinungen, der Verallgemeinerung des Besonderen {= Gesetz) wieder das Besondere (seine Praxis) nach erkannten Gesetzen zu gestalten. Im gewissen Sinne ist natürlich die gesamte pädagogische Praxis ein Experimentierfeld. Unser Studium der Praxis, unsere Einflußnahme auf sie. also ihre Veränderung (wenigstens eines Teils der Bedingungen) führt uns zur Erkenntnis zunächst von „Regelhaftigkeiten", dann Gesetzen, die in der Praxis schon lange oder immer wirken oder — soweit es sich um neue pädagogische Wege handelt, die wesentlich und verallgemeinerungswürdig sind — zunächst von fortgeschrittenen Pädagogen mehr oder minden bewußt angewandt werden. Gerade um ihre Erfahrungen anderen Lehrern im wahrsten Sinne des Wortes so zugänglich zu machen, daß sie auch des Bedürfnis verspüren, im ureigensten Interesse (nämlich im Interesse des pädagogischen Erfolges) ähnlich wie die pädagogischen Neuerer zu handeln, ist die Arbeit zur Formulierung pädagogischer Gesetze unumgänglich. Ich will damit auf die Bedeutung der Praxis für die Grundlagenforschung und der pädagogischen Grundfragen für den Praktiker hiniveisen. Aus dieser Sicht würde ich sogar die Forderung ableiten, daß jede empirisch angelegte pädagogische Dissertation gewisse originale ErIcenntnisse enthalten muß, die möglichst bis zu Aussagen zu pädagogischen Gesetzen zu führen sind. Darüber müßten sich die Betreuer von pädagogischen Dissertationen bald einig werden. Zumindest müßte an die Stelle der „gehobenen" Wiederholung von Bekanntem nach dem Motto „Viel Wasser und selten ein Fischlein" die Formulierung der gefundenen neuen Erkenntnisse treten, die dann in der Verteidigung zu erläutern und — natürlich auch mit Hilfe quantitativer Ergebnisse — zu beweisen wären. Ich bin sicher, daß dadurch der quantitative Umfang vieler Arbeiten wesentlich zu verringern, aber mehr von ihnen wirklich zu veröffentlichen wäre, statt in Archiven zu verstauben. Eines muß nochmals betont werden: Wenn wir pädagogische Gesetze und Gesetzmäßigkeiten lehren und in der Praxis beachten wollen, müssen wir uns einigen, was wir darunter zu verstehen haben, auch dann, wenn nicht in allen Details absolute Übereinstimmung zu erzielen ist. Natürlich wäre es naiv zu glauben, daß das durch bloße Absprache der Lehrkräfte oder Autoren von Lehrbüchern zu erreichen ist. Hier hilft nur der echte Meinungsstreit der Pädagogen und Psychologen unter Beteiligung der Philosophen, und zwar möglichst aller sozialistischen Länder, und vor allem würden fundierte methodologische Arbeiten weiterführen. LITERATURANGABEN [1] Max Steenbeck: Persönlichkeitsbildung und Wissenschaft. In „Sinn und Form", Heft 1 1968, S. 30. [2] Karl Marx Friedrich Engels: Werke, Band 23. Dietz Verlag. Berlin 1968, S. 346. [3] W. I. Lenin: Werke. Band 38. Dietz Verlag. Berlin 1964, S. 160. [4] Georg Klaus/Manfred Buhr: Philosophisches Wörterbuch, Band 1. Bibliographisches Institut, Leipzig 1969, S. 443. 60